Hallo!
Ich könnte ein Haus Kaufen, welches im Landschaftsschutzgebiet steht.Leider ist die untere Etage realtiv verbaut(kleine Zimmer), deshalb würde ich dort gern hinten heraus einen Wintergarten oder eine Erweiterung bauen.
Die vorhandenen Gebäude(Haus,Pferdestallung usw.)haben Bestandsschutz.
Ein Mitarbeiter der Stadt sagt aber dort dürfte generell nichts umgebaut oder angebaut werden.
Platz dafür ist auch vorhanden, da das Grundstück knapp 2000 m2 hat.
Stimmt das so?
Also in der Landesbauordnung (Verfahrensfreie Vorhaben nach LBO Ba-Wü (z. B.) ist das goggle-Stichwort)nachsehen, was im Außenbereich ohne Genehmigung zulässig ist und das dann machen.
Für innen brauchst Du keine Genehmigung, wenn die Dinge die Du machst den öffentlich rechtlichen Bedingungen entspricht (z. B. Standsicherheit, also tragende Wände nur dann raus, wenn das berechnet wurde).
GRüße Mathias
Hallo,
da hat der Mitarbeiter fast Recht. Umbau, sofern es sich um den Innenbereich handelt, ist erlaubt.
Was nicht funktioniert ist eine Erweiterung der Gebäude. Das bedeutet, der Bestanzschutz bezieht sich auf die Umfassungsmauern der Gebäude.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten