Hausübergabepunkt abgerissen

Hallo,

seitdem ich 2005 ein Haus geerbt habe, schaue ich Fernsehen über Satelit. Am Haus gibt es einen Hausübergabepunkt (WISI XU 46), der zwar Kabelfernsehen ermöglicht, aber von mir niemals genutzt wurde.

Nun ist bei der Haussanierung dieser Hausübergabepunkt abgerissen worden. Das zugehörige Postkabel habe ich mit in einen Leitungsgraben gelegt (diesen hatte ich zu der Zeit für das Verlegen des Hauptstromkabels angelegt). Kurz darauf musste ich den Graben zumachen, da das Gerüst gestellt wurde.

Kann ich den Hausübergabepunkt einfach an einen Kabelanbieter (wer ist das überhaupt in HH) schicken? Kann der mir „Probleme“ machen?

Danke und Gruß,
Fred

Hallo!

Sag mal kurz, wie kann man ein schon vorh. Kabel für Kabel-TV in einen neuen Kabelgraben legen ?
Und warum muss man dazu den HÜP abbauen ?

Kabel und HÜP sind Fremdeigentum. Kabel bleibt im Graben liegen, aber HÜP soll weg ?

Das geht nicht und wieso sollte es nötig sein ? Es kann Störungen im Kabelnetz geben, selbst wenn die Stichleitungen entkoppelt sind.

HÜP ist verplompt (war jedenfalls, wenn man keinen Anschluss nutzte).

Zuständig mag nach dem Errichter Telekom wohl nun Kabel Deutschland sein.

mfG
duck313

Hallo,

Sag mal kurz, wie kann man ein schon vorh. Kabel für Kabel-TV :in einen neuen Kabelgraben legen ?

Ist kein neuer Kabelgraben, sondern auch der, wo das vorh. Kabel drin war.

Und warum muss man dazu den HÜP abbauen ?

Der ist nicht abgebaut, sondern abgerissen worden.

Kabel und HÜP sind Fremdeigentum. Kabel bleibt im Graben liegen, aber HÜP soll weg ?

Kabel auf Privatgrund ist doch kein Fremdeigentum.

HÜP ist verplompt (war jedenfalls, wenn man keinen Anschluss nutzte).

Der aber nicht. Trotz korrekter Abmeldung.

Hallo!

Natürlich ist das Kabel Fremdeigentum !

Es gehört dem Versorger ebenso wie bei Telefon oder Strom. Man hat zwar Anschlussgebühren bezahlt, Kabel ist doch aber nicht „verkauft-gekauft“.
Und deshalb muss man sich auch mit allen Sorgen an den zuständigen Versorger wenden.
Der setzt die Leitung ggf. instand oder würde sie auch endgültig stilllegen. Entfernen wohl nie oder nur auf Anweisung und mit Kostenübernahme.

MfG
duck313

Hallo Fragewurm,

Kabel und HÜP sind Fremdeigentum. Kabel bleibt im Graben liegen, aber HÜP soll weg ?

Kabel auf Privatgrund ist doch kein Fremdeigentum.

Schau mal den Grundbucheintrag zu dem Grundstück an.
Da ist normalerweise jede menge Fremdeigentum eingetragen und sogar eingezeichnet.

Gerade weil es schon immer Nachbarschaftsstreitereien mit Weg- und Wasserrechten gab, wird so etwas seit dem Mittelalter schriftlich geregelt und die Lasten gehen bei einem Verkauf des Grundstücks automatisch auf den Käufer über. Anfangs waren das noch Einzelschriftstücke, später wurden diese im Grundbuch gesammelt.
Rechtlich bist du auch erst Eigentümer von Land und Gebäuden, wenn dies im Grundbuch eingetragen ist.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

Schau mal den Grundbucheintrag zu dem Grundstück an.
Da ist normalerweise jede menge Fremdeigentum eingetragen und sogar eingezeichnet.

Bei mir steht nichts drin.

Lasse ich z.B. eine weitere Telefonleitung verlegen, so wird dieses ins Grundbuch eingetragen? Das habe ich ja noch nie gehört.

Hallo Fragewurm,

Schau mal den Grundbucheintrag zu dem Grundstück an.
Da ist normalerweise jede menge Fremdeigentum eingetragen und sogar eingezeichnet.

Bei mir steht nichts drin.

Dann bist du vermutlich aus dem Schneider :wink:

Lasse ich z.B. eine weitere Telefonleitung verlegen, so wird
dieses ins Grundbuch eingetragen? Das habe ich ja noch nie
gehört.

http://de.wikipedia.org/wiki/Leitungsrecht

MfG Peter(TOO)