Hausübergabe ohne Kaufpreiszahlung

Hallo!

Gottenströter hat das Haus seines Vaters geerbt. Das Haus steht leer, es ist nach 35 Jahren arg renovierungsbedürftig. Gottenströter will es verkaufen und sucht und findet einen Käufer. Beim Notar seines und des Käufers Vertrauens findet im März die Unterzeichnung des Kaufvertrags statt.

Der geldgeile Gottenströter akzeptiert, dass der Käufer den Kaufpreis erst am 30. Juni bezahlen kann. Im Gegenzug ist festgezurrt, dass das Haus freilich auch erst nach Kaufpreiszahlung übergeben wird.

Jetzt beginnt das Drama. Der Käufer hat offensichtlich knäpplichst kalkuliert und kann sich kaum eine, geschweige denn mehrer Monate der umzugsbedingt finanziellen Doppelbelastung leisten. Im Wissen, ein leerstehendes Objekt gekauft zu haben, will er deshalb unbedingt SOFORT Besitz an seinem zukünftigen Eigentum erlangen, um zu entrümpeln und zu renovieren. Außenfassaden, Dächer, Fenster, Böden, Bäder müssen hergerichtet werden.

Insgeheim ist Gottenströter dann doch ein grundguter Mensch. Als seine Nachforschungen ergeben, dass Käufer und Käuferin in ihrer heutigen schimmelbefallenen Mietwohnung tatsächlich eine asthmatische Tochter und ein zweites, schwerbehindertes Kind versorgen müssen, fragt er sich:

„Wenn ich dieser Familie heute, drei Monate vor Kaufpreiszahlung, die Hausschlüssel übergebe, damit sie anfangen können, ihr neues Heim nach ihrem Gusto umzubauen und zu renovieren - auf welche Weise wird sichergestellt, dass ich mein Geld Ende Juni auf jeden Fall bekomme?“

Gibt es Tipps für den liebenswerten Menschenfreund Gottenströter?

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

Gottenströter hat das Haus seines Vaters geerbt. Das Haus
steht leer, es ist nach 35 Jahren arg renovierungsbedürftig.
Gottenströter will es verkaufen und sucht und findet einen
Käufer.

Glückwunsch an Gottenströter!

Beim Notar seines und des Käufers Vertrauens findet im
März die Unterzeichnung des Kaufvertrags statt.

Der geldgeile Gottenströter

so kennen wir ihn …

akzeptiert, dass der Käufer den
Kaufpreis erst am 30. Juni bezahlen kann. Im Gegenzug ist
festgezurrt, dass das Haus freilich auch erst nach
Kaufpreiszahlung übergeben wird.

Steht das tatsächlich so im Kaufvertrag?
Zufällig hat ein Bekannter von Gottenströter ebenfalls kürzlich ein Haus gekauft. Übergabe soll am kommenden Donnerstag sein. Nun steht dieser Bekannte mit seinem Notar in engem Kontakt. Denn der Notar will wissen, wann das Haus geräumt übergeben wurde, damit er im Anschluss daran die Kaufpreisfälligkeitsmittteilung absenden kann.

Also laut Vertrag und Bestätigung durch den Notar ist folgende Reihenfolge einzuhalten: erst Räumung und Übergabe, dann Überweisung der Knete mit dem Zusatz: spätestens am 15.4.

Findet sich eine ähnliche Formulierung nicht auch in Gottenströters Kaufvertrag? Das Datum bei „spätestens am …“ lässt sich doch vertraglich festlegen.

seinem zukünftigen Eigentum erlangen, um zu entrümpeln und zu
renovieren. Außenfassaden, Dächer, Fenster, Böden, Bäder
müssen hergerichtet werden.

Das ist natürlich ein Risiko, aber doch eher für den Käufer. Platzt der Kaufvertrag (Gottenströter Bekannter kann ein Lied davon singen), kanns nämlich Probleme geben. Vielleicht kann man das aber jetzt noch vertraglich aushandeln, wie das dann gehandhabt wird.

Insgeheim ist Gottenströter dann doch ein grundguter Mensch.

Sagt wer?

