Haustürgeschäft Internetvertrag

Wenn ein Intrenetanbieter bei fremden Menschen zu Hause klingelt und Ihnen einen Internetvertrag anbietet und den Menschen regelrecht dazu bringt, damit der seine Ruhe hat unterschreibt man eben. Nachdem dieser Prvatperson nach diesem Gespräch bewusst geworden ist, dass er unter anderen Bedingungen keinen Vertrag eingegangen wäre, wollte der den Vertreter telefonisch erreichen, was leider nicht klappte, da geht keiner mehr dran. Nun also schrieb die Privatperson eine Kündigung (leider ohne Einschreiben), die laut Internetanbieter nie ankam. Nach 3 Wochen erreichte man endlich dort jemanden und der Privatperson wurde gesagt, dass er nun den Vertrag eingehen müsse und zahlen müsse. Auch schickten Sie ihm die Zugangsdaten zu, aber nicht die vertraglich vereinbarte Fritz-Box plus Stick. Die Telekom sagt, dass Sie da nix machen könne, erst, wenn die Kündigungsbestätigung vorliegt. Die Person soll aber die gewohnten Zugänge wie bisher nutzen und beim telefonieren eine Vorwahl nehmen, damit man bei der T bleibt. Nun schickt der ominöse Internetanbieter Rechnungen, die aber nicht bezahlt werden, da ja kiene Nutzung stattfindet.

Nun die Frage kann man da noch irgendwie rauskommen oder gegen vorgehen?

Wenn ein Intrenetanbieter bei fremden Menschen zu Hause
klingelt und Ihnen einen Internetvertrag anbietet und den
Menschen regelrecht dazu bringt, damit der seine Ruhe hat
unterschreibt man eben.

Wie soll das funktionieren? Wenn bei mir so jemand klingelt sage ich „Nein danke, kein Interesse“ und schließe die Türe.

Nachdem dieser Prvatperson nach diesem
Gespräch bewusst geworden ist, dass er unter anderen
Bedingungen keinen Vertrag eingegangen wäre,

Unter welchen anderen Bedigungen?

wollte der den
Vertreter telefonisch erreichen, was leider nicht klappte, da
geht keiner mehr dran. Nun also schrieb die Privatperson eine
Kündigung (leider ohne Einschreiben), die laut
Internetanbieter nie ankam.

Dann ist sie wohl auch nicht angekommen

Nach 3 Wochen erreichte man
endlich dort jemanden und der Privatperson wurde gesagt, dass
er nun den Vertrag eingehen müsse und zahlen müsse.

Korrekt

Auch schickten Sie ihm die Zugangsdaten zu, aber nicht die
vertraglich vereinbarte Fritz-Box plus Stick.

Dann wendet man sich an die Firma, mit der der Vertrag geschlossen wurde und bittet um Lieferung des versprochen Artikels bis zu einer Frist X (14 Tage sind hier eigentlich ausreichend

Die Telekom:sagt, dass Sie da nix machen könne, erst, wenn die
Kündigungsbestätigung vorliegt.

Wieso jetzt auf einmal die Telekom?

Die Person soll aber die gewohnten Zugänge wie bisher nutzen und
beim telefonieren eine Vorwahl nehmen,
damit man bei der T bleibt.

Wer sagt das?

Nun schickt der ominöse Internetanbieter Rechnungen, die aber nicht
bezahlt werden, da ja kiene Nutzung stattfindet.

Was kann der „ominöse Internetanbieter“ dafür, dass der Kunde die Leistung nicht in Anspruch nimmt?

Nun die Frage kann man da noch irgendwie rauskommen oder gegen
vorgehen?

Ja sicher
Kündigen (mit Einschreiben) zum Ende der Vertragslaufzeit

Könnte es nicht sein, daß Du ein wichtiges Detail zu fragen vergessen hast?

Nämlich ob den eine wirksame Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde und wenn ja wann?

Ansonsten würde nämlich das hier gelten:

Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat - das bedeutet, ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf unbefristet möglich.

