Unterstellt, das Paar wäre nicht verheiratet, um Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen zu können, darf jeder Eigentümer Besucher empfangen, übernachten und sogar vorrübergehend dort wohnen lassen
Insofern würde die Polizei ein vom Miteigentümer ausgesprochenes Hausverbot nicht durchsetzen können, allenfalls einen momentanen Platzverweis gegenüber einem betrunkenen, gewalttätigen oder randalierenden Besucher aussprechen können.
Ein Hausverbot funktioniert also nicht, um Beziehungsprobleme zu lösen