Hallo,
kann man jemanden auf öffentlichen Gelände Hausverbot erteilen,z.B. bei einer Sportveranstaltung?
Ja.
owT
Das Gelände scheint aber nicht abgeschlossen und ist wohl für jederman zugänglich.
kann man jemanden auf öffentlichen Gelände Hausverbot erteilen,z.B. bei einer Sportveranstaltung
wer ist „man“, wer ist „Jemand“, was wird unter „öffentliches Gelände“ verstanden?
Grundsätzlich aber: „ja“.
Gruss
Iru
Wenn „man“ die Polizei ist, nennt man es Platzverweis.
Wenn „man“ die Polizei ist, nennt man es Platzverweis.
das war eins der Dinger, auf das ich hinaus wollte 
kann man jemanden auf öffentlichen Gelände Hausverbot erteilen…
wer ist „man“, wer ist „Jemand“, was wird unter „öffentliches
Gelände“ verstanden?
Grundsätzlich aber: „ja“.
Danke.
„Man“ ist ein Vorstand, „jemand“ ist eine natürliche Person und das „öffentliche Gelände“ kann ein Park, ein normaler Sportplatz oder u.a. auch ein Parkplatz sein.
Gruss Abwärts
Hallo,
das „öffentliche Gelände“ kann ein Park, ein normaler Sportplatz oder u.a. auch ein Parkplatz sein
sieht schlecht aus mit einem Hausverbot. Um ein Hausverbot auszusprechen, muss man selbst Hausrecht haben. Das scheint hier aber kaum vorzuliegen. Deshalb hilft nur WWFs Hinweis.
Gruss
Iru
sieht schlecht aus mit einem Hausverbot. Um ein Hausverbot
auszusprechen, muss man selbst Hausrecht haben.
man hat aber das nutzungsrecht, wenn auch nur mündlich.
Gruss Abwärts
man hat aber das nutzungsrecht, wenn auch nur mündlich
hmm…wie soll man das verstehen? Vorstand X fragt bei der Stadtverwaltung:„dürfen wir im Stadtpark Fussball spielen“ und der Sachbearbeiter sagt „Ja“? Wie der Name „Nutzungsrecht“ schon sagt, man hat damit das Recht, etwas zu nutzen. Daraus kann man schlecht ein Hausrecht ableiten.
Gruss
Iru
Vorstand X fragt bei der
Stadtverwaltung:„dürfen wir im Stadtpark Fussball spielen“ und
der Sachbearbeiter sagt „Ja“? Wie der Name „Nutzungsrecht“
schon sagt, man hat damit das Recht, etwas zu nutzen. Daraus
kann man schlecht ein Hausrecht ableiten.
So ungefähr, aber Vorstand X richtet ein offizielles Turnier aus. Meines Erachtens hat die Stadtverwaltung damit für diese Zeit das Hausrecht auf den Verein übertragen. Vielleicht irrt sich da der Vorstand X.
Wenn „man“ die Polizei ist, nennt man es Platzverweis.
das war eins der Dinger, auf das ich hinaus wollte
Diesen Platzverweis kann auch eine beauftragte Sicherheitsdienstfirma aussprechen.
in dem Falle liegt eine Dienstanweisung vor , in der die rechtliche Handhabe , beispielweise übertragenes Hausrecht zum Zeitraum der Veranstaltung ,genau bezeichnung des umfassenden Geländes , schriftlich festgehalten ist.
verstösst Person X gegen entsprechende Rechte , sei es unerwünschtes rumkrakehlen , provokationen , oder verstoss gegen die guten Sitten , kann die Sicherheitsbefugte Person , als der Security oder eben die Ordnungsbehörden einen Platzverweis erteilen.
Wenn eine Dienstanweisung existiert in der schriftlich festgehalten wurde , das Herr X das Gelände nicht betreten darf , ist es im Vorfeld schon rechtlich abgeklärt und der Security handelt nach der Dienstanweisung .
gruss
Toni
Hallo,
Diesen Platzverweis kann auch eine beauftragte Sicherheitsdienstfirma aussprechen.
wie man die Maßnahme nun nennt, ist eigentlich egal. Eine private Sicherheitsfirma kann aber nur das übertragene Hausrecht wahrnehmen und daraus Maßnahmen ableiten. Dazu würde auch der „Platzverweis“ gehören.
Eine Dienstanweisung alleine kann aber keine Maßnahme rechtfertigen.
in dem Falle liegt eine Dienstanweisung vor , in der die rechtliche Handhabe , beispielweise übertragenes Hausrecht zum Zeitraum der Veranstaltung ,genau bezeichnung des umfassenden Geländes , schriftlich festgehalten ist
na also.
Der von uns gemeinte Platzverweis ist eine polizeirechtliche Maßnahme, die ein Polizeibeamter gegenüber Dritten anordnen kann, unabhängig vom jeweiligen Hausrecht bzw. ob überhaupt ein Hausrechtsinhaber existiert. Diese Maßnahme kann ggf. sogar durch eine freiheitsentziehende Maßnahme (Gewahrsam) durchgesetzt werden.
Gruss
Iru
Hallo,
ich würde als Vereinsvorstand einen Vertrag mit der Stadtverwaltung abschließen, in dem die erwarteten Probleme schon im Vorfeld angesprochen und gelöst werden könnten.
Gruss
Iru
ich würde als Vereinsvorstand einen Vertrag mit der
Stadtverwaltung abschließen, in dem die erwarteten Probleme
schon im Vorfeld angesprochen und gelöst werden könnten.
Da hat sich der Vorstand wohl geirrt, als er dachte dass mit einer Erlaubnis der Nutzung, er auch das Recht habe das Hausrecht in Vertretung auszuüben.
Inzwischen liegt dem Vorstand X eine schriftliche Bestätigung der Nutzung des Platzes vor.