Gruß
Tina

natürlich gibt es hier ein Deutlichkeitsgebot

Wobei es auch eine Entscheidung des BHS dazu gibt. BGH in BGHZ 91, 55 (57 f.) etwa von deklaratorischen AGB-Bestimmungen, die lediglich den Inhalt einer ohnehin geltenden gesetzlichen Regelung wiederholen. Es wäre also denkbar - und wahrscheinlich - das das widerrufsrecht bestandteil der AGB sind. Wenn dieses widerrufsrecht in den AGB z.B. fett geschrieben und der restliche teil in normalschrift ist das deutlichkeitsgebot erfüllt. der Kunde muss natürlich in dem zusammenhang auf die AGB hingewiesen werden

Hallo,

Ansonsten würde nämlich das hier gelten:
**Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn
der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat

  • das bedeutet, ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist ein
    Widerruf unbefristet möglich.**

Wie ist es denn, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Dienstleistung begonnen wurde?
Wobei ich keine Ahnung habe, was hier überhaupt unterschrieben wurde.
Gruß
loderunner (ianal)

Dann muß darauf hingewiesen werden, das der Widerruf aus diesem Grund ausgeschlossen wird.

Gruß
Tina

Es gibt leider sehr penetrante und forsche Vertragseintreiber verschiedenster Unternehmen und wenn man selbst nicht gegen einen solchen ankommt, ist es sehr schwer da wieder raus zu kommen.
So kam es eben, dass zu einem bereits vorhandenen Internetvertrag ein zweiter hinzukam, der „viel besser und günstiger“ wäre.

Andere Bedingungen sind die, wenn ich gezielt in das Geschäft gehe und mich beraten lasse und sich mir keiner aufdrängt.

Heutzutage ist es auch sehr fadenscheinig, wenn Post nicht ankommt…

warum sollte man die notwendigen Geräte anfordern, wenn man sie sowieso nicht möchte. Wenn man diese auch dann nicht zur Verfügung gestellt bekommt, dann nutzt man die Internetleitung des „ominösen Anbieters“ halt nicht, ganz einfach.

Die Telekom ist deshalb im Spiel, weil bereits dort ein Vertrag besteht, deshalb diese Infos und von denen auch die Aussage, dass man diese Nummer vorwählen soll, dann wird weiterhin über T abgerechnet.

Ansonsten danke ich für die Hinweise mit den AGB´s und werd mich mal schlau machen, ob etwas zu Widerruffristen o. ä. geschrieben wird.

Hallo,

Dann muß darauf hingewiesen werden, das der Widerruf aus
diesem Grund ausgeschlossen wird.

Und hältst Du es für ausgeschlossen, dass ein per Drücker werbender Internetanbieter das weiß und sich deshalb mit einer Unterschrift absichert?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Dann muß darauf hingewiesen werden, das der Widerruf aus
diesem Grund ausgeschlossen wird.

Und hältst Du es für ausgeschlossen, dass ein per Drücker
werbender Internetanbieter das weiß und sich deshalb mit einer
Unterschrift absichert?

Hi,

nein halte ich nicht, allerdings halte ich es nach den Schilderungen des UP für eher unwahrscheinlich. Hier scheint man eher davon auszugehen, daß die Frist für den Widerspruch 3 Wochen nach Vertragsunterzeichnung abgelaufen sei.

Zumindest habe ich das so verstanden.

Es gibt Vertreter die lassen die WE gleich vor Ort unterschreiben, andere senden sie per Post und einige behaupten sie ausgehändigt zu haben ohne das sie das wirklich getan haben.

Gruß
Tina

nun mit behaupten kommt man in der deutschen rechtssprechung aber grundsätzlich nicht weit
denn es gilt immer noch, dass der, der etwas behauptet dieses auch zu beweisen hat.

nun mit behaupten kommt man in der deutschen rechtssprechung
aber grundsätzlich nicht weit
denn es gilt immer noch, dass der, der etwas behauptet dieses
auch zu beweisen hat.

Hi,

eben, deswegen fragte ich ja ob und wann die Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde.

Gruß
Tina