Hausverbot

Guten Tag,

Person A benötige dringend Hilfe !!!
Also, A bewohne ein Zweifamilienhaus mit einer Freundin, sie bewohnt den unteren Stock A den oberen !!!
Muss erwähnen das es ein offenes Haus ist, es sind keine abgeschlossene Wohnungen.
Der Sohn der Freundin hat sein Zimmer hier oben auf der Etage von A!!!
Die Freundin hat ohne Absprache mit A einfach ihren Freund einziehen lassen, er stellt für A eine Fremde Person dar den A nicht wirklich gut kennt.
Davon abgesehn das er sich in keinster Weise an irgendwelchen Kosten beteiligt, rennt er einfach durchs ganze Haus.
Er geht auch ständig ins Zimmer des Sohnes der Freundin was A stört, da A sich absolut nicht frei bewegen kann, muss immer damit rechnen das er vor ihr steht.
Auch die Tochter von A die zur Zeit bei ihr wohnt, hat sich schon beschwert das er einfach ins Schlafzimmer rennt, anklopfen scheint ein Fremdwort zu sein.
Soo auf jeden Fall gabs jetzt deswegen Streit und A hat ihm ein Hausverbot ausgesprochen für die obere Etage, was ihn wenig interessíert und weiter hier oben rum rennt, wenn auch bei dem Sohn, was A nicht möchte.
Der Sohn ist auch schon 14 Jahre alt so das er auch runter gehen kann wenn was ist.
Erwähnen muss man noch das die Freundin im Rollstuhl sitzt.
Kann A sein Hausverbot durchsetzen ???
Oder muss sie sich das gefallen lassen das er ihr ständig hier oben begegnet ???
Die Mieter des Hauses sind die Freundin und A, er hat nichts damit zu tun.
Unten kann er ja machen was er will, aber hier oben nicht !!!
Würde mich freuen bald Antwort zu bekommen und bedanke mich im vorraus.
Anja Hantl

Hallo

Sie bewohnt den unteren Stock A den oberen !!!
Muss erwähnen das es ein offenes Haus ist, es sind keine
abgeschlossene Wohnungen.
Der Sohn der Freundin hat sein Zimmer hier oben auf der
Etage von A!!!

Aha, also „bewohnt“ die Freundin (bzw. Ihr Sohn) durchaus einen Teil der oberen Etage!

Die Freundin hat ohne Absprache mit A einfach ihren Freund
einziehen lassen, er stellt für A eine Fremde Person dar den A
nicht wirklich gut kennt.

Aus dem Anfang des Postings entnehme ich doch, dass es kein „grundsätzlich gemeinsam genutztes Haus“ sein soll?! Dann braucht sie wohl auch kaum zu fragen.

Davon abgesehn das er sich in keinster Weise an irgendwelchen
Kosten beteiligt,

Da wird man dann wohl einfach mal den Anteil plausibel berechnen müssen und einfach weiterhin seinen Anteil bezahlen, ob er oder seine Freundin seinen Teil dann drauflegen, kann A doch egal sein.

rennt er einfach durchs ganze Haus.
Er geht auch ständig ins Zimmer des Sohnes der Freundin was A
stört, da A sich absolut nicht frei bewegen kann

Das hätte sie sich überlegen sollen, bevor sie ihre Etage geteilt hat.

muss immer damit rechnen das er vor ihr steht.
Auch die Tochter von A die zur Zeit bei ihr wohnt, hat sich
schon beschwert das er einfach ins Schlafzimmer rennt,
anklopfen scheint ein Fremdwort zu sein.

das könnte Hausfriedensbruch sein, die Polizei wird ihn gerne dazu nach seiner Meinung befragen, wenn jemand Anzeige erstattet.

Soo auf jeden Fall gabs jetzt deswegen Streit und A hat ihm
ein Hausverbot ausgesprochen für die obere Etage, was ihn
wenig interessíert und weiter hier oben rum rennt, wenn auch
bei dem Sohn, was A nicht möchte.

Ich bin nicht sicher, ob sie sich das aussuchen kann, glaubt sie denn, sie könne unsympathischen Schulfreunden den Weg ins Zimmer des Sohnes der freundin auch verbieten? Mit welcher Begründung? Und falls nicht, warum dann bei jemand anders?

