Ich habe eine Frage zur Hausübergabe. Wie ist dass, wenn man ein Haus gekauft hat und nun folgt die Hausübergabe. Die Mängel die ich entdecke, also dass alles was anders ist als zu dem Zeitpunkt des Kaufs. Kann man da eine Betrag vom Kaufpreis abziehen?? Wenn ja, wieviel. Und muss der Käufer das einfach so hinnehmen oder kann er da immer noch vom Kaufvertrag zurücktreten??
Gibt es im Netz vielleicht irgendwo eine Aufstellung wieviel man bei Mängeln mindern kann??
Mir ist nicht klar ob Du ein gebrauchtes Haus kaufst oder eine Neubau.
Bei einem Neubau werden alle Mängel zusammengefasst und mit einem „Schadenswert“ belegt. Den dreifachen Wert kann man dann von der nächsten Zahlung in Abzug bringen bis die Mängel beseitigt sind.
Ein generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht. Man kann aber bei schwerwiegenden Mängeln die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.
Aufstellungen zu Mängeln wie Du sie Dir vorstellst gibt es m.E nicht da die individuellen Umstände zu würdigen sind.
Nimm einen Bauingenieur zur Übergabe mit, welcher für die die Abnahme und Übergabe realisiert.
Also ich meine ein „gebrauchtes“ Haus.
Der Verkäufer kann also so einfach nicht von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer sagt, dass weil z. b. eine Zimmertür kaputt ist 200 Euro abzieht??
Ich dachte es gibt vielleicht irgendwo eine „Aufstellung“, wie z.B. bei Reisemängeln. Könnte ja auch sowas für Wohnungsmängel gibt. Damit man ungefähr weiß, wieviel man abziehen kann bei den jeweiligen Mängeln.
ja genau darum geht es ja. Ich kaufe das Haus wie gesehen, aber was wenn ich nach dem Kaufvertrag, bei der Hausübergabe Mängel feststelle, die vorher nicht da waren??
nein. Mudwillig nicht. Aber vom Vertragsabschluss bis zur Hausübergabe vergeht noch eine längere Zeit. Und in der Zeit passiert noch etwas in dem Haus. Muss man das also hinnehmen??
das ist jetzt schwierig zu beantworten.
Wenn es sich um eine übliche Abnutzung handelt, eventuell.
Bei größeren Schäden sollte die Haftpflicht des Vorbesitzers greifen
Hausübergabe!
Hallo!
Doch es verging fast ein Jahr. Aber das ist eine andere Geschichte.
Also nehmen wir mal an, bei der Besichtigung vor dem Kaufvertrag war alles soweit in Ordnung. Und nun bei der Übergabe sind Türblätter zerstört, so dass man sie austauschen müsste. Und in der garage ist Öl ausgelaufen, dass auch entfernt werden muss und zwar sehr arbeitsaufwendig, da es sich um sehr viel Öl handelt.
Und gehen wir auch davon aus, dass der Verkäufer nichts mehr nachbessern möchte.
Nein, das muß man nicht hinnehmen. Im Kaufvertrag sollte ein Passus im Sinne von: „Der Verkäufer hat den Gegenstand bis zum Besitzübergang ordnungsgemäß zu verwalten“ stehen. Darunter ist zu verstehen, daß er eben bspw. nicht vergisst, im Winter zu heizen und meinethalben ein Rohr platzt. Passiert das doch, haftet der Verkäufer, wenn das so im Vertrag, siehe oben, geregelt ist.
Ich bin kein Jurist, aber wenn ich mich richtig an die Vorlesung erinnere hat man drei Möglichkeiten: Wandelung, Minderung oder Schadensersatz. Also Rückgängigmachen (bei kleinen Schäden sicher nicht), Mindern (auf jeden Fall ! Aber die Höhe kann nur/muß ein Bausachverständiger ermitteln. Ich würde sofort meinen Anwalt einschalten. Hoffentlich bist Du rechtsschutzversichert! Alternativ kannst Du Dich aber sicher auch direkt und ohne Anwalt mit dem Verkäufer einigen) oder eben Schadensersatz (sofern Dir ein Schaden entstanden ist (Am Beisopiel geplatztes Rohr könnte das ein nasses Sofa sein, das jetzt verhunzt ist). BGB 324 - 326, wenn mich mein löchriges Erinnerungsvermögen nicht täuscht
Hallo,
nein. Mudwillig nicht. Aber vom Vertragsabschluss bis zur
Hausübergabe vergeht noch eine längere Zeit. Und in der Zeit
passiert noch etwas in dem Haus. Muss man das also hinnehmen??
ist das Haus schon übergeben, ist das Geld schon zum Notar überwiesen?
Wenn ja, dann kann man nichts mehr machen, außer dem Verkäufer eine Rechnung schreiben, und hoffen, dass er bezahlt.
Wenn nicht, so kann man für einen Schaden von ca. 3000 EUR keinen Rechtsstreit beginnen, die Zeit läuft davon, und die Prozesskosten snd auch weg…
Falls noch nichts bezahlt worden ist, so kann man vielleicht mit Bezug auf die entstandenen Schäden die Zahlung kürzen, oder auf einen dem Vertrag entsprechenden Zustand des Hauses pochen, bevor das Haus abgenommen wird und der Kaufpreis bezahlt wird.
