Hallo,
da ich schon öfter meinen Haustürschlüssel verlegt habe stellt sich mir folgende Fragen auf den hypothetischen Fall:
Man verliert seinen Schlüsselbund an dem auch der Haustürschlüssel ist. Der Schlüssel ist nicht nur für die Haustür sondern auch die Hauseingangstür und der Tiefgarage.
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Frage: Ich weiss, dass man den Schlüssel nicht nachmachen darf und auch nicht kann (wegen der Schlüsselkarte). Wer ist zu infomieren? Die Hausverwaltung oder der Vermieter?
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Frage: Auf dem Schlüssel stand weder Name noch Adresse noch weist irgendetwas auf die Identität des Besitzers hin. Darf Hausverwaltung oder Vermieter verlangen, dass die ganze Schliessanlage ausgetauscht wird (mit der Begründung, dass es evtl. einen Finder des Schlüssels gibt und der eindringen könnte)? Oder wäre das nur der Fall wenn Name/ Adresse o.ä. auf dem Schlüsselbund steht?
Danke im voraus
Jessica
Hallo.
Der Mieter haftet:
AG Münster, Urteil vom 17. Februar 2003, Az: 48 C 2430/02:
Ein Mieter haftet dem Vermieter auf Schadenersatz, wenn er bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht alle (bei Mietbeginn unstreitig erhaltenen) Wohnungsschlüssel, die zu einer zentralen Schließanlage gehören, zurückgibt. Der Verlust (auch nur) eines Schlüssels spricht dafür, dass der Mieter seinen aus dem Mietverhältnis resultierenden Sorgfaltspflichten nicht im erforderlichen Umfang nachgekommen ist. Er haftet daher aus positiver Vertragsverletzung des Mietvertrages auf Ersatz der für die Anfertigung neuer Schlösser und Schlüssel für die Schließanlage erforderlichen Aufwendungen.
2. Der Mieter kann sich demgegenüber nicht mit Erfolg darauf berufen, dass zwischen dem Verlust des Schlüssels und der Beendigung des Mietverhältnisses lange Zeit verstrichen ist, ohne dass hätte festgestellt werden können, dass ein unbefugter Dritter den verlorenen Schlüssel gebraucht hätte. Dies mag zutreffen, es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass dies noch geschehen wird. MDR 2003, 801-802
Quelle:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/1schlu…
Hallo!
Ich weiss, dass man den Schlüssel nicht nachmachen
darf und auch nicht kann (wegen der Schlüsselkarte).
Die landläufigen Schlüsseldienste haben keine passenden Rohlinge zum Kopieren von Schlüsseln für Schließsysteme. Ändert aber nichts daran, dass so ein Schlüssel nur ein Stück Metall ist, das ein Feinmechaniker mit in jeder einschlägigen Werkstatt vorhandenen Maschinen und Werkzeugen in geeigneter Weise bearbeiten kann, sofern ein Muster vorhanden ist. Mechanische Schließsysteme bieten deshalb nur den Komfort, dass man nicht mit etlichen verschiedenen Schlüsseln hantieren muss, aber zusätzliche Sicherheit bieten sie nicht. Oder weißt Du, wer einen Generalschlüssel in der Tasche hat, der auch für Deine Wohnungstür passt?
Gruß
Wolfgang
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Das ist ja übel, für eine Schlossanlage zahlt man doch ein kleines Vermögen. Ist das nicht ein wenig überzogen wegen eines verlorenen Schlüssels?
Nachfrage: was ist wenn der Schlüssel nicht verloren sondern z.B. aus Versehen im Hausmüll gelandet und bereits abgeholt ist? Dann kann ja keiner einsteigen.
Grüße
Jessica
Hallo,
Ändert aber nichts daran, dass so ein Schlüssel nur ein Stück
Metall ist, das ein Feinmechaniker mit in jeder einschlägigen
Werkstatt vorhandenen Maschinen und Werkzeugen in geeigneter
Weise bearbeiten kann, sofern ein Muster vorhanden ist.