Der Sohn ist auch schon 14 Jahre alt so das er auch runter
gehen kann wenn was ist.
Erwähnen muss man noch das die Freundin im Rollstuhl sitzt.

Halte ich für den geschilderten Fall nicht für maßgeblich.

Kann A sein Hausverbot durchsetzen ???
Oder muss sie sich das gefallen lassen das er ihr ständig hier
oben begegnet ???

Laut Schilderung ist die obere Etage doch sowieso mehr eine WG. Das hätte man sich vorher überlegen müssen.

Die Mieter des Hauses sind die Freundin und A, er hat nichts
damit zu tun.
Unten kann er ja machen was er will, aber hier oben nicht !!!

warum glaubt sie, das entscheiden zu können?

Würde mich freuen bald Antwort zu bekommen und bedanke mich im
vorraus.

Vielleicht ja jemand was zu sagen, das Dir besser gefällt…^^

LG, der Kater

Hallo,

Also, A bewohne ein Zweifamilienhaus mit einer Freundin, sie
bewohnt den unteren Stock A den oberen !!!

Ich gehe mal von folgendem Sachverhalt aus:

Mieter A hat zusammen mit einer Freundin B einen gemeinsamen Mietvertrag mit Vermieter X geschlossen.

Es gab zwischen A und B eine Vereinbarung, welche besagt, A benutzt obere Etage.
Der Sohn von B erhält zusätzlich einen Raum in der oberen Etage.
B bewohnt untere Etage.
Es gibt keine gemeinsamen Räumlichkeiten.
Die Tochter von A ist derzeit und nicht auf Dauer zu Besuch.
Der Freund von B zieht nun auf Dauer in die Wohnung mit ein.

Rechtliche Seite Mieter A und B gegenüber Vermieter X:

Mieterin B und Mieter A müssen gemeinsam den Zuzug von Freund gegenüber dem Vermieter anzeigen.
Vermieter X muß den Zuzug des Freundes der Mieterin B gestatten (ausgenommen einiger Sonderfälle).

Rechtliche Seite Mieter A in Wechselwirkung mit B:

Mieter A und Mieter B müssen beide dem Zuzug zustimmen.
Hier würde ich ausschließen, dass Mieter B Anspruch auf Zuzug von Freund hat, da es den Mieter A in besonderem Umfang bei der Benutzung der Mietsache beeinträchtigt.

Erfolgt die Zustimmung des Mieters A jedoch, so kann er zwar für seine angemieteten Räumlichkeiten durchaus bestimmen, wer hier Zutritt hat, jedoch kann er den Zugang zu den von Mieter B angemieteten Räumlichkeiten nicht verwehren.

Gruß

Joschi

Guten Tag,

Hallo Joschi,
genauso wie du es sagst ist es richtig.
Mieter A wurde über den Einzug nicht informiert.
Und auch die Kosten werden nicht geändert, A zahlt genau wie vorher 50% der Kosten,antwort von B war, sie würden A ja nicht finanzieren !!!
Das der Freund sich unten bei B aufhält ist Mieter A egal, sie möchte nur nicht das er sich in der oberen Wohnung aufhält, da Mieter A wie du sagst beeinträchtigt ist.
Wie kann ich da ein Verbot aussprechen um es ihm zu verbieten ???

Danke Gruß Anja

Hi,

Mieter A wurde über den Einzug nicht informiert.

Da wäre eine Absprache und die Zustimmung von A sicher erforderlich gewesen. Die Frage, ob A die Zustimmung verweigern könnte, kann ich nicht beantworten.
Wenn ja, könnte sie nun den Auszug verlangen.

Das der Freund sich unten bei B aufhält ist Mieter A egal, sie
möchte nur nicht das er sich in der oberen Wohnung aufhält, da
Mieter A wie du sagst beeinträchtigt ist.
Wie kann ich da ein Verbot aussprechen um es ihm zu verbieten
???

So lange weiter nichts vorfällt, kann sie ihm den Zugang zu der oberen Etage kaum verbieten, egal ob er im Haus wohnt oder nur öfter zu Besuch ist. Der Sohn der Freundin hat nun mal oben sein Zimmer, damit hat er, bzw. die Freundin als die sorgeberechtigte Person, auch das Hausrecht für dieses Zimmer. Und dazu gehört natürlich auch, daß das Zimmer erreicht werden kann.

