Hausübergabe

Hallo Ihr Alleswissenden,

Habe eine Frage. Was meint ihr: Bei einen Hauskauf steht im Vertrag immer das Datum der Gelgauszahlung und dann als nächste Datum der Hausübergabe. Wenn Käufer und Verkäufer sich kennen, oder bzw. vertrauen, dann findet nicht offizielle Hausübergabe früher statt. In einem Fall, wo der Käufer sofort „Ja“ zum Hauskauf sagt, alles rechtzeitig unterschreibt, Makler und Notar bezahlt, seine Wohnung kündigt: also kein Verdacht gibt, das er absagen wird und der Verkäufer das weiß und trotzdem die Haus- und Schlüsselübergabe nach der Geldauszahlung ( eine Woche danach) aus seinen früheren schlechten Erfahrungen machen will. Eigentlich ist sein Recht. Die Frage ist, wenn im Haus etwas nicht stimmt oder der Zustand nicht dem im Vertrag vereinbarten entspricht - dann bei der Übergabe schon zu spät - das Geld wurde ausgezahlt und Tschüß! Kann der Käufer fordern, das Haus vor der Auszahlung mindestens kurz sehen? Was kann man machen, um sich etwas abzusichern? Was ist üblich in diesem Fall?

Danke im Voraus und Gruß
Elena

Hallo Elena,

ehrlich gesagt fiel mir das Lesen deiner Anfrage etwas schwer. Ich versuche trotzdem, Dir darauf eine Antwort zu geben.

Grundsätzlich ist der Kaufpreis erst fällig, nachdem der Notar bestätigt hat, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, Löschungsbewilligungen der Gläubiger vorliegen, Bescheinigungen über die Nichtausübung von Vorkaufsrechten, z.B. der Gemeinde, vorliegen, usw. Man kann also eigentlich kein festes Datum für die Kaufpreiszahlung vereinbaren, höchstens ein Datum an dem „frühestens“ bezahlt wird. Andere Modalitäten sind zwar möglich, aber mit enormen Risiken verbunden, der Notar wird auf jeden Fall deutlich darauf hinweisen bzw. die Beurkundung verweigern.

Ratsam ist auf jeden Fall, die Immobilie VOR Unterzeichnung des Kaufvertrages ausgiebig, mehrmals und eventuell auch mit Fachleuten, zu besichtigen. Im Normalfall haftet der Verkäufer nämlich nicht für vorhandene Mängel, er erklärt lediglich, daß ihm keine bekannt sind.

Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, daß vom Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bis zur Schlüsselübergabe (kann einige Wochen dauern) sich der Zustand des Objektes nicht verschlechtern darf. Beispiel: Beschädigungen durch Auszug.

Denkbar wäre, eine Klausel in den Kaufvertrag aufzunehmen, die Dich berechtigt, für den Fall, daß das Haus nicht dem im Vertrag zugesicherten Zustand entspricht, einen Kaufpreisteil in Höhe von X Euro solange einzubehalten, bis der Zugesicherte Zustand vom Verkäufer hergestellt ist.

Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.

Viele Grüße

Armin

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bist du käufer oder verkäufer?
eigentlich sollte man das haus ja vorher mehrfach besichtigen und wenn alles gut ist hat kein verkäufer ein problem damit (als grund kann man auch wände messen um einrichtung, vorhänge usw. zu planen) hierbei sieht man kaschierte mängel eher. die haustechnik muss auch kontrolliert werden (evtl. heizkesseltausch nach energiesparverordnung)

letztlich kann soweit ich weiss bei grossen versteckten mängeln der vertrag angefochten werden -> aber dann ist das geld schon weg und man muss es wiederbekomen

ag

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Hallo, ich bin Käufer natürlich ( sonst hätte ich die Frage nicht gestellt), also alle Formalitäten sind bereits erledigt: Haus wurde von einem Architekt besichtigt und gut befunden, Vertrag unterschrieben und jetzt macht ein Notar seine arbeit ( schon alles fast fertig). Als nächstes folgt…Geldauszahlung.

Klar, haben wir das Haus besichtigt(2 mal), aber mit Möbel und allem drin! Und wenn bei der Übergabe das Haus z.B. nicht „Besenrein“? ist.Das wäre wahrscheinlich den Grund zu weiteren Maßnahmen.

Wenn der Verkäufer sein Geld bereits hat, hat er auch keine Interesse das Haus in Ordnung zu bringen. Das meine ich als Beispiel. Kann ich durch meine Bank fordern, das ich das Haus, sagen wir, eine Woche vor der Auszahlung kurz sehen ( 15 min) darf?

