Hallo
Ehepaar X will dem Kind zu Lebzeiten das Haus überschreiben.
Es ist noch eine minimale Grundschuld eingetragen und zu bedienen.
Mit welchen Kosten müsste man rechnen und muss die Bank einer Übertragung zustimmen?
Hallo
Ehepaar X will dem Kind zu Lebzeiten das Haus überschreiben.
Es ist noch eine minimale Grundschuld eingetragen und zu bedienen.
Mit welchen Kosten müsste man rechnen und muss die Bank einer Übertragung zustimmen?
Nciht viel kosten…
Hi,
nein, die Bank muss einer Eigentumsübertragung nicht zustimmen. Allerdings bleibt das Schuldverhältnis erst mal wie gehabt bestehen.
Nur wenn auch das Kind das Darlehen regulär übernehmen soll, kann die Bank mitreden, sprich die Bedingungen diktieren.
Die Kosten halten sich in Grenzen. Da die Übertragung auf das leibliche Kind erfolgt, kommen nur Grundbuch- und Notarkosten zum tragen. Die Größenordnung ist anhand des Immobilienwertes zu ermitteln. Und der sollte ja mit der Übertragung notariell festgehalten werden (schon aus steuerlichen Gründen).
Ich würde mit Kosten von ca. 1 - 1,5 % des Wertes rechnen.
Grüße
Hallo,
danke - alles verstanden.
Na ja, Kosten sind dann doch nicht so wenig…
lg