Hausverbot erteilen

Hallo,
nehmen wir mal an jemand erteilt Hausverbot. Insbesondere einem Mitarbeiter von GEZ, Wasserableser, Stromableser, Kaminfeger etc… Kann dies für alle im Besitz befindlichen Gebäude / Grundstücke (auch vermietete) erteilt werden? Muss dabei genau informiert werden um welche Grundstücke es sich handelt? Ist dies besser schriftlich oder mündlich zu erteilen? Was kann erreicht werden bei Missachtung des Hausverbots?

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten,
Chris

Hallo,
ich greif mir hier mal willkürlich den Schornsteinfeger heraus und verweise auf das Schornsteinfegergesetz (http://www.schornsteinfegermeister.de/~gesetze/schfg…). Daraus ergibt sich, dass der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen verpflichtet ist, dem Schornsteinfeger Zutritt zu entsprechenden Grundstücken/Räumen zu gestatten. Dem Schornsteinfeger kann man also nicht einfach so Hausverbot erteilen, das hätte keine rechtliche Wirkung. Für den restlichen von dir genannten Personenkreis wird es ähnliche Bestimmungen geben (wobei ich mir bei GEZ nicht so sicher bin) oder es ergibt sich aus den Verträgen, die mit Stadtwerken, Wasserwerken, Stromlieferanten etc. geschlossen wurden. Aber was soll mit so einem generellen „Hausverbot“ bezweckt werden? Für die Leistungen, die erbracht werden (Gas, Wasser, Strom…) ist das Entgelt zu entrichten, und irgendwie wird man die Bemessungsgrundlage feststellen müssen. Methoden wie diese treiben nur die Kosten in die Höhe.
Grüße, Peter

Hallo,
so richtig genau kenne ich mich auch nicht aus, sicher weiß ich nur, dass du die GEZ nicht in dein Haus lassen musst. Die GEZ ist keine Behörde oder ähnliches. Du kannst sie also mit dem Schornsteinfeger nicht vergleichen. Zur Messung deiner Heizgeräte bist du verpflichtet. Wenn du die GEZ nicht in dein Haus lässt, kommt irgendwann eine Mahnung ( mein Arbeitskollege hat mir das mal so erzählt ) dann die nächste und nach 1/2 oder 1 Jahr steht der gute Mann von der GEZ wieder vor der Tür und der Spaß geht von vorn los.

Ich hoffe ich konnte dir ein bißchen helfen.

mfg

Katl

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Hallo Chris,

ein Hausverbot ist nicht gegen Behörden mit Vollzugsaufgaben nach
geltenden Gesetzen wirksam.
Eine Sonderstellung nehemn dabei zum B.die Schornsteinfeger ein.
Diese sind zwar private Handwerker,nehmen jedoch im Auftrage des
Staates Aufgaben der „Feuerpolizei“ war.

Für die Mitarbeiter von GEZ, Wasserableser, Stromableser z.B.
ist dieses allerdings verbindlich,da sie keine „Staatlichen“ Aufgaben wahrnehmen.
Du must dann alerdings damit rechnen,das dir Gas/Wasser/Elektro-Versorgungsunternehmen dann deinen Verbrauch
„schätzen“,was in der Regel für dich mehr Geld kostet.

Ein Hausverbot kannst du für den von dir bewohnten Wohnraum/Haus sowie
von dir genutzen Grundstücken (auch in anderen Orten z.B.)
erteilen.
Anders sieht es nur aus,wenn sich bei dir Mieter im Gebäude bzw.auf dem Grundstück mitbefinden.Durch den Miet-bzw.Pachtvertrag ist nämlich
gleichzeitig ein „Wegerecht“ für die Besucher des/der Mieter/pächter mitenthalten.