Faktisch bilden A und ihre Freundin nun mal eine WG und die hat nicht nur Vorteile. In einer WG ist man auf gegenseitiges Einverständnis angewiesen und wenn das nicht erreicht werden kann wird es schwierig.

Übrigens kann A wahrscheinlich auch nicht einfach einseitig „ihr Stockwerk“ kündigen, sie braucht wahrscheinlich die zustimmung des Vermieters (der dann ja nur noch eine Mieterin hat). Im schlimmsten Fall muß sie die Freundin darauf verklagen, daß sie das Haus gemeinsam mit ihr kündigt.

Gruß Stefan

Hallo,

Da wäre eine Absprache und die Zustimmung von A sicher
erforderlich gewesen. Die Frage, ob A die Zustimmung
verweigern könnte, kann ich nicht beantworten.
Wenn ja, könnte sie nun den Auszug verlangen.

Es stellt sich die Frage, wenn der Zuzug schon stattgefunden hat, ob dann noch etwas zu machen ist. Da bin ich im Zweifel.

Das der Freund sich unten bei B aufhält ist Mieter A egal, sie
möchte nur nicht das er sich in der oberen Wohnung aufhält, da
Mieter A wie du sagst beeinträchtigt ist.

Da stimme ich Goosi zu, Zugang ist Freund zu den von Mieter B gemieteten Räumen zu gestatten. Das beinhaltet natürlich auch das Beschreiten des Weges zu den Räumlichkeiten.
Mehr aber auch nicht. Gibt es keine gemeinschaftlichen Räume im OG, so hat er da sonst nichts zu suchen, selbst nix auf der Toilette.

Wie kann man da ein Verbot aussprechen um es ihm zu verbieten

Wie man will, mündlich, schriftlich in Keksform…
Es muß nur klar sein was gemeint ist.

Übrigens kann A wahrscheinlich auch nicht einfach einseitig
„ihr Stockwerk“ kündigen, sie braucht wahrscheinlich die
zustimmung des Vermieters (der dann ja nur noch eine Mieterin
hat).

Fast richtig, Mietvertragspartner sind A,B und X. Änderungen am Vertrag bedarf aller drei Parteien.
Kündigung darf nur A und B gemeinsam aussprechen.

Gruß

Joschi

Hi,

Fast richtig, Mietvertragspartner sind A,B und X. Änderungen
am Vertrag bedarf aller drei Parteien.

Ach, Du kennst den Mietvertrag? Das wußte ich nicht.

Kündigung darf nur A und B gemeinsam aussprechen.

Wobei der Eine einen Anspruch gegen den Anderen auf gemeinsame Kündigung hat, wenn sonst keine Einigung erzielt wird. Dies kann er im Zweifel auch gerichtlich durchsetzen.

Gruß Stefan

Huhu Goosi,

Fast richtig, Mietvertragspartner sind A,B und X. Änderungen
am Vertrag bedarf aller drei Parteien.

Ach, Du kennst den Mietvertrag? Das wußte ich nicht.

lieb sein! :o)
Steht doch im Text.

Gruß

Joschi

Hi,

Fast richtig, Mietvertragspartner sind A,B und X. Änderungen
am Vertrag bedarf aller drei Parteien.

Ach, Du kennst den Mietvertrag? Das wußte ich nicht.

lieb sein! :o)
Steht doch im Text.

ich kann es zwar immer noch nicht finden, aber es ist auch egal…nach der Kündigung wurde ja nicht gefragt.

Gruß Stefan

Huhu Goosi,

ich kann es zwar immer noch nicht finden, aber es ist auch
egal…nach der Kündigung wurde ja nicht gefragt.

Joschi schrieb:

Ich gehe mal von folgendem Sachverhalt aus:

Mieter A hat zusammen mit einer Freundin B einen gemeinsamen Mietvertrag mit Vermieter X geschlossen.

Anja schrieb darauf:

genauso wie du es sagst ist es richtig.

Joschi geht jetzt ins Bett…

:o)

Gutes Nächtle Stefan

Gruß

Joschi

Hi,

stimmt, die Frager machen ja nie ungenaue Angaben…:wink:

Aber ich halte es für sehr gewagt, das „genauso wie du es sagst ist es richtig“ auf sämtliche Annahmen zu beziehen.

So long…
Stefan