„Wenn ich dieser Familie heute, drei Monate vor
Kaufpreiszahlung, die Hausschlüssel übergebe, damit sie
anfangen können, ihr neues Heim nach ihrem Gusto umzubauen und
zu renovieren - auf welche Weise wird sichergestellt, dass ich
mein Geld Ende Juni auf jeden Fall bekomme?“

Durch den Notar. Denn der ist dafür verantwortlich, dass der Vertrag Zug um Zug abgewickelt wird, einschließlich der Ausstellung der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung an den Käufer. Wenn dieser dann aus irgendeinem Grund nicht bezahlen kann/will, ist das ein Fall für Gottenströters Wunderanwalt.

Gibt es Tipps für den liebenswerten Menschenfreund
Gottenströter?

Ja, den Vertrag studieren und gegebenenfalls ergänzen durch klare Festlegungen wann wer was zu erfüllen hat.

Gruß
Roland

Hallo, Roland!

akzeptiert, dass der Käufer den
Kaufpreis erst am 30. Juni bezahlen kann. Im Gegenzug ist
festgezurrt, dass das Haus freilich auch erst nach
Kaufpreiszahlung übergeben wird.

Steht das tatsächlich so im Kaufvertrag?

Nach Rückfrage zitiert der Verkäufer aus dem Vertragstext: „Die Übergabe erfolgt mit Eingang des Kaufpreises beim Verkäufer.“ Gottenströter ist also nicht nur grundgut, sondern auch noch schlau.

„Wenn ich dieser Familie heute, drei Monate vor
Kaufpreiszahlung, die Hausschlüssel übergebe, damit sie
anfangen können, ihr neues Heim nach ihrem Gusto umzubauen und
zu renovieren - auf welche Weise wird sichergestellt, dass ich
mein Geld Ende Juni auf jeden Fall bekomme?“

Durch den Notar.

Der Notar stellt vielleicht sicher, dass das Geld aufs richtige Konto fließt, wenn der Käufer denn willens und fähig ist, es zu bezahlen. Wenn dessen Finanzierung jedoch platzt, macht der Notar auch nichts anderes als Purzelbäume, oder?

Gibt es für diesen Fall sowas wie eine Zahlungsgarantie der kreditgebenden Bank? Eine Bürgschaft, die der Verkäufer vor Schlüsselübergabe einfordern kann? Man verzeihe die holprige Formulierung. Gottenströter ist leider doch nicht ganz so schlau.

Gruß
Andreas

Psst:

… Kaufpreisfälligkeitsmitteilung an den Käufer.
Wenn dieser dann aus irgendeinem Grund nicht bezahlen
kann/will, ist das ein Fall für Gottenströters Wunderanwalt.

Prozesshanselei ist Gottenströters Pläsier nicht. Auch wenn der letzte Fall nun endgültig zu seiner Zufriedenheit abgeschlossen ist :smile:

Hallo,

man könnte ja mal daran denken, dass der Käufer einen Betrag zahlt, der ausreichend ist, im Zweifelsfall die Zwangsräumung zu betreiben und die sonstigen Nachteile des Verkäufers für diesen Fall auszugleichen. Zudem wäre auch per notariellem Vertrag eine Unterwerfung des Käufers unter die sofortige Zwangsvollstreckung/Räumung im Falle des Zahlungsverzuges eine Idee.

D.h. wenn der Käufer heute einzieht und zum Stichtag nicht zahlt, kommt wenige Tage später der GV und wirft ihn wieder raus. Da die Kosten der Aktion durch den entsprechenden Vorschuss gedeckt sind, und auch die sonstigen Unannehmlichkeiten, hält sich der Ärger beim Verkäufer in Grenzen. Geht alles glatt, ist die Zahlung eben als Anzahlung auf den Kaufpreis zu verrechnen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Gibt es für diesen Fall sowas wie eine Zahlungsgarantie der
kreditgebenden Bank? Eine Bürgschaft, die der Verkäufer vor
Schlüsselübergabe einfordern kann? Man verzeihe die holprige
Formulierung. Gottenströter ist leider doch nicht ganz so
schlau.