Ein Hausverbot kann formlos erteilt werden,es empfiehlt sich jedoch schon aus Beweissicherungsgründen,das ganze schriftlich zu machen.
Verstößt derjenige dann gegen das Hausverbot,kann man ihn nämlich nach
§ 123 Strafgesetzbuch belangen und Zivilrechtlich nach § 862 BGB.

mfg

Frank

Für die Mitarbeiter von GEZ, Wasserableser, Stromableser z.B.
ist dieses allerdings verbindlich,da sie keine „Staatlichen“
Aufgaben wahrnehmen.
Du must dann alerdings damit rechnen,das dir
Gas/Wasser/Elektro-Versorgungsunternehmen dann deinen
Verbrauch
„schätzen“,was in der Regel für dich mehr Geld kostet.

Danke für Eure Antworten, die helfen mir schonmal ein bischen weiter. Um was es mir hauptsächlich geht, ist die GEZ ;o> Meinen Schornsteinfeger finde ich ganz sinnvoll. Ich möchte meinen Kamin nicht selbst reinigen ;o>. Auch mit den Jungs von Wasser, Strom kann man sich auf ‚vernünftige Besuchstermine‘ einigen, insofern auch da kein Problem.

Ich zahle GEZ (auch wenn mich ank***) aber es kam durchaus schon vor, dass es einen ‚Besuch‘ gab, weil die Ihre Daten nicht im Griff haben. Mir geht es jetzt also darum, einen ‚Waffe‘ gegen die Kontrolluere zu entwickeln.

Gruss,
Chris

Hi.

Ich habe das nicht so ganz verstanden.

Für die Mitarbeiter von GEZ, Wasserableser, Stromableser z.B.
ist dieses allerdings verbindlich,da sie keine „Staatlichen“
Aufgaben wahrnehmen.

Abgesehen davon, dass Versorgung mit Strom, Wasser und so weiter zur öffentlichen Daseinsfürsorge gehört und damit doch staatlich ist (auch wenn Private das ebenfalls übernehmen können), verstehe ich nicht, was die GEZ denn macht, wenn nicht „staatlich“, also „hoheitlich“ handeln. „Gebühren“ zu erheben ist eine zutiefst öffentlich-rechtliche Angelegenheit, auch wenn es sich eigentlich ja eher um „Abgaben“ handelt.

Soweit jedenfalls das, was ich jetzt denken würde. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die die GEZ ja betreiben, sind immerhin rechtsfähige Anstalten, ich tu mich schwer damit zu erkennen, wieso die GEZ „nicht staatlich“ handeln sollte. Die Alternative wäre ja „privatrechtlich“…

Verwirrt:
Levay

Hallo,

natürlich handelt die GEZ staatlich, da sie keine private Vereinigung ist. Ich glaube, hier ist etwas anderes gemeint. Die GEZ ist keine Behörde im eingentlichen Sinn und auch ihre Rechtsfähigkeit bereitet Probleme. Tatsächlich ist sie ja nur die Folge einer organisatorischen Vereinbarung zwischen den staatlichen Rundfunkanstalten zur Verwaltungsvereinfachung. Das bedeutet, dass sie selbst nicht mit hoheitlichen Befugnissen (nach außen) ausgestattet ist. Dieses liegt grundsätzlich bei den Rundfunkanstalten. Die GEZ nimmt diese nur für sie wahr. Letztlich ändert das aber nix, da zB. die GEZ ebensowenig wie jede andere Behörde/Anstalt der ÖR, etc. einfach die Wohnung betreten darf. Eine notwenidge richterliche Anordnung kann so oder so erlassen werden, wer diese dann nutzt (weiß es ehrlich gesagt nicht), ist auch egal.

