Hausverbot aussprechen

Hallo, ich habe eine Frage:
Kann ein Bruder der das Elternhaus geerbt hat, dies selbst aber nicht bewohnt seiner Schwester ein Hausverbot aussprechen.?
Das Haus wird von der Lebensgefährtin ihres verstorbenen Vater`s bewohnt. Und die Lebensgefährtin hat nichts dagegen das sie von ihr besucht wird. Wie ist die Sachlage in einem solchem Fall.

Hallo,

wenn der rechtmäßige Bewohner/Mieter Besuch bekommt, kann der Eigentümer der Wohnung nichts machen. Er muss es hinnehmen.

Gruss

Iru

Also der Bruder ist der Besitzer des Hauses.

Die Lebensgefährtin des verstorbenen Vaters lebt im Haus.

Besteht ein Mietvertrag oder lebt die einfach nur so da?

Im Falle eines Mietvertrages kann der Bruder kein Hausverbot aussprechen, das Recht dazu wird an den Mieter übertragen.

Ohne Mietvertrag weiß ich es nicht.

Besteht da ein Unterschied?

Also der Bruder ist der Besitzer des Hauses.

Nein ist er nicht. Besitzer ist die darin lebende Lebensgefährtin des Vaters. Der Bruder ist Eigentümer.

Hallo,

Also der Bruder ist der Besitzer des Hauses.

er ist der Eigentümer.

Besteht ein Mietvertrag oder lebt die einfach nur so da?
Im Falle eines Mietvertrages kann der Bruder kein Hausverbot
aussprechen, das Recht dazu wird an den Mieter übertragen.

selbst wenn kein geschriebener Vertrag besteht, könnte man immer noch von einem faktischen Mietvertrag sprechen, der dem Mieter auch Rechte einräumt, u.a. auch das Recht, den Besuch zu empfangen, den er möchte und der ihm als Mieter (und nicht dem Eigentümer) genehm ist.

Besteht da ein Unterschied?

Ja.

Gruss

Iru