ich wende mich heute in meiner Funktion als Vermieterin an euch Experten.
Ich habe seit Dezember mein Haus an eine WG vermietet, zwei Hauptmieter haben den Mietvertrag unterschrieben. Mein Lebensgefährte - Elektriker und im allgemeinen recht handwerklich begabt, hat auf Bitten der Mieterin die Funktionsfähigkeit der Satellitenanlage getestet, weil sie ihre Fernseher nicht in Betrieb nehmen konnte. Dabei hat er - auch aufgrund des seither sehr entspannten Verhältnisses - einen Raum im Haus betreten, der untervermietet war, um auch dort die Anschlüsse der Schüssel zu testen. Die Mieterin war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Haus, er ist stillschweigend von ihrem Einverständnis ausgegangen. In diesem Zimmer hat er einen fehlerhaften Anschluss entdeckt, der zu einer andauernden Überspannung der Satellitenschüssel geführt hat. Diesen Fehler hat er entfernt, die Mieterin konnte aber daraufhin am Abend nicht mehr fernsehen in diesem Zimmer. ( in allen anderen schon…)
Sie ist daraufhin total ausgerastet, hat mich abends um 22.00 am Telefon terrorisiert und meinem Lebensgefährten, der sonst immer gut genug für kleine Gefälligkeiten war und auch laufend nach dem Haus schaut - Hausverbot erteilt.
Die lange Vorgeschichte ist wichtig, damit man eigentlich die Lächerlichkeit der Situation erkennt. Ich kann das einfach nicht fassen, wie man sich als Mieter so aufführen kann - aber ich kann auch meine Rechte als Vermieter nicht klar einschätzen: Rein rechtlich hat mein Partner wohl tatsächlich „Hausfriedensbruch“ begangen, soviel habe ich schon mitbekommen. Aber ist die Mieterin wegen so einer Bagatelle tatsächlich berechtigt, dieses Hausverbot zu erteilen und mir damit auch Mehrkosten zu verursachen, da ich für sämtliche Angelegenheiten künftig Handwerker verpflichten muss ?
Als Vermieter hat man es wirklich nicht leicht - wir wollten nur helfen, und dann so…
Bin gespannt, wie eure Expertenmeinungen dazu sind.
Vielen Dank.
Hallo Astrid,
leider ist der Sachverhalt schwer nachvollziehbar.
Nur so viel, wenn die Mieterin gebeten hatte, die gesamte Sat.-Anlage zu prüfen und in dem einen Zimmer (welches untervermietet ist) befindet sich auch ein Anschluss, dann gehört dieser schließlich zur gesamten Anlage.
Wenn die Mieterin es nicht wollte, dass Ihr den Raum betretet, dann hätte sie entweder dabei sein müssen oder aber zumindest hätte sie diesen sichern müssen.
Meine Frage ist, hatte die eine Mieterin, welche den Vertrag unterschrieben hat, euch schriftlich um Genehmigung für die Untervermietung gebeten? Weitere Frage. Welche der Mieterinnen hat solch ein Theater gemacht, die die im Mietvertrag steht oder die die als Untermieterin im Haus wohnt?
Sollte es die Untermieterin sein, hätte sie gar keinen Grund solch ein Theater zu machen, da ja die Hauptmieterin darum gebeten hatte, die Anlage zu prüfen. Wie gesagt, ist alles nicht klar erkennbar.
Die Mieterin darf ohne Angabe von Gründen jedem ein Hausverbot erteilen. Sie ist als Mieterin zum alleinigen Besitz berechtigt, darf also auch jeden anderen ausschließen.
Das gilt auch für Handwerker, die Arbeiten reparieren sollen. Sie kann nicht gezwungen werden, jemanden in die Wohnung zu lassen, den sie nicht dort haben möchte. Als Vermieterin kannst du dann allerdings die Durchführung von Arbeiten verweigern, wenn dir dadurch Mehrkosten entstehen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Zutrittsverweigerung für die bestimmte Person berechtigt ist. Dies Frage lässt sich m.E. in dem von dir geschilderten Fall nicht eindeutig beantworten. Das kann man so oder so sehen. Wenn du es wissen willst, musst du es bis zum BGH durchprozessieren.
Die Untermeiterin hat offenkundig die Empfangsdose manipuliert, was zu einer schwerwiegenden Störung der Empfangsanlage geführt hat. Gefahr im Verzug war dabei nicht auszuschließen. Die Dose mußte von daher repariert werden. Kündigen Sie das Hauptmietverhältnis mit dieser Begründung fristlos, hilfsweise frisgtgerecht. Mit dem Hauptmietvertrag erlöschen alle Untermietverträge automatisch. Stellen Sie dem Hauptmieter - vertraulich - einen neuen Mietvertrag in Aussicht, der die lästige Saboteurin nicht wieder berücksichtigt.
