Hallo Ihr Alleswissenden,
Habe eine Frage. Was meint ihr: Bei einen Hauskauf steht im Vertrag immer das Datum der Gelgauszahlung und dann als nächste Datum der Hausübergabe. Wenn Käufer und Verkäufer sich kennen, oder bzw. vertrauen, dann findet nicht offizielle Hausübergabe früher statt. In einem Fall, wo der Käufer sofort „Ja“ zum Hauskauf sagt, alles rechtzeitig unterschreibt, Makler und Notar bezahlt, seine Wohnung kündigt: also kein Verdacht gibt, das er absagen wird und der Verkäufer das weiß und trotzdem die Haus- und Schlüsselübergabe nach der Geldauszahlung ( eine Woche danach) aus seinen früheren schlechten Erfahrungen machen will. Eigentlich ist sein Recht. Die Frage ist, wenn im Haus etwas nicht stimmt oder der Zustand nicht dem im Vertrag vereinbarten entspricht - dann bei der Übergabe schon zu spät - das Geld wurde ausgezahlt und Tschüß! Kann der Käufer fordern, das Haus vor der Auszahlung mindestens kurz sehen? Was kann man machen, um sich etwas abzusichern? Was ist üblich in diesem Fall?
Danke im Voraus und Gruß
Elena