Hallo!
Gottenströter hat das Haus seines Vaters geerbt. Das Haus steht leer, es ist nach 35 Jahren arg renovierungsbedürftig. Gottenströter will es verkaufen und sucht und findet einen Käufer. Beim Notar seines und des Käufers Vertrauens findet im März die Unterzeichnung des Kaufvertrags statt.
Der geldgeile Gottenströter akzeptiert, dass der Käufer den Kaufpreis erst am 30. Juni bezahlen kann. Im Gegenzug ist festgezurrt, dass das Haus freilich auch erst nach Kaufpreiszahlung übergeben wird.
Jetzt beginnt das Drama. Der Käufer hat offensichtlich knäpplichst kalkuliert und kann sich kaum eine, geschweige denn mehrer Monate der umzugsbedingt finanziellen Doppelbelastung leisten. Im Wissen, ein leerstehendes Objekt gekauft zu haben, will er deshalb unbedingt SOFORT Besitz an seinem zukünftigen Eigentum erlangen, um zu entrümpeln und zu renovieren. Außenfassaden, Dächer, Fenster, Böden, Bäder müssen hergerichtet werden.
Insgeheim ist Gottenströter dann doch ein grundguter Mensch. Als seine Nachforschungen ergeben, dass Käufer und Käuferin in ihrer heutigen schimmelbefallenen Mietwohnung tatsächlich eine asthmatische Tochter und ein zweites, schwerbehindertes Kind versorgen müssen, fragt er sich:
„Wenn ich dieser Familie heute, drei Monate vor Kaufpreiszahlung, die Hausschlüssel übergebe, damit sie anfangen können, ihr neues Heim nach ihrem Gusto umzubauen und zu renovieren - auf welche Weise wird sichergestellt, dass ich mein Geld Ende Juni auf jeden Fall bekomme?“
Gibt es Tipps für den liebenswerten Menschenfreund Gottenströter?
Gruß
Andreas

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