Nochetwas zum Hausverbot. Es ist natürlich zu unterscheiden, ob man „der GEZ“ Zutritt verschaffen muss (oder „dem Schornsteinfeger“) in Form der öffentlich rechtlichen Eigenschaft der (abstrakten) Person, oder dem jeweiligen Menschen. Ich glaube schon, dass man für bestimmte Menschen bei entsprechendem Fehlverhalten ein Hausverbot aussprechen darf. Die Eigentumsgarantie wird hier wohl kaum derart außer Kraft gesetzt. Dann muss man aber einer anderen Person Zutritt gewähren (so eine gesetzliche Pflicht besteht, wie tewa beim Schornsteinfeger).
Gruß,
Dea

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Tag.

natürlich handelt die GEZ staatlich, da sie keine private
Vereinigung ist. Ich glaube, hier ist etwas anderes gemeint.
Die GEZ ist keine Behörde im eingentlichen Sinn und auch ihre
Rechtsfähigkeit bereitet Probleme. Tatsächlich ist sie ja nur
die Folge einer organisatorischen Vereinbarung zwischen den
staatlichen Rundfunkanstalten zur Verwaltungsvereinfachung.
Das bedeutet, dass sie selbst nicht mit hoheitlichen
Befugnissen (nach außen) ausgestattet ist. Dieses liegt
grundsätzlich bei den Rundfunkanstalten. Die GEZ nimmt diese
nur für sie wahr.

Was ist denn die GEZ dann? Behörde i.S.v. § 1 IV VwVfG nicht? Also auch nicht Beliehene? Selbst keine Behörde? Sehr verwirrend. Ist bestimmt Absicht :wink:

Levay

Hi,

Die GEZ ist keine Behörde im eingentlichen Sinn

die GEZ ist auch im weiteren Sinn IMHO keine Behörde sondern eine Inkassoanstalt. Nur weil jemand dreist und unverschämt auftritt besitzt er noch keine Sonderrechte. Es ist erstaunlich, wie sehr sich Menschen einschüchtern lassen.

Die GEZ nimmt diese
nur für sie wahr. Letztlich ändert das aber nix, da zB. die
GEZ ebensowenig wie jede andere Behörde/Anstalt der ÖR, etc.
einfach die Wohnung betreten darf.

Die GEZ hat überhaupt keine Mitarbeiter die anderer Leute Wohnung betreten wollen. Die berühmten Schergen sind bei den Rundfunkanstalten angestellt!
Da die Sender ihr Saubermannimage aber nicht beschädigen wollen, schließlich werden auch schöne Verbrauchermagazine produziert wo dubiose Geschäftspraktiken anderer angeprangert werden, wird die ganze Eintreiberei unter dem Deckmantel der GEZ vermarktet.

Eine notwenidge
richterliche Anordnung kann so oder so erlassen werden, wer
diese dann nutzt (weiß es ehrlich gesagt nicht), ist auch
egal.

Ist das so zu verstehen, dass man sich wegen ein paar Euro eine richterliche Anordnung holt und die dann an „irgendjemand“ weiterreichen kann?

Viele Grüße,
J~

1 Like

Gute Frage, da streiten sich teilweise die Geister drüber. Sicher ist, dass sie keine Behörde iSd. VwVfG ist. Organisatorisch hat sie ihren Ursprung in einer ÖR-Vereinbarung zwischen den einzelnen Landesrundfunkanstalten. Sie ist dabei nicht selbständig, sondern eigentlich den Anstalten zugerechnet. Das ganze hat nur den Hintergrund, die Gebührenverwaltung zentral zu organisieren. Das bedeutet, dass sie in jedem Bundesland für die jeweilige Anstalt dort tätig wird. Demnach ist sie im konkreten Fall immer der jeweiligen Anstalt zuzurechnen. Man kann das vertraglich mit kommunalen Zweckverbänden vergleichen, die ja teilweise auch eigene Positionen und Handlungsmöglichkeiten besitzen, nicht jedoch Behörden- oder Körperschaftscharakter. Absicht ist das m.E. nicht, da es kaum möglich ist, dass die Landesrundfunkanstalten eine Art Bundesbehörde schaffen, die dann wieder für die Landesanstalten tätig wird. Für eine derart überföderale Einrichtung fehlt ihnen einfach die Kompetenz. Zudem hat der Bürger ja auch keinen Nachteil, weil der Rechtsschutz eben gegen die jeweilige Landesanstalt läuft, und zwar auch „über“ die GEZ. Die leitet das dann entsprechend weiter.

Ich hatte vor kurzem am Lehrstuhl zufällig mit der GEZ zu tun, dahher habe ich mich ein bißchen reingelesen…und das reicht mir auch :wink:
Gruß,
Dea

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Hallo,

die GEZ ist auch im weiteren Sinn IMHO keine Behörde sondern
eine Inkassoanstalt.

So könnte man es nennen.

Ist das so zu verstehen, dass man sich wegen ein paar Euro
eine richterliche Anordnung holt und die dann an
„irgendjemand“ weiterreichen kann?

WEnn man diese „paar Euro“ auf die gesamten Gebühren hochrechnet, kommen da schon ein paar Millionen zusammen. Und um diese auch eintreiben zu können, muss man eben feststellen können, ob jemand nun einen Empfänger hat oder nicht. Würden alle brav ihre Geräte anmelden, gäbs keine Probleme.

Das mit dem „weiterreichen“ war nicht wirlich so gemeint. Ich weiß nur nicht, wer dann tatsächlich die Anordnung ausführt, ob das die Behörde selbst, die Ordnungs- oder Vollzugsbehörde ist. Es gibt da natürlich letztlich nur einen und der kann nix „weiterreichen“.

PS: Natürlich regen sich alle über die „Leute von der GEZ“ auf. Die waren auch bei mir und das war jetzt wirklich kein Kaffeebesuch. Man muss sich aber auch mal in deren Lage versetzen. Würden die alle lieb und zurückhaltend auftreten, würden die Leute überhaupt nichts anmelden und man bräuchte letztlich in jedem Fall eine Durchsuchungsanordnung. Was das kostet und die Gerichte beschäftigt, möchte ich mir gar nicht vorstellen. Auch wenn es da unsympathische Typen gibt. Letztlich sind m.E. diejenigen an der Situation Schuld, die meinen, nichts anmelden zu müssen (und das sind seeeeehr viele) und somit das ganze Problem erst aufmachen.

Gruß,
DEa

Ich hatte vor kurzem am Lehrstuhl zufällig mit der GEZ zu tun,
dahher habe ich mich ein bißchen reingelesen…und das
reicht mir auch :wink:

Ja, klingt nicht vertiefungswürdig. Danke dir allerdings für die Ausführungen!

Levay

Hi,

WEnn man diese „paar Euro“ auf die gesamten Gebühren
hochrechnet, kommen da schon ein paar Millionen zusammen.

hä? Was hat denn der Gesamtverlust mit dem Thema zu tun? Kolektivschuld?

Man muss sich aber auch mal in deren Lage
versetzen.

Nö, muss man keineswegs. Wer Respekt erwartet muss auch respektvoll auftreten und darf nicht anderer Leute Mülltonnen durchsuchen oder als Pseudo-Behörde auftreten.

Was das
kostet und die Gerichte beschäftigt,

Was das kostet ist mir ehrlich gesagt scheißegal. Hier geht es um Rechte die den Menschen nach dem Grundgesetz zustehen (Unversehrtheit der Wohnung).

Grüße,
J~

1 Like

Hallo Chris,

die Mitarbeiter der GEZ sind freie Mitarbeiter die auf Provisions(Erfolgs)-Basis arbeiten…
Von daher „vertreten“ die also nicht öffentlich-rechtliche,sondern ihre ganz „privaten“ (Geld)-Interessen…
Daher hier auch nichts gefallen lassen…wenn die sich „daneben“
benehmen,sofort Hausverbot…

mfg

Frank

Zur Abwechslung einmal ein ganