Haustüre schließt nicht richtig

Bei Mieter X kann man die Haustüre nicht 2x verschliessen, da es beim 2. Mal sehr streng geht. Mieter hat es dem Vermieter gemeldet, er hat es selber versucht zu reparieren und schaffte es nicht. Hausmeister X kam und konnte auch nichts machen und schilderte dem Vermieter, dass es wohl wetterbedingt sein kann, andere im Haus auch das Problem haben. Vermieter schreibt Mieter X das was der Hausmeister gesagt hat und bittet mich, doch nur 1x abzuschließen. Und in Zukunft soll Mieter X doch den Paragr. 14 im Mietvertrag beachten (Bagatellschäden).
Punkt 2: Mieter X fragte an, ob man am Balkon ein Katzennetz ohne zu bohren anbringen darf - für Hasen auf dem Balkon. Ja darf Mieter X, die Hasen dürfen aber NICHT in die Wohnung und dürfen NUR im Stall am Balkon gehalten werden.

Ist das mit der Türe ein Bagatellschaden? Wie ist das mit der Versicherung, wenn eingebrochen wird?

Huhu

Huhu

Hallo!

Wenn mit „Bagatellschäden“ gemeint sein sollte, eigentlich müsste der Mieter die Türreparatur bezahlen, dann ist der Vermieter auf dem Holzweg !

Das gilt evtl. für Wohnungseingangstür oder Innentür in der Wohnung, aber nicht für Haustür in einem Mehrfamilienhaus.
Das ist immer Vermietersache, wenn da etwas zu richten oder gar zu erneuern ist.

Ob die Hauseingangstür abgeschlossen ist oder nicht spielt für einen Einbruch in die nochmals verschlossene Mieterwohnung keine Rolle !
Und hier ist ja 1 x abgeschlossen. es gibt keine Vorschrift, es muss 2 x geschlossen.

Und die Häschen ? Was fragst Du da an, wenn Mieter X schon die Erlaubnis erhalten hast. Kleintiere dürfen in der Regel aber stets ohne Erlaubnis auch IN der Wohnung gehalten werden.

mfG
duck313

Es wurde sich wohl falsch ausgedrückt. Es sollte Wohnungstüre heißen. Es ist ein 7 stöckiges Mehrfamilienhaus. Also wenn Mieter nur 1x verschließt, ob es dann bei einem Einbruch mit der Versicherung Probleme geben kann?

Hallo!

Gut, also Wohnungseingangstür.
Da würde die Kleinreparaturklausel grundsätzlich greifen, aber hier ist offensichtlich nicht Schloss defekt sondern die Tür ist verzogen. Schlossriegel kann nicht weiter in Schlosskasten eindringen, weil etwas mechanisch sperrt.
Das bleibt dann Vermietersache, weil das Verziehen NICHT durch den Mietergebrauch kommt. Das sind Konstruktionsfehler gepaart mit „Arbeiten“ des Bauwerks und Temperatureinfluss. Also kein Verschleiss durch den Gebrauch (Abnutzung durch Mietergebrauch)

Frage am besten die Versicherung !

Es gibt ja auch Türen, die konstruktionsbedingt nur 1 x schließen. Auch so eine Whg. wäre versichert. Die VS argumentieren aber oft, wenn ein Schloss bestimmter Funktion vorhanden ist muss es auch benutzt werden.
Schwierigkeiten gibt’s doch meist, wenn nur zugezogen wird, weil man dann sehr einfach eindringen kann, ebenso wenn Fenster auf Kipp stehen (untere Etagen).

MfG
duck313