Hausverbot

Hallo unwissender, (was für ein Name *lach*)

hier mal ein Auszug aus einer etwas älteren, aber gleichen Anfrage:

…Ein mündlich ausgesprochenes Hausverbot für ein öffentlich betriebenes Geschäft o.Ä. (z.B. ein Freibad) hat eine Wirkungsdauer von 24 Sunden, maximal aber bis zur Erteilung eines schriftlichen Hausverbots. Das Hausverbot muss begründet werden, z.B. wegen einer Straftat oder Nichteinhaltung der Benutzerordung o.Ä… Ein schriftliches Hausverbot hat eine maximale Dauer von einem Jahr! Nicht rechtmäßig ist es, jemandem, der einem nur unsympatisch ist quasi ohne Grund ein Hausverbot zu erteilen oder Bevölkerungsgruppen von der Nutzung/dem Betreten auszuschließen, da dass verfassungswidrig wäre und einer Straftat gleichzusetzen ist. Von daher könnte man theoretisch regelmäßig klagen, wenn einem der Türsteher vor der Disco sagt: „Du komms hier net rein!“
Man muss einfach zwischen öffentlich betriebene Einrichtungen und dem privaten Umfeld unterscheiden!

(Den ganzen Beitrag findest Du übrigens hier: /t/hausverbot–5/2282623

wölfin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]