Das Eternhaus soll auf die Tochter überschreiben und der Bruder beim späteren Verkauf des Hauses ausbezahlt werden. Die Mutter sitzt im Rollstuhl und die Tochter muss die Umschreibung alleine beim Notar in die Wege leiten. der Notar soll dann zur Mutter ins Haus kommen, den Vertrag unterzeichnen lassen.
Nun hat der Notar außer dem Übergabevertrag auch noch einen Erbvertrag und eine Vorsorgevollmacht für die Tochter samt Ehemann geschickt.
Jetzt die Frage: Warum ein Erbvertrag, warum eine Vorsorgevollmacht, was hat das mit der Überschreibung zu tun? Wird das automatisch so gemacht? Kennt sich da jemand aus?
lg
Hallo,
Das Eternhaus soll auf die Tochter überschreiben und der
Bruder beim späteren Verkauf des Hauses ausbezahlt werden. Die
Mutter sitzt im Rollstuhl und die Tochter muss die
Umschreibung alleine beim Notar in die Wege leiten. der Notar
soll dann zur Mutter ins Haus kommen, den Vertrag
unterzeichnen lassen.
Nun hat der Notar außer dem Übergabevertrag auch noch einen
Erbvertrag und eine Vorsorgevollmacht für die Tochter samt
Ehemann geschickt.
Jetzt die Frage: Warum ein Erbvertrag,
***es handelt sich doch um einen Erbangelegenheit, allerdings zu Lebzeiten,…
warum eine :Vorsorgevollmacht,
***Vielleicht ist das eine vorsorgliche Gefälligkeit des Notars; bei dem Gesundheitszustand der Mutter bietet es sich an, dass diese eine Vorsorgevollmacht erteilt, damit die Tochter dann die Mutter rechtlich vertreten kann, falls diese es nicht mehr könnte.
si
Hallo,
Das Eternhaus soll auf die Tochter überschreiben und der
Bruder beim späteren Verkauf des Hauses ausbezahlt werden.
Das scheint schon etwas komplizierter zu sein, als der normale Feld-Wald-und-Wiesen-Übergabeverterag. Und es scheint auch nicht nur um drei Euro siebzig zu gehen.
Jetzt die Frage: Warum ein Erbvertrag, warum eine
Vorsorgevollmacht, was hat das mit der Überschreibung zu tun?
Der Notar möchte doch sicher gutes Geld für gute Arbeit haben. Zur guten Arbeit gehört auch, daß er Fragen beantwortet.
Was spricht also dagegenn den Notar auszufragen, dafür wird er (auch) bezahlt.
Grundsatz sollte sein: Erst unterschreiben, wenn alle Fragen beantwortet sind. Da ist es egal, ob man sich zwei- drei- oder viermal über den Weg laufen muß.
Gruß
Jörg Zabel
PS: Warum hat „man“ eigentlich immer Angst, den Notar zu fragen und sich was erklären zu lassen?
danke für die Antworten.
Nach Rücksprache mit dem Notar stellte sich heraus, dass es ein Misserständnis war. Er dachte, wir wollten das so. Also, alles geklärt.
lg klara