Haustürgeschäft Sonntags erlaubt?

  1. Thematik:
    Ich bin im Vertrieb tätig und biete Menschen Vergleiche an, bei denen sie Kosten sparen und die gleiche Leistung bekommen.
    Doch leider sind Wochentags bis 15Uhr nur wenige Menschen in ihrer Wohnung, um sie zu beraten.
    Sonntag sind Menschen eher in ihrer Wohnung. Vor allem wenn es nicht mehr so warm ist.
    Ist ein Haustürgeschäft nun Sonntags erlaubt?

  2. Thematik:
    Zudem stellt sich mir noch eine Frage:
    Die meisten Mehrfamilienhäuser haben im Eingang eine sog. Pinn- oder Anbringwand. Darf man dort seine Visitenkarte oder einen Flyer anbringen oder muss man diesen Flyer/Visitenkarte in einen Briefkasten werfen?

Angenehmen Wochenstart Euch allen

Bei der Tätigkeit dürfte es sich um ein sog. „Reisegewerbe“ handeln, für das nach § 55 Gewerbeordnung eine Erlaubnis erforderlich ist. Zudem regelt § 55 e GewO,daß Sonn- und Feiertagsruhe einzuhalten ist. Nicht angekündigte oder vereinbarte „Hausbesuche“ dürften daher sonntags verboten sein.

Die Nutzung der Pinnwand unterliegt grundsätzlich dem Hausrecht des Eigentümers. Finden sich dort nur Dinge wie Hausordnung und Informationen an die Mieter, würde ich sie nicht zu Werbezwecken nutzen, finden sich dort auch andere Werbung oder sonstige „öffentliche Aushänge“,kann man sicher auch mal einen Werbeflyer dort platzieren.