D.h. wenn ein zweiter Schlüssel vorhanden ist könnte ein Feinmechaniker (was sind das für Leute? Dreher? häh?) den nachmachen ohne einen Rohling zu haben? Aber der sieht doch dann auch anderst aus wie das Original, oder? Könnte der Vermieter bei Schlüsselabgabe dann doch noch den Wechsel der Schlüsselanlage verlangen?
Oder weißt
Du, wer einen Generalschlüssel in der Tasche hat, der auch für
Deine Wohnungstür passt?
Ich hoffe doch nur der Hausmeister…
Gruß
Wolfgang
Gruß
Jessica
Hallo Jessica,
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Das ist ja übel, für eine Schlossanlage zahlt man doch ein
kleines Vermögen. Ist das nicht ein wenig überzogen wegen
eines verlorenen Schlüssels?
kann sein - dafür empfehle ich allerdings eine Privathaftpflichtversicherung incl. Schlüsselversicherung.
Gruß Merger
Hallo,
kann sein - dafür empfehle ich allerdings eine
Privathaftpflichtversicherung incl. Schlüsselversicherung.
Da werden die 15000€ aber nicht reichen der Versicherung denke ich mal, da der Schlüssel auch für die Tiefgarage bestimmt ist mit sehr vielen Miethäusern 
Wer beurteilt das eigentlich ob ein Wechsel der kompletten Schliessanlage gerechtfertigt ist?
Gruß Merger
Gruß
Jessica
Hallo!
D.h. wenn ein zweiter Schlüssel vorhanden ist könnte ein
Feinmechaniker (was sind das für Leute? Dreher? häh?) den
nachmachen ohne einen Rohling zu haben?
Ja. Den Rohling stellt er nach genauer Vermessung des Originals auf einer Fräsmaschine her.
Aber der sieht doch dann auch anderst aus wie das Original, oder?
Der Schlüssel wird wie das Original funktionieren, aber am Griffteil anders aussehen. Es sei denn, man treibt je nach Schnörkelkram auf dem Original u. U. beträchtlichen Aufwand … aber sag mal, in welche seltsamen Kreise bin ich hier geraten? Du willst doch hoffentlich nicht … ich bin entsetzt …
Gruß
Wolfgang
Hallo,
… aber sag mal, in welche seltsamen Kreise bin ich hier
geraten? Du willst doch hoffentlich nicht … ich bin entsetzt
…
Nee, ist doch nur eine hypothetische Frage…
Gruß
Wolfgang
Gruß
Jessica
Hallo,
Hallo,
kann sein - dafür empfehle ich allerdings eine
Privathaftpflichtversicherung incl. Schlüsselversicherung.
Da werden die 15000€ aber nicht reichen der Versicherung denke
ich mal, da der Schlüssel auch für die Tiefgarage bestimmt ist
mit sehr vielen Miethäusern
Absicherung der Schlüsselversicherung ist bei uns bis 30.000 € möglich.
Wer beurteilt das eigentlich ob ein Wechsel der kompletten
Schliessanlage gerechtfertigt ist?
Wenn eine PHV incl. Schlüsselversicherung vorhanden ist,
leistet die PHV oder sie wehrt den Schaden ab.
Gruß
Jessica
Gruß Merger
Hallo Jessica,
was ist wenn der Schlüssel nicht verloren sondern z.B. aus Versehen im Hausmüll gelandet und bereits abgeholt ist? Dann kann ja keiner einsteigen.
Ich kann mir vorstellen dass es da ein Problem geben könnte an das du noch gar nicht gedacht hast.
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran dass nur berechtigte Personen Zutritt zu seinen Räumen hat. Wenn nun ein Exmieter nach dem Auszug noch einen Schlüssel für die Schließanlage hätte, wäre der Exmieter aber keine berechtigte Person mehr.
Sollte der Exmieter bei der Wohnungsübergabe z.B. nur 2 von vielleicht 3 erhaltenen Schlüsseln abgeben, woher sollte der Vermieter wissen dass der Exmieter den dritten Schlüssel wirklich verloren hat. Es könnte (rein theoretisch) ja auch so sein dass der Exmieter den dritten Schlüssel behalten möchte.
Erzählen kann der Exmieter viel, der Vermieter muss aber nicht alles glauben.
Gruß
N.N