Hausverbot!

HILFE!

Wie verhält es sich, wenn man vom Eigentümer eines Anwesens Hausverbot erteilt bekommt, jedoch in diesem Anwesen die eigenen Eltern wohnen. Ist das erteilte Hausverbot rechtens? (Besuchsrecht)
Wenn nein, wo kann ich eine entsprechende Rechtsgrundlage finden. Das erteilte Hausverbot wurde aus persönlichen Gründen erteilt (weder lag eine Straftat vor, noch wurde der Hausherr beleidigt oder bedroht)

Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Hilfe

Mike

Das Hausverbot wäre rechtens, wenn dem Eigentümer (E) die Anwesenheit der Person §, gegenüber er das Hausverbot ausgesprochen hat nicht zuzumuten wäre.
Und damit der Besuch nicht zuzumuten ist müsste dann schon etwas vorgefallen sein z.B. eine Beleidigung oder Bedrohung. Genausowenig kann auch Papa den Freund seines Sohnes einfach aus der (von Papa bezahlten) Wohnung schmeißen, nur weil ihm das Piercing des Freundes nicht passt, wenn der Sohn darauf besteht, dass der Freund bleiben kann.

Grundsätzlich ist wohl von einem gleichberechtigten Hausrecht in den zwangsweise gemeinsam genutzen Grundstücks-/Gebäudeteilen (Zufahrt, Treppenhaus, usw.) auszugehen.

Gruß Andi