Bei Mieter X kann man die Haustüre nicht 2x verschliessen, da es beim 2. Mal sehr streng geht. Mieter hat es dem Vermieter gemeldet, er hat es selber versucht zu reparieren und schaffte es nicht. Hausmeister X kam und konnte auch nichts machen und schilderte dem Vermieter, dass es wohl wetterbedingt sein kann, andere im Haus auch das Problem haben. Vermieter schreibt Mieter X das was der Hausmeister gesagt hat und bittet mich, doch nur 1x abzuschließen. Und in Zukunft soll Mieter X doch den Paragr. 14 im Mietvertrag beachten (Bagatellschäden).
Punkt 2: Mieter X fragte an, ob man am Balkon ein Katzennetz ohne zu bohren anbringen darf - für Hasen auf dem Balkon. Ja darf Mieter X, die Hasen dürfen aber NICHT in die Wohnung und dürfen NUR im Stall am Balkon gehalten werden.
Ist das mit der Türe ein Bagatellschaden? Wie ist das mit der Versicherung, wenn eingebrochen wird?