Hausverbot?

Hallo Experten,

ich möchte gerne wissen, unter welchen Voraussetzungen man jemandem Hausverbot erteilen kann. Etwas konkreter: Kann ein Vermieter einer Person Hausverbot erteilen, die einen Mieter des Hauses besuchen will und welche Bedingungen müssen hierfür erfüllt sein? Außerdem, wie erteilt man Hausverbot? Bedarf es irgendeiner Form?

Vielen Dank im voraus

Deborah

Hallo Deborah,

ein Hausverbot ist gegenüber dem Mieter auszusprechen und er ist aufzufordern, diese seinem Besucher mitzuteilen. Ist der Name und die Anschrift bekannt, kann auch direkt das Hausverbot ausgesprochen werden.

Ein Hausverbot kann und darf aber weder willkürlich noch missbräuchlich erklärt werden. Ein Vermieter kann ein Hausverbot aussprechen, wenn der Besucher gegen den Vermieter oder andere Mieter eine Straftat begangen hat ( Tätlichkeiten, wenn er den Besuch dazu nutzt um Schäden oder andere Straftaten im Haus zu verüben, schwere Beleidigungen des Vermieters ). Bereits bei dem letzten Teil „schwere Beleidigungen“ kommt es auch darauf an, was vor einer Beleidigung geschehen ist, ob also jemand den Gast zuerst beleidigt hat.

Besuche von jemand, den man nicht „leiden“ kann, kann und darf man nicht mit Hausverbot belegen. Ebenso kann natürlich kein Hausverbot ausgesprochen werden, wenn jemand nachts Besuche hat. Solltest Du einen konkreten Anlass haben, kannst Du Dich direkt mit mir in Verbindung setzen.

Grüsse Günter

ich möchte gerne wissen, unter welchen Voraussetzungen man
jemandem Hausverbot erteilen kann. Etwas konkreter: Kann ein
Vermieter einer Person Hausverbot erteilen, die einen Mieter
des Hauses besuchen will und welche Bedingungen müssen hierfür
erfüllt sein? Außerdem, wie erteilt man Hausverbot? Bedarf es
irgendeiner Form?

Vielen Dank im voraus

Deborah

Tag Günter,

dazu habe ich jetzt auch eine Frage: Kann ich nicht als Eigentümer ein Hausverbot für mein Grundstück aussprechen (Stichwort „Hausrecht“)? Ich meine damit ein Hausverbot unabhängig davon, wen die betreffende Person besucht

Will sagen: Als Eigentümer kann mich doch niemand davon abhalten, jemandem den Zutritt zu meinem Eigentum zu verwehren. Dachte ich zumindest bis eben.

Gruß
Christian

Hi Christian,

wenn Mieter im Haus wohnen kannst Du eben nicht jeden Besucher des Hauses verweisen und damit beeinflussen wer sie besuchen darf oder nicht. Wäre ja auch ganz schön komisch wenn nur noch Besucher in eine Mietswohnung kommen dürfen die dem Hausherren genehm sind…

MecFleih

klingt plausibel, danke owT

Wäre ja auch ganz schön komisch wenn nur noch
Besucher in eine Mietswohnung kommen dürfen die dem Hausherren
genehm sind…

Hallo Christian,

dazu habe ich jetzt auch eine Frage: Kann ich nicht als
Eigentümer ein Hausverbot für mein Grundstück aussprechen
(Stichwort „Hausrecht“)? Ich meine damit ein Hausverbot
unabhängig davon, wen die betreffende Person besucht

Will sagen: Als Eigentümer kann mich doch niemand davon
abhalten, jemandem den Zutritt zu meinem Eigentum zu
verwehren. Dachte ich zumindest bis eben.

Dies ist dann richtig, wenn Du alleine ein Haus bewohnst oder wenn es ein unbebautes Grundstück ist.

Spätestens dann aber, wenn Du vermietest musst Du einem Mieter das Umgangsrecht mit jeder Person erlauben, solange sich diese Person nicht strafbar gegenüber Dir oder Mietern verhält. Mit dem Hausverbot ( bei Vermietung ) verbietest Du letztlich jemand nicht nur, das Haus zu betreten, sondern durch das Hausverbot wird einem Mieter auch das Recht jederzeit Besuche zu empfangen entzogen. Dieses Recht kann gegenüber einem Mieter aber nur dann eingeschränkt werden, wenn ein Besucher gegenüber dem Vermieter ( sofern er dort wohnt ) tätlich geworden ist oder diesen schwer beleidigt hat, anderer Mieter beleidigt hat oder gar Straftaten im Mietshaus verübte ( z.B. Einbruchsdiebstahl ).

Wohnt der Vermieter nicht im Haus, kann er einem Besucher, wenn es z.B. zu Tätlichkeiten ausserhalb des Grundstückes gekommen ist, kein Hausverbot erteilen. Das Hausverbot muss sich auf eine konkrete Gefahrenlage für das Haus oder dort wohnende Personen berufen können.

Grüsse Günter

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