Hallo, folgender fiktiver Fall:
Eine Mutter (98) ist im Pflegeheim. Es gibt 2 Kinder (A und B).
A hat eine Generalvollmacht, da er in der Nähe wohnt.
Da A und B zerstritten sind, erteilt A dem B für das Heimzimmer der Mutter Hausverbot. Die Heimleitung setzt das Hausverbot aufgrund der Vollmacht rigoros durch, d.h.:
B wird nicht mehr zur Mutter gelassen.
Versöhnung von A und B ist gescheitert. Wie ist die Rechtslage, gibt es eine unkomplizierte Lösung ohne Anwalt und Gericht, dass B zu seiner Mutter kann? Welche Argumente kann man ggü. der Heimleitung vorbringen?
(Ein Besuchsverbot wäre nicht im Sinne der Mutter, also dürfte das ein Missbrauch der Vollmacht sein. Die Mutter kann sich aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr dazu äußern.)
Hallo Safrael, das geht nicht.
Die Mutter liegt im Pflegebett und kann nicht vor die Tür kommen.
Wäre sie gesundheitlich noch fit, könnte sie auch selbst noch ihren Willen äußern.
ich denke nicht, da das Hausverbot ja nicht dem Wohle der Mutter dienen dürfte.
Aus leidvoller Erfahrung kann ich Dir sagen, daß man vermutlich nicht um die Einschaltung eines Anwaltes herumkommen wird, wenn man die Mutter besuchen möchte.
Hi,
hat - in diesem fiktiven Fall - A nur eine Vollmacht oder ist sie auch vom Gericht eingesetzte Betreuerin der Mutter?
Wenn A auch Betreuer ist kann B einen sachlich formulierten Brief an das zuständige Gericht schicken in dem die Problematik dargelegt und darauf hingewiesen wird, dass A das Besuchsrecht aus persönlichen Gründen einschränkt und nicht im Sinne der Betreuten handelt.