Es gibt natürlich die (teure) Bankbürgschaft. Die billigste Lösung ist aber eine sogenannte Finanzierungsbestätigung durch die finanzierende Bank der Käufer. Das ist ein formloser Schrieb, in dem bestätigt wird, dass die Finanzierung steht und von der Bank genehmigt ist.

Der Nachteil ist allerdings, dass sich die Bank ein Hintertürchen offenläßt, denn in der Regel steht in der Finanzierungsbestätigung, dass diese Aussage zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bestätigung gilt (sonst wäre es ja auch eine Bürgschaft). Wenn sich die finanzielle Situation des Käufers bis zur Kaufpreiszahlung drastisch ändert, kann die Bank die Zusage zurückziehen.

Aber der schlaue Verkäufer hat vermutlich schon vor Abschluss des Kaufvertrags eine Finanzierungsbestätigung eingeholt :wink: ?

Viele Grüße,
Insel

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man könnte ja mal daran denken, dass der Käufer einen Betrag
zahlt, der ausreichend ist, im Zweifelsfall die Zwangsräumung
zu betreiben und die sonstigen Nachteile des Verkäufers für
diesen Fall auszugleichen.

Danke für den Hinweis, der Verkäufer wird ihm nachgehen. Sorge bereitet einfach das Gefühl, dass womöglich mit Baumaßnahmen begonnen wird, die den Zustand des Hauses zum Zahlungstermin Ende Juni möglicherweise eher verschlechtern als verbessern, und der Verkäufer bei plötzlicher Zahlungsunfähigkeit des Käufers dann auf einer Baustelle sitzenbleibt.

Zudem wäre auch per notariellem Vertrag eine Unterwerfung des Käufers
unter die sofortige Zwangsvollstreckung/Räumung im Falle des
Zahlungsverzuges eine Idee.

Dies steht bereits im Vertrag. Allein, wo kaum Vermögen, da hilft auch der schönste Titel nichts.

Da die Kosten der Aktion durch den entsprechenden Vorschuss gedeckt
sind, und auch die sonstigen Unannehmlichkeiten, hält sich der Ärger
beim Verkäufer in Grenzen.

Das Dilemma ist oben angedeutet. Man stelle sich vor, Arbeiten am Mauerwerk seien durchgeführt, Fussböden, Fenster, Dämmungen (teilweise) entfernt… die daraus entstehenden Kosten sind schlecht kalkulierbar, falls der Vertrag platzt.

Gottenströter erfüllt den Vertrag, wenn er das Haus erst nach Kaufpreiszahlung übergibt. Er möchte den Käufern trotzdem gerne entgegenkommen. Das Wissen um deren finanzielle Lage muss ihn jedoch davon abhalten, sich nur auf mündliche Versprechen zu verlassen. Es bleibt schwierig.

Gruß
Andreas

‚‚Teure‘‘ Bankbürgschaft

Aber der schlaue Verkäufer hat vermutlich schon vor Abschluss
des Kaufvertrags eine Finanzierungsbestätigung eingeholt :wink: ?

Eben nicht. Erwähnte ich schon, dass Gottenströter zwar grundgut, aber sonst blöd wie ein Brot ist :frowning:

Es gibt natürlich die (teure) Bankbürgschaft.

Ah. Also doch. Nun, an dieser Stelle spielt der Preis keine Rolle, schließlich zahlt Gottenströter nicht selbst.

Dennoch die Nachfrage: Wieviel ist denn „teuer“? Kann man das im Verhältnis zur Kreditsumme beziffern?

Gruß
Andreas

Hallo Andreas

hier wirst Du ev. fündig (in der Mitte etwas runterscrollen):

http://www.ansahl.com/

Es gibt sogar Versicherungen für die Bankbürgschaft und das wäre im
Fall des armen Käufers vermutlich sinnvoll.

Gruss
Heinz

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http://www.ansahl.com/

Es gibt sogar Versicherungen für die Bankbürgschaft und das
wäre im Fall des armen Käufers vermutlich sinnvoll.

Hallo, Heinz,

ich lese dort über Avale und Avalgebühren. Offensichtlich ist die Berechnung dieser Provisionen doch stark vom Einzelfall abhängig.

Nun denn. Ich bin jetzt etwas klüger, werde Gottenströter berichten, danke in die Runde und dir.

Gruß
Andreas