hallo,
person A (eigentümer eines hauses) hat einer person B hausverbot erteilt.
nun gibt es in dem haus sachen die einer dame C gehören die durch einem betreuer verwaltet werden bzw. aufgelöst werden.
der betreuer hat jederzeit zugang zu dem eigentum der betreuten C (soweit kein problem) der betreuer möchte nun aber das haus mit der person B (die vom eigentümer A hausverbot erteilt bekommen hat ) betreten-darf sie das ohne einverständnis des verboterteilers??
was wenn dieses hinter dem rücken geschieht- ist das dann eine art hausfriedensbruch oder ähnliches?? was kann man da tun??
Hallo,
nun gibt es in dem haus sachen die einer dame C gehören die
durch einem betreuer verwaltet werden bzw. aufgelöst werden.
Sind diese in einer Wohnung, an der C noch das Hausrecht hat (z.B. gemietete oder sonst überlassene Wohnung)?
Es ist allein Sache des Mieters, zu bestimmen, wer ihn in seinen Räumen aufsuchen darf. Der Vermieter darf die Besucher nicht am Betreten des Hauses hindern. Hinsichtlich der gemeinschaftlichen Hausteile steht dem Vermieter zwar das Hausrecht zu; in der Ausübung dieses Rechts ist er aber infolge der Vermietung beschränkt. Insoweit muss er gegenüber dem Mieter dulden, dass der Besucher die gemeinschaftlichen Hausteile betritt. Wenn also der Betreuer für C handelt und C hier Hausrecht an der Wohnung hat, dann hat der Verbotserteiler keine Chance, es sei denn, der Besucher überschreitet das, was der Eigentümer dulden muss (Beschädigung, Störung des Hausfriedens etc.).
was wenn dieses hinter dem rücken geschieht- ist das dann eine
art hausfriedensbruch oder ähnliches?? was kann man da tun??
Kann nur dann Hausfriedensbruch sein, wenn kein Hausrecht der Betreuten bestand.
VG
EK
danke erstmal- aber nochmal ein wenig anders:
der eigentümer eines hauses gewährt einer person (eine ältere dame) wohnrecht( handelt sich um keine mietwohnung) nun wohnt die dame im heim- d.h. in dem haus kommt kein besuch mehr. es ist nur noch zugänglich für den betreuer wegen der persönl. sachen der dame,
der betreuer widerum möchte eine person (die für dieses haus hausverbot erteilt bekommen hat) mit in das haus lassen -
Hallo,
auch das Wohnrecht an einem Gebäudeteil umfasst das Hausrecht. Der Eigentümer des Gebäudes kann dem Wohnberechtigten daher nicht untersagen, Besuch in seinen Räumen zu empfangen.
In einem von Amts- und Landgericht Coburg entschiedenen Fall, bei dem ein Vater sein Anwesen bereits zu Lebzeiten auf seinen Sohn übertragen, sich aber für bestimmte Räume ein Wohnrecht vorbehalten hatte, spielte das eine Rolle. Als der Sohn einem bestimmten Besucher des Vaters ein Hausverbot erteilte, zog der Vater vor das AG Coburg. Dieses erklärte das Verbot – bezogen auf die Räumlichkeiten des Vaters - für unwirksam und wurde darin vom LG bestätigt (AG Coburg, Urteil vom 18.12.2008, Az.: 11 C 419/08 und LG Coburg, Hinweisverfügung vom 01.04.2009, Az.: 32 S 3/09).
Es ist also nicht so entscheidend, dass ein Mietverhältnis besteht, sondern ob die C noch berechtigt ist, das Haus zu nutzen. Das scheint der Fall zu sein. Also darf die Betreuerin der C auch Besuchern den Besuch gestatten, selbst wenn dem Eigentümer das missfällt.
VG
EK