Hausverbot erteilen

Wie kann man jemandem Hausverbot erteilen wenn dieser zurZeit keine aktuelle Meldeadresse hat? Kann man das Hausverbot bei der Polizei hinterlegen?

Gruss
Sandra

Hallo,

das praktikabelste dürfte ein Zettel an der Tür des Hauses, für das Hausverbot erteilt werden soll, sein.

Gruß,
Markus

Guten Morgen!

Noch praktikabler: Man sagt der Person, dass Sie Hausverbot hat. Das mit dem Zettel könnte auch leicht mit § 186 StGB kollidieren.

[ot]

Guten Morgen!

Noch praktikabler: Man sagt der Person, dass Sie Hausverbot
hat. Das mit dem Zettel könnte auch leicht mit § 186 StGB
kollidieren.

weil es hier gerade erwähnt wird:

wo ist der unterschied zwischen §186 StGB und §187 StGB? außer das der §187 noch „dessen Kredit zu gefährden geeignet ist“ enthält?

Enthält er nicht vielleict auch noch „wider besseres Wissen“?

Enthält er nicht vielleict auch noch „wider besseres Wissen“?

hat der §186 nicht auch diesen zusatz?

„wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist“

also zumindest für mich ist das inhaltlich doch das gleiche oder?

Enthält er nicht vielleict auch noch „wider besseres Wissen“?

hat der §186 nicht auch diesen zusatz?

Hat er nicht.

„wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist“

Das schließt nur die Strafbarkeit aus und ist insoweit kein Tatbestandsmerkmal, welches vom Vorsatz erfasst sei muss. Der Verleumder weiß, dass er etwas Falsches behauptet („A hat mich geschlagen“). Der Üble Nachreder behauptet nur etwas, von dem er nicht weiß, ob es wahr ist („A schläft mit seiner Schwester“), kann das aber auch nicht beweisen.

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Noch praktikabler: Man sagt der Person, dass Sie Hausverbot
hat. Das mit dem Zettel könnte auch leicht mit § 186 StGB
kollidieren.

Aber doch nur, wenn man da z.B. evtl. Begründungen für das Hausverbot draufschreiben würde, oder?
Z.B. „Herr wwf hat hier Hausverbot, weil er bei www immer so freche Kommentare schreibt, die die Gesundheit des Lesers wegen temporären Totlachens in Gefahr bringen.“

Wenn man nur schreibt:„Herr wwf hat hier Hausverbot“ sollte diese Tatsache sich damit doch selber beweisen?

So ich war gestern bei der Polizei und dort sagte man mir das ich ein Hausverbot gar nicht demjenigen schriftlich oder mündlich mitteilen muss, sondern das meine eigene Willenserklärung ausreicht. Also wenn Eigentümer eines Grundstücks nicht will das eine Person nehmen wir mal hier Person A , das Grundstück betritt, dann kann der Eigentümer bei der Polizei anrufen und gegen die Person A eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen ohne das Person A vorher darüber schriftlich oder mündlich darüber informiert worden ist.

Hi,

sicher? Müsste man nicht erst der betreffenden Person mitteilen, daß ein Hausverbot besteht? Woher soll die Person denn wissen, daß sie das Grundstück nicht mehr betreten darf?

Das über eine Anzeige nicht informiert werden muß leuchtet mir ein, aber über das Hausverbot selbst?

Gruß
Tina

So hat man es mir bei der Polizei erklärt. Man sollte, so der Beamte , grundsätzlich nur auf Einladung hin ein privates Grundstück betreten.

So hat man es mir bei der Polizei erklärt. Man sollte, so der
Beamte , grundsätzlich nur auf Einladung hin ein privates
Grundstück betreten

Kann ich mir so nicht vorstellen, dann würde ja jeder der uneingeladen zu Besuch kommt Hausfriedensbruch begehen.

Auch Wiki sieht das anders:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot

Gruß
Tina

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ich würde behaupten, dass der polizist den (obj.) straftatbestand des hausfriedensbruchs (§ 123 stgb) mit einem (empfangsbedürfitgen) hausverbot verwechselt hat.
für einen hausfriedensbruch ist ein vorangegangenes hausverbot nämlich nicht erforderlich.