Hausverbot erteilen bei 2 Eigentümern mit gegensätzlicher Auffassung

Hallo zusammen.

Was mich interessiert, ist folgender Sachverhalt. Ein Paar ist zu gleichen Teilen Eigentümer eines Hauses, welche beide gemeinsam bewohnen.

Ein Eigentümer erteilt einer bestimmten Person das Hausverbot, der andere Eigentümer würde dieser Person den Zutritt ins Haus gestatten.

Ist jetzt der Anspruch des einen Eigentümer auf Erteilung und Einhaltung des Hausverbotes nichtig, weil dieses vom anderen Eigentümer gestattet wird?

Was sagt hier die Rechtsprechung?

Gruß. Hoga :smile:

Unterstellt, das Paar wäre nicht verheiratet, um Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen zu können, darf jeder Eigentümer Besucher empfangen, übernachten und sogar vorrübergehend dort wohnen lassen :smile:

Insofern würde die Polizei ein vom Miteigentümer ausgesprochenes Hausverbot nicht durchsetzen können, allenfalls einen momentanen Platzverweis gegenüber einem betrunkenen, gewalttätigen oder randalierenden Besucher aussprechen können.

Ein Hausverbot funktioniert also nicht, um Beziehungsprobleme zu lösen :open_mouth:

G imager

da hast du aber bestimmt mal ne quelle für deine Aussage?

zumin. nach Heinrich JR 97, 89 wir eine abwägung benötigt