Hausverbot

Angenommen A und B, die ein Paar waren und zu gleichen Teilen eine Mietwohnung zahlen, trennen sich.
A lädt C zu sich ein und B will das nicht; kann B trotz der Einladung von A der Person C ein Hausverbot erteilen (auch grundlos)?

Und gilt das auch, wenn B abwesend ist?

Was, wenn C sich nicht dran hält? Anzeigen? Polizei?
Wie beweisen, wenn er vor Eintreffen der Polizei geht?

Danke!

Olli

Hi Olli,

Angenommen A und B, die ein Paar waren und zu gleichen Teilen
eine Mietwohnung zahlen, trennen sich.

dazu sollte noch geschrieben werden, ob einer der beiden noch in der ehemals gemeinsam genutzten Wohnung wohnen blieb, und ob trotz Trennung Beide weiterhin je zur Hälfte die Miete dieser Wohnung zahlen.
Meint
BT

Hallo Oliver,

viel wichtiger wäre, ob A und B gleichermaßen Mieter der Wohnung sind, denn dann üben beide das Hausrecht aus, ggf. über den jeweiligen Teil der genutzten Wohnung. B könnte lediglich nur seinen genutzten Teil der Wohnung ein Hausverbot an C aussprechen, allerdngs wiederum nicht für gemeinsam genutzte Teile, wie zum Beispiel Küche, Bad/WC. Schließlich kann A für den Teil der Wohnung einladen, wen sie oder er will und dies bedarf nicht der Zustimmung durch B. Wenn sich C, trotz Hausverbot durch B, in Teilen der Wohnung, die B alleine zustehen, aufhält, könnte B -meiner Auffassung nach- das gegen C erteilte Hausverbot durchsetzen und auch erzwingen.
Es käme also nicht darauf an, wer die Miete zahlt, sondern wer Mieter ist.

Herzliche Grüße, Fatha99

A lädt C zu sich ein und B will das nicht; kann B trotz der
Einladung von A der Person C ein Hausverbot erteilen (auch
grundlos)?

B hat wohl kaum mehr Rechte als A. Ich (IANAL) würde daher sagen, dass er das nicht kann.

Viel wichtiger, als sich Gedanken um die Polizei zu machen, wäre es das Verhältnis zwischen A und B und die Verwendung der gemeinsamen Wohnung zu klären.

A lädt C zu sich ein und B will das nicht; kann B trotz der
Einladung von A der Person C ein Hausverbot erteilen (auch
grundlos)?

Nein, grundlos ist das nicht möglich. Möglich wäre das nur, wenn die Anwesenheit der C für B unzumutbar wäre. Unzumutbar heißt nicht, dass B nicht will, dass A einen neuen Partner hat, sondern dass B beispielsweise schon mal von C beleidigt/genötigt/angegriffen o.Ä. wurde oder dass die Person C ein Feldjäger ist, der den eigenmächtig abwesenden B wieder der Truppe zuführen will, was A durchaus unterstützt und C hineinlässt.
Es ist auch egal wer wie viel Miete zahlt, beide Bewohner der Wohnung haben ein gleich „starkes“ Hausrecht und dürfen jeweils ihnen nicht zumutbare Personen rausschmeißen.

Und gilt das auch, wenn B abwesend ist?

Das würde ich grundsätzlich verneinen, wenn hierdurch für B kein Schaden entsteht.

Gruß Andreas