Hausverbot durch Betreuer?

Hallo,

folgendes Szenario.

Herr X ist seit ca. zwei Jahren mit Frau Y zusammen. Frau Y steht aber unter Betreuung, u.a. auch Aufenthaltsbestimmung und für Behördensachen.
Herr X macht zur Zeit eine Therapie wegen seiner Alkoholprobleme. Nun ist der Betreuer von Frau Y der Meinung, dass Herr X kein guter Umgang für Frau Y ist und hat Herrn X deswegen Hausverbot für die Wohnung von Frau Y erteilt und droht bei Zuwiderhandlung mit Strafanzeige.

Ist sowas rechtens? Soweit mir bekannt ist, darf doch nur der Mieter entscheiden, wer in seine Wohnung darf und wer nicht, oder?

Bin schon gespannt auf die Antworten.

LG

Lars

Sollte der Betruer auch der Vormund sein denke ich, dass er das Hausrecht ausüben kann. Wie die Eltern von einem Kind.

Hi, doch das darf er. Der Betreuer wurde vom Gericht ein gesetzt u. vertritt damit, in der hier geschilderten Weise (Aufenthaltsrecht), Frau Y.
MfG ramses90.

Hi, doch das darf er. Der Betreuer wurde vom Gericht ein
gesetzt u. vertritt damit, in der hier geschilderten Weise
(Aufenthaltsrecht), Frau Y.
MfG ramses90.

Aber irgendwie kann es doch net sein, dass der Betreuer gegen den Willen der Betreuten einfach so und ohne nähere Angabe von Gründen ein Hausverbot ausspricht. Nur weil er Herrn X net leiden kann.

Das Aufenthaltsrecht dürfte hier wohl auch net so ganz greifen, denn:

Nur der Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Personensorge“ kann das Besuchsrecht des Betreuten regeln.
Der Betreuer kann Besuchsverbote auch nur bei zu erwartenden schweren Schaden für den Betreuten aussprechen, wenn das Umgangsverbot dem mutmaßliche Willen des Betreuten des Betreuten entspricht.

So ist mir das jedenfalls bekannt. Nur Herr X ist zur Zeit schon etwas nervös wegen des Hausverbots. Frau Y besucht ihn auch regelmäßig an seiner Therapiestelle, was der Betreuer nun aber wohl auch unterbinden will. IMHO wäre ein Betreuerwechsel wohl das Beste, aber das ist auch einfacher gesagt als getan…

LG

Sollte der Betruer auch der Vormund sein denke ich, dass er
das Hausrecht ausüben kann. Wie die Eltern von einem Kind.

So weit mir bekannt ist, ist in diesem Fall der Betreuer nicht als Vormund bestellt.

Hallo,

einfach so und ohne nähere Angabe von Gründen

schriebst Du nicht:
„Herr X macht zur Zeit eine Therapie wegen seiner Alkoholprobleme. Nun ist der Betreuer von Frau Y der Meinung, dass Herr X kein guter Umgang für Frau Y ist und hat Herrn X deswegen…“
Gruß
loderunner (ianal)

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http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsrecht

Hi, ich korrigiere mich!
Aus obigem Link geht hervor, dass d. Betreuer gegen d. Willen d. Betreuten zunächst mal gar nichts darf. Wenn er das doch macht, muss er stichhaltige Gründe dafür vor bringen.
Lies mal selbst, hilft evtl. weiter.
MfG ramses90.

Ja, schrieb ich, was aber trotzdem kein Widerspruch ist. In seinem „offiziellen“ Anschreiben an Herrn X schreibt der Betreuer von Frau Y nämlich keinerlei Begründung.

LG

Gampertopa

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Danke, hab ich zur Kenntnis genommen. Ob das Herrn X erstmal weiterhilft bleibt abzuwarten. Fatalerweise ist nämlich der Therapeut von Herrn X der Meinung, dass der Betreuer so einfach ein Hausverbot aussprechen darf und hat Herrn X jetzt erstmal untersagt, seine Freundin zu besuchen, wenn er die entsprechende Lockerungsstufe erreicht.

LG

Gampertopa

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