Hallo Astrid Walther,
meines Erachtens kann die Untermieterin nur ein Verbot für das betreten ihres Zimmers untersagen (verbieten). Daran hat sich dein Partner zu halten. Sollte sie wider Erwarten dies nicht zur Kenntnis nehmen, dass sie in ihrem Falle dein Recht auf Hausverbote auszusprechen vorsätzlich verletzt hat. Dies würde dir auch das Recht geben, das Untermietverhältnis fristlos aufzulösen.
Ein Hausverbot kann sie nicht aussprechen, da sie nicht Eigentümerin des bebauten Wohngrundstückes ist. Dieses
sollte jedoch dem Fräulein bekannt sein oder man muss es ihr deutlich klar machen.
Das von der Untermieterin ausgesprochene Hausverbot ist in keiner Weise gerechtfertigt, denn schließlich muss in ihrem Zimmer irgendjemand den Fernsehanschluss manunpoliert haben, wenn die anderen Mitbewohner dadurch im Empfang des Fernsehsehens gestört waren. Setze eine Frist bis zu der sie dies den Fernsehanschluss in Ordnung zu bringen hat, andernfalls du dies auf ihre Kosten durch einen Fachbetrieb in Ordnung bringen lässt
Das Mit freundMit freundlichen Grüßen Willi
noch einmal in Kurzform - ich glaube,ich habe mich wirklich etwas wirr ausgedrückt: Theater macht die Hauptmieterin, die meinen Lebensgefährten darum gebeten hat nachzuschauen, warum ein Fernseher im 2. Stock nicht funktioniert. Das hat er gemacht und in diesem Zimmer keinen Fehler gefunden, nur einen 30 Jahre alten Fernseher. Daraufhin hat er im nächsten Raum die Anschlüsse geprüft, ob dort alles in Ordnung sei - und das war eben dieser untervermietete Raum. Dabei hat er den falschen Anschluss am Receiver entdeckt und das entfernt, bevor noch Schlimmeres passiert. Eine ausdrückliche Erlaubnis, dieses Zimmer auch zu betreten, hatte er nicht - aber auch kein ausschließliches Verbot, schließlich haben wir uns die Wochen zuvor öfters im Haus aufgehalten, um noch Dinge in Ordnung zu bringen, die noch zu erledigen waren - und das, obwohl keiner da war und das Haus bereits vermietet war. Wie gesagt - eigentlich eine Schnellschussnummer der Mieterin, aus der sie jetzt aber wohl nicht mehr raus findet sondern mit mir nur noch per Anwalt kommuniziert, da ich mich gegen das ausgesprochene Hausverbot gewehrt habe. Eine schriftliche Genehmigung zur Untervermietung hat sie nicht, das wurde bei Hausbesichtigung so besprochen und ich habe das hingenommen. Wie kann ich auch davon ausgehen, dass sie sich zu so einem Terrier entwickelt - wegen einer Nichtigkeit. Sie behauptet auch, die Untermieterin hätte wegen dieser Sache und dem scheinbaren Hausfriedensbruch bereits mit Kündigung gedroht …
Ich will einfach nicht hinnehmen, dass ich mir beim deutschen Mietrecht so auf der Nase herumtanzen lassen muss - Mieter sind doch nicht gottesgleich, ein paar Rechte habe ich als Eigentümer auch noch - hoffe ich zumindest.
vielen Dank für die Motivationsspritze - wenn ich diese Leute so schnell aus dem Haus kriegen würde, ich wäre sowas von dankbar. Aber - es handelt sich um die Hauptmieterin, die hier Theater macht, weil mein Lebensgefährte den Raum der Untermieterin betreten hat. Er hatte dazu weder eine ausdrückliche Erlaubnis noch ein ausdrückliches Verbot - es stand lediglich die Bitte im Raum, mal nach dem Fernseher im 2. Stock zu schauen. Hier war kein Defekt feststellbar und mein Freund ist daraufhin in das nächste Zimmer mit Fernsehanschluss und hat die falsche Installation gesehen und entfernt. Die Wochen zuvor waren wir mehrmals im Haus - ohne dass jemand da war und obwohl es auch schon vermietet war - und haben (ganz im gegenseitigen Vertrauen ) Dinge in Ordnung gebracht, die noch zu richten waren. Deswegen waren wir völlig verdattert nach dieser völlig überzogenen Reaktion.
Hallo verehrte Userin,
vorab: Vermieter „betreue“ ich normalerweise nicht !
Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Grundbesitzer-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Rechts-Korrespondenz aller Art generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine persönliche Stellungnahme:*
Ein Mieter darf allen Dritten Personen (auch dem Vermieter) für seine eigenen Wohnräume „Hausverbot“ erteilen, wenn die Dritte Person *ohne vorherige Anmeldung und bei Abwesenheit des Mieters* die betr. Wohnräume betreten hat. Dies gilt jedoch nicht bei „Gefahren“ durch Wasserrohrbruch, Brand etc…
Gruß USKO
vielen Dank erst mal für die Antwort. Nur kurz zur Klarstellung: nicht die Untermieterin - die ich ja nicht einmal kenne - sondern die Hauptmieterin macht Theater wegen des Betretens dieses Zimmers. Und ob dieser fehlerhafte Anschluss mittlerweile behoben ist, das weiß ich gar nicht- ein guter Hinweis. Ich kreise momentan nur um dieses ominöse Hausverbot, das ich unter diesen Umständen einfach nicht hinnehmen will.
Mein Freund hat nichts verbrochen, nichts gestohlen, das Zimmer war nicht abgeschlossen und er hat es auch nicht aufgebrochen, er hat nur im ganzen Haus kontrolliert, wo der Fehler liegen könnte für den nicht funktionierenden Fernseher…
Hallo nochmal,
Als Erstes zu der Erlaubnis:
Die Hauptmieterin hat euch gefragt, ob ihr euch dem Fehler annehmen könnten, die Sat-Anlage zu prüfen. Hierzu gehören nunmal alle Anschlüsse, auch der der sich in dem Zimmer der Untermieterin befindet. Da dein Mann nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, das Zimmer nicht zu betreten bzw. dieses nicht gesondert (z.B. durch Abschluss) gesichert wurde, war der Zutritt rechtens.
Als Zweites möchte ich nochmal auf die Untervermietung hinweisen. Da diese nur mal so nebenbei bei Abschluss des Mietvertrages erwähnt wurde, dies aber sicherlich nicht von Seiten der Hauptmieterin belegt werden kann, dass eine Untervermietung ausdrücklich gewünscht war (wurde ja nur mündlich vorgetragen), ist die Untervermietung ohne deine/eure Zustimmung vollzogen worden. Du kannst dem Anwalt der Verrückten ruhig mitteilen, dass du/ihr keine Kenntnis von einer Untervermietung hattet und bei betreten des Hauses von der Hauptmieterin erwähnt wurde. Dem Anwalt ist sicherlich bewusst, dass eine Untervermietung beim Mieter angezeigt werden muss (schriftlich,wegen der Beweislast ). Da es die Hauptmieterin jedoch nicht gemacht hat, hat die Untermieterin keinerlei Anrecht überhaupt dort zu wohnen.
Klartext, die Untermieterin hat in diesem Fall überhaupt keinen Bestand. Da die Hauptmieterin jedoch um Behebung eines Mangels bat und nicht ausdrücklich dafür gesorgt hat, dass das Zimmer nicht betreten werden darf, habt Ihr nix zu befürchten.
Hausfriedensbruch liegt hier nicht vor, da ihr ja ausdrücklich den Auftrag erhalten habt.
LG Chris
ja-hier hat Ihr Bekannter einen groben Fehler gemacht und es ist tatsächlich Hausfriedensbruch-egal was vorher oder hinterher war/ist.
Die Mieterin ist tatsächlich berechtigt, für ihre genutzte Wohnung dieses Hausverbot (Wohnungsverbot) auszusprechen, WENN sie die Miete monatlich gewissenhaft bezahlt.
Die angespannte Lage ist für Sie schlecht und vielleicht ergibt sich für Sie bald eine Möglichkeit, den Mietern zu kündigen. Hier ist es ja schon ausreichend, wenn nur eine Mietpartei der WG keine Miete zahlen würde. Erfahrungsgemäß kann der 2.Mieter nie allein den Gesamtbetrag zahlen und schon ist die Kündigung perfekt.
Aber-die Mieterin hat Recht, da können Sie nichts machen.
Hallo,
die Aktion in der Wohnung der Mieterin war nicht rechtens, was ihr das Recht einräumt, Ihrem Lebensgefährten den Zutritt zu ihrer Wohnung zukünftig zu untersagen, das schon, aber kein Hausverbot.
Das kann durchaus bewirken, dass zukünftig andere Handwerker hier nur Arbeiten ausführen können, leider.
Ich empfehle immer, das Gespräch zu suchen und dabei deutlich zu machen, dass sowohl Mieter als auch Vermieter sachlich miteinander umgehen müssen, sie sind voneinander auch abhängig; ein Kompromiss oder vielleicht auch eine Entschuldigung mit Blumen kann da helfen.
Viel Erfolg.
Gruß suver