liebe rechtswissenden,
wenn witwe ihrem sohn ein haus überschreiben will (grundbuchamt etc.), ist es dann zwingend, dass dies über einen notar geschieht?
fragt sich,
stefan
liebe rechtswissenden,
wenn witwe ihrem sohn ein haus überschreiben will (grundbuchamt etc.), ist es dann zwingend, dass dies über einen notar geschieht?
fragt sich,
stefan
hi
wenn witwe ihrem sohn ein haus überschreiben will
(grundbuchamt etc.), ist es dann zwingend, dass dies über
einen notar geschieht?
Einträge ins Grundbuch darf nur der Notar machen und somit braucht ihr einen
http://www.immobilienscout24.de/de/bauen/bauplaner/b…
Gruß H.
Moin stefan,
sämtliche! Immobilienangelegenheiten bedürfen der notariellen Form.
So auch eine Überschreibung.
Mein Rat:
Vor der Überschreibung sollte sich die Dame und der Herr bei einem möglichst spezialisierten Steuerberater kundig machen, was es alles für Fallstricke gibt (Wohnrecht, Niesbrauch etc.).
Die Materie ist alles andere als einfach!
Gandalf
Hallo!
wenn witwe ihrem sohn ein haus überschreiben will
(grundbuchamt etc.), ist es dann zwingend, dass dies über
einen notar geschieht?
Ein Blick ins Gesetz…§ 925 BGB:
„Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. Zur Entgegennahme der Auflassung ist, unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Stellen, jeder Notar zuständig.“
Gruß,
Florian.