Haustürklingel und meine Rechte

Hallo!
Zwischenzeitlich gibt es ja die tollsten Türklingeln. Die modernen Teile fotografieren den Klingelnden gleich und senden das gemachte Foto einem aufs Handy (z.B. von GIRA).
Eine Selfmade-Variante ist in diesem Video zu begutachten: https://www.youtube.com/watch?v=0IIwuAmIro4
Gibt es hier irgend welche Bedenken bzgl. Datenschutz? Man darf bekanntlich auch nicht einfach den Eingangsbereich filmen. Wie verhält es sich hier mit meinen Rechten als Klingelnder.

Gruß
Falke

Hallo,

da sehe ich gleich mehrere gesetzliche Probleme;
Verletzung des Recht am eigenen Bild, denn es ist nicht erkennbar, dass der Klingelnde fotografiert wird und dann der Verstoß gegen das BDSG hinsichtlich der „Weiterübertragung“ auf andere Datenträger und der damit verbundenen rechtswidrigen Speicherung.

Ich bin mir sicher, dass bei den ersten Gerichtsprozessen dies untersagt werden wird.

lG

Moin,

da sehe ich gleich mehrere gesetzliche Probleme;
Verletzung des Recht am eigenen Bild,

inwiefern wird denn das Bild veröffentlicht.

denn es ist nicht
erkennbar, dass der Klingelnde fotografiert wird und dann der
Verstoß gegen das BDSG hinsichtlich der „Weiterübertragung“
auf andere Datenträger und der damit verbundenen
rechtswidrigen Speicherung.

Wo im BDSG steht das?

Gruß

TET

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da sehe ich gleich mehrere gesetzliche Probleme;
Verletzung des Recht am eigenen Bild, denn es ist nicht
erkennbar, dass der Klingelnde fotografiert wird und dann der
Verstoß gegen das BDSG hinsichtlich der „Weiterübertragung“
auf andere Datenträger und der damit verbundenen
rechtswidrigen Speicherung.

Und was wer wenn ich ein Schild anbringe mit dem Hinweis der klingelnde wird fotografiert oder gefilmt?

RS99

Hi,

ich sehe da erst mal keine rechtlichen Probleme. Es gibt z.B. in Grünwald viele Klingelpaneele mit Kamera (weiss ich aus meiner Zeit als Packerlbote während den Semesterferien). Wäre das unrechtmäßig, wären diese schon längst verboten.

Problematisch könnte es werden, wenn die Bilder gespeichert werden und für andere Zwecke eingesetzt werden.

Gruß vom Raben

hast Du nur nicht gemerkt …
Hallo Rabe,

nicht Alles, was verboten ist, wird auch wirklich unterlassen :wink:

http://www.uploadagent.de/show-197653-1421875172.html

Freundliche Grüße

Thomas

Hallo,

da sehe ich gleich mehrere gesetzliche Probleme; Verletzung des Recht am eigenen Bild,

inwiefern wird denn das Bild veröffentlicht.

Lies doch erstmal den Satz zu Ende. Es wurde darauf abgestellt, dass der Klingelnde das nicht erkennt. Dann wird eben das Recht am eigenen Bild nicht nach dem Kunsturhebergesetz verletzt sondern über die allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Da gibt es genug Urteile.

denn es ist nicht erkennbar, dass der Klingelnde fotografiert wird und dann der Verstoß gegen das BDSG hinsichtlich der „Weiterübertragung“ auf andere Datenträger und der damit verbundenen rechtswidrigen Speicherung.

Wo im BDSG steht das?

Im § 1? Da soll doch sinngemäß der Einzelne davor bewahrt werden, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, na und so weiter usf. Weiter hinten wird dann aufgedröselt,unter welchen Umständen es dann doch erlaubt ist. Bietet doch zumindest Konfliktpotenzial, wenn ich einfach Leute knipse, diese Bilder verarbeite/verschicke/speichere. Worauf sich dann ein Kläger im konkreten Fall bezieht, wird er wohl am besten mit seinem Anwalt klären.

Grüße

Moin,

da sehe ich gleich mehrere gesetzliche Probleme; Verletzung des Recht am eigenen Bild,

inwiefern wird denn das Bild veröffentlicht.

Lies doch erstmal den Satz zu Ende. Es wurde darauf
abgestellt, dass der Klingelnde das nicht erkennt. Dann wird
eben das Recht am eigenen Bild nicht nach dem
Kunsturhebergesetz verletzt sondern über die allgemeinen
Persönlichkeitsrechte. Da gibt es genug Urteile.

Davon hätte ich doch gerne mal eins.

denn es ist nicht erkennbar, dass der Klingelnde fotografiert wird und dann der Verstoß gegen das BDSG hinsichtlich der „Weiterübertragung“ auf andere Datenträger und der damit verbundenen rechtswidrigen Speicherung.

Wo im BDSG steht das?

Im § 1?

Nö. Irgendwo müsste ja das behauptet Verbot stehen. Den § hätte ich gerne.

TET

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