Ein Sachverständiger wird gegen Honorar gern den Schaden aufnehmen und beziffern, falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann man auch ggf. einen Fachanwalt einschalten.
Nein, das muß man nicht hinnehmen. Im Kaufvertrag sollte ein
Passus im Sinne von: „Der Verkäufer hat den Gegenstand bis zum
Besitzübergang ordnungsgemäß zu verwalten“ stehen. Darunter
ist zu verstehen, daß er eben bspw. nicht vergisst, im Winter
zu heizen und meinethalben ein Rohr platzt. Passiert das doch,
haftet der Verkäufer, wenn das so im Vertrag, siehe oben,
geregelt ist.
Stimmt so alles.
Das Problem wird die Beweisführung sein:
Welche Schäden waren zum Zeitpunkt des Kaufs schon da, welche sind seitdem bis zum Zeitpunkt der Übergabe erst entstanden und wer muss das beweisen?
gibt es denn eine Art Protokoll,in dem evtl. Mängel aufgelistet waren?
Wenn nicht, wird es schwierig sein zu beweisen, dass die Schäden erst im Nachhinein entstanden sind.
Wenn ihr den kompletten Kaufpreis noch nicht gezahlt habt: zieht doch einfach einen Teil ab.
Die Beweisführung ist sicher unter Umständne nicht leicht. Es empfiehlt sich eben immer, Protokolle zu macghen und kritische Sachen konsequent zu notieren. Mindestens in einer „internen Aktennotiz“. Es kommt halt auf die Schäden und die Umstände an. Ein geplatztes Rohr ist wohl einfach, Kratzer im Parkett schon schwieriger. Evtl. sind auch Fotos aufschlußreich.
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Also kaputte Türen sollten meiner Meinung nach doch relativ eindeutig sein und Öl in der Garage doch eigentlich auch, zumal wenn es so viel ist.
Im Baumarkt oder Baustoffhandel oder Holzfachgeschäft kann man ohne Probleme den Neupreis Eurer Türen ermitteln. Zzgl. Einbau (bei einer Tür ohne Zarge max 1 Std, inkl. abhobeln etc., ich würde einfach pauschal 50 € ansetzen). In der Garage müßte man evtl. den Boden erneuern. Das kann teuer werden. Würde ich auch mal bei einer Baufirma anfragen und als Kostenvoranschlag „einreichen“.
Die Summe würde ich dann unbedingt zunächst vom zu zahlenden Kaufpreis abziehen und nicht überweisen. Dann soll doch die Gegenseite mal auf Zahlung klagen. Allerdings glaube ich nicht, daß eine Teilzahlung die Zahlungsverpflichtung des Notarvertrages erfüllt. Insofern würde dann dein Eigentum zunächst nicht im Grundbuch eingetragen werden. Da Du aber (vermutlich/hoffentlich) eine Auflassungseintragung hast, kann es Dir auch keiner wegschnappen bzw. der Voreigentümer kann es nicht anderweitig veräußern.
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Hallo!
Damit ist wohl größtenteils meine Frage beantwortet.
Also kann man bei Mängeln die tatsächlichen Kosten ansetzen.
Und auch gut, dass der Verkäufer nicht so einfach vom Vertrag zurücktreten kann. Wenn ich es richtig verstanden habe?
Also muss man sich dann irgendwie einig werden, oder??
Zu den tatsächlichen Kosten. Es sei denn die Türen waren schon 20 Jahre alt und verschlissen, dann natürlich nicht. Aber das ist wohl eh klar. Kommt halt drauf an, aber genaueres weiß ich hier ja nicht.
Du solltest eine Auflassungsvormerkung haben. Das ist eine Kopie aus dem Grundbuch. Außerdem habt Ihr einen unterschriebenen Notarvertrag.
Wenn das so ist, kann er nicht einfach zurücktreten. Denn der Vertrag ist gültig und der Rest ist eine bei Immobilien etwas komplizierte Abwicklungsprodur der Übergabe.
Dann solltest Du den Vertrag genau lesen. Was steht da über die Verwaltung des Objekts?
Und dann solltest Du den Zustand bei Unterzeichnung belegen können. Kannst Du das nicht steht halt im Zweifel Aussage gegen Aussage. Dann würde man sich einigen müssen. Aber da ein paar Türen und etwas Öl auf dem Boden (geraten 2-3 T€) im Vergleich zum Objektwert (auch geraten ein paar Hunderttausend €) vernachlässigbar sind, wird es eine Einigungsmöglichkeit geben, ganz sicher.
Allerdings würde ich, wenn jetzt schon Mängel auftauchen, vorsichtig sein/werden und ALLES nochmal ganz genau prüfen !! Nicht daß noch Übleres auftaucht !! IM Zweifel einen Gutachter durchjagen, das kostet dann vielleicht 200 € aber das lohnt sich möglicherweise.
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Als der Vertrag gemacht wurde, war ein Gutachter drin und hat das Haus unter die Lupe genommen.
Somit sind alle vorherigen Mängel dokumentiert.
Vorallem beruhigt es mich ungemein, dass der Verkäufer nicht einfach sagen kann, dass er genug davon hat und er verkauft jetzt an einen anderen.