Hallo Deborah,
ein Hausverbot ist gegenüber dem Mieter auszusprechen und er ist aufzufordern, diese seinem Besucher mitzuteilen. Ist der Name und die Anschrift bekannt, kann auch direkt das Hausverbot ausgesprochen werden.
Ein Hausverbot kann und darf aber weder willkürlich noch missbräuchlich erklärt werden. Ein Vermieter kann ein Hausverbot aussprechen, wenn der Besucher gegen den Vermieter oder andere Mieter eine Straftat begangen hat ( Tätlichkeiten, wenn er den Besuch dazu nutzt um Schäden oder andere Straftaten im Haus zu verüben, schwere Beleidigungen des Vermieters ). Bereits bei dem letzten Teil „schwere Beleidigungen“ kommt es auch darauf an, was vor einer Beleidigung geschehen ist, ob also jemand den Gast zuerst beleidigt hat.
Besuche von jemand, den man nicht „leiden“ kann, kann und darf man nicht mit Hausverbot belegen. Ebenso kann natürlich kein Hausverbot ausgesprochen werden, wenn jemand nachts Besuche hat. Solltest Du einen konkreten Anlass haben, kannst Du Dich direkt mit mir in Verbindung setzen.
Grüsse Günter
ich möchte gerne wissen, unter welchen Voraussetzungen man
jemandem Hausverbot erteilen kann. Etwas konkreter: Kann ein
Vermieter einer Person Hausverbot erteilen, die einen Mieter
des Hauses besuchen will und welche Bedingungen müssen hierfür
erfüllt sein? Außerdem, wie erteilt man Hausverbot? Bedarf es
irgendeiner Form?
Vielen Dank im voraus
Deborah