Hausüberschreibung rückgängig machen?

Hallo!

Ein Vater überschreibt seinen beiden Töchtern ein Haus. In dem Haus wohnen zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Mietparteien, denen natürlich auch nicht gekündigt wird bzw. werden kann. Die Töchter sind vorerst nur im Grundbuch als neue Eigentümer eingetragen, das Niesbrauchsrecht liegt weiterhin beim Vater. Nach zwei Jahren geht es auf die beiden Töchter über.
Weitere zwei Jahre später wollen die Töchter die Überschreibung rückgängig machen, da es zu erheblichen Problemen mit einer der Mietparteien kommt, die sich trotz rechtmäßiger und fristgerechter Kündigung wegen Eigenbedarf und ausstehender Mietzahlungen weigert auszuziehen. Die Kosten für eine Räumungsklage wollen die Töchter nicht auf sich nehmen, da sie aufgrund einer lebenslangen Verpflichtung gemäß des Überschreibungsvertrages, ihrem Vater aus den Mieteinnahmen monatlich Unterhalt zu zahlen, kaum Geld übrig haben und ihr Privatvermögen hierfür nicht einsetzen möchten.

Ist es möglich, eine Hausüberschreibung wieder rückgängig zu machen? Oder zumindest das Niesbrauchsrecht zurückzugeben? Was würde das kosten?
Und müssten beide Parteien damit einverstanden sein oder könnten die Töchter dies auch ohne Zustimmung des Vaters durchziehen?

Für Antworten danke ich bereits im Voraus sehr!

Hallo,

Die Kosten
für eine Räumungsklage wollen die Töchter nicht auf sich
nehmen, da sie aufgrund einer lebenslangen Verpflichtung gemäß
des Überschreibungsvertrages, ihrem Vater aus den
Mieteinnahmen monatlich Unterhalt zu zahlen, kaum Geld übrig
haben und ihr Privatvermögen hierfür nicht einsetzen möchten.

Was ist denn das für ne Begründung? Die Tochter kann das Haus ja an mich überschreiben, dann mach ich das mit der Räumungsklage :wink:

Nee, mal im Ernst: Was ist denn das für eine Immobilie? Standort? Verkehrswert? … Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Häuser gibt, die so schrottig sind, dass man sie lieber gar nicht besitzt, als ihretwegen eine Räumungsklage anzustrengen. Die Tochter „bekommt“ ja etwas für die Unterhaltsklage, nämlich die Immobilie, die sie dann selber beziehen und, nach einiger Zeit, auch wieder neu vermieten kann.

Schöne Grüße

Petra

Es sind zwei Töchter und beide Töchter haben einfach kein Geld für eine Räumungsklage (die Kosten würden sich auch ca. 10.000 Euro belaufen). Woher so viel Geld nehmen, wenn man es nicht hat? Und da die Mieter, die ja normalerweise bei einer Verurteilung die Kosten tragen müssten, selbst nichts haben, würden die beiden Töchter auf jeden Fall auf diesen sitzen bleiben.

Hallo,

ich verstehe sie Situation/Konstellation nicht. Was würde sich ändern, wenn der Vater wieder Eigentümer des Hauses wäre?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Es sind zwei Töchter und beide Töchter haben einfach kein Geld
für eine Räumungsklage (die Kosten würden sich auch ca. 10.000
Euro belaufen). Woher so viel Geld nehmen, wenn man es nicht
hat?

Kredit aufnehmen, und die Immobilie als Sicherheit bieten! Oder, wenn man kein Geld hat, kann man auch Prozesskostenhilfe beantragen - wie das genau geht, weiß ich aber nicht.

Damit die ganze Sache Sinn macht, muss die Immobilie allerdings mehr wert sein als EUR 10.000,- und die zu erwartenden Renovierungskosten.

Da hier anscheinend weder Geld noch übermäßiges Interesse an der Immobilie vorhanden ist, würde ich sie kurzerhand so verkaufen, wie sie ist. D.h. mit offenen Karten spielen, sagen dass da eine Räumungsklage und vermutlich Renovierungskosten auf den neuen Eigentümer zukommen.

Lasst euch irgendwo beraten, wo man sich auskennt 1. was die Immobilie wert ist und 2. wie das mit der Räumungsklage genau abläuft. Ich glaube, das funktioniert nicht über das Forum. Aber gebt nicht einfach kampflos auf und lasst die Immobilie zurück überschreiben, nur weil kein Geld für die Räumungsklage da ist!

Schöne Grüße

Petra