Kann ich einem Ex-Mieter Hausverbot erteilen?
Hat mit den anderen Mietern im Haus auch gestritten, und ist nach Mietende nochmals in die alte Wohnung, um Mängel zu fotografieren. Die neue Mieterin wurde vollends überrumpelt, und die stand plötzlich in der Wohnung.
Eigentlich wollte sie sie nicht reinlassen, aber da stand se scho drin…
Bitte für weitere Fragen dann auch wirklich FAQ:1129 beachten
Daher hier nur Allgemein:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausve…
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
Gegen einen freiwillig vom Mieter in seine Wohnung eingelassenen „Besucher“ ist der Vermieter weder befugt noch verpflichtet ein Hausverbot zu erteilen - das kann und darf nur der Mieter selbst tun.
Gruß Rudi
Hallo Rudi,
Gegen einen freiwillig vom Mieter in seine Wohnung
eingelassenen „Besucher“ ist der Vermieter weder befugt noch
verpflichtet ein Hausverbot zu erteilen - das kann und darf
nur der Mieter selbst tun.
das leuchtet mir sogar ein. Aber so interessehalber: bei einem Mehrfamilienhaus dürfte der Vermieter doch schon für das Gebäude ein Hausverbot erteilen, was dann auch die einzelnen Wohnungen beträfe, oder? Denn ohne das Haus zu betreten, kommt man ja in keine Wohnung.
Gruß
Christa
hallo.
das leuchtet mir sogar ein. Aber so interessehalber: bei einem
Mehrfamilienhaus dürfte der Vermieter doch schon für das
Gebäude ein Hausverbot erteilen, was dann auch die einzelnen
Wohnungen beträfe, oder?
jein mit tendenz zu nein.
das hausrecht des mieters erstreckt sich nicht nur auf die wohnung, sondern auch auf den zugang zu dieser.
der vermieter kann das betreten des hauses nur in ausnahmefällen verbieten.
siehe z.b. hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausve…
gruß
michael