Gruß
Elena

Hallo,

Wenn der Verkäufer sein Geld bereits hat, hat er auch keine
Interesse das Haus in Ordnung zu bringen. Das meine ich als
Beispiel. Kann ich durch meine Bank fordern, das ich das Haus,
sagen wir, eine Woche vor der Auszahlung kurz sehen ( 15 min)
darf?

Nein.
Erst mit Zahlung/Übergabe bist du Eigentümer vorher hast du kein Hausrecht.

MfG
Sven.

Nein.

Erst mit Zahlung/Übergabe bist du Eigentümer vorher hast du
kein Hausrecht.

Sven

Hallo Sven, deine Antwort klingt für mich ziemlich hoffnungslos.

Darf ich nochmal fragen: also, wenn das von mir gekaufte Haus bei der Hausübergabe nicht in vertragsgerechtem Zustand ist, kann ich nichts dagegen tun???

Gruß
Elena

Nein.

Erst mit Zahlung/Übergabe bist du Eigentümer vorher hast du
kein Hausrecht.

Sven

Hallo Sven, deine Antwort klingt für mich ziemlich
hoffnungslos.

Darf ich nochmal fragen: also, wenn das von mir gekaufte Haus
bei der Hausübergabe nicht in vertragsgerechtem Zustand ist,
kann ich nichts dagegen tun???

Hallo,
danach hast du ja nicht gefragt.
Wenn das Haus nicht Vertragemäss übergeben wurde hast du natürlich ein Anrecht darauf-das dies geschiet.

Für verdeckte Mängel hingegen Haftetet in der Regel ein privater Verkäufer nicht(steht sicher auch so in dem Notarverag)

Arglistig verschwiegene Mängel sind meines Wissens nach ein Grund für Schadenersatz/Nachbesserung unter Umständen sogar Rücktrittsrecht.

Ein Nachweis, dass der Verkäufer davon wusste musst jedoch du bringen, was meist nicht besonders leicht ist.

Wenn z.B. nachweisbar mehrmals über Schimmelflecken an der Wand drübergestrichen wurde denke ich, dass es sich hierbei um einen Beweis handeln könnte.

Grüsse,Sven.

Hallo Sven,
danke für Deine Antwort,
wenn Du schon so supernett bist, dann vielleicht noch eine kurze Frage:smile:es muß doch bei der Übergabe ein Abhanmeprotokol unterschrieben werden oder geht ohne? ( Wer bringt es mit? Was muß da unbedigt festgehalten werden? Gibt es im Netz ein Muster?).

…na ja, das waren vier kurzen Fragen …das sind die letzten!

Vielen Dank und viele Grüsse
Elena

Hallo Elena,

bin zwar nicht Sven, erlaube mir aber trotzdem zu antworten.
Abnahmeprotokoll muß keins erstellt werden. Macht nur Sinn z.B. beim Kauf vom Bauträger, wo eventuell vorhandene Baumängel oder Abweichungen von der Baubeschreibung dokumentiert werden. Bei Kauf von Privat haftet ja der Verkäufer nicht, er versichert lediglich, daß ihm keine Mängel bekannt sind. Wenn, dann hättest Du VOR der Beurkundung ein Protokoll machen müssen, um beweisen zu können, daß sich der Zustand bis zur Schlüsselübergabe verschlechtert hat.

Aber ich glaube, Du solltest Dir keine allzugroßen Sorgen machen. Schließlich hast Du das Haus ja ausgiebig besichtigt, und sollte sich wirklich ein grober Mangel einstellen, den Dir der Verkäufer verschwiegen hat, haftet er letztendlich auch dafür.

viele Grüße und viel Glück und hoffentlich wenig schlaflose Nächte bis zur Übernahme wünscht

Armin

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Hallo,

wir haben bei unseren Wohnungsbesichtigungen(Vermietung) immer eine Formlose Auflistung aller Räume genommen und beide Parteien haben dan unterschrieben und eine Fassung erhalten.

Das Protokoll sah dan in etwa so aus
Treppenhaus
Keine Mängel
Wohnzimmer 1:
durchgehenerm, 40cm langer, Riss in Fliessen
Wohnzimmer 2:
Keine Mängel
Schlafzimmer:
[…]

Was z.B. auch ganz nett ist, die Mängel gerade zu Fotographieren.
Wenn du eine alte Sofortbildkamera bekommst(gibts die überhaupt heute noch?) dan kann der VK gerade hinten unterschreiben.

Wenn du aber so grosse Bedenken hast(hast du etwas Grund?)nimm einen Bekannten der sich mit der Materie auskennt(juristisch und baulich) mit als Zeugen, das ist immer gut.
Ein Zeuge ist generell immer gut.
Nur sollts kein naher Verwanter sein.

Alle Aussagen sind von einem Laien, daher ohne Garantie!
ich selbst hab noch keinen Hauskauf hinter mir!

Grüsse,
Sven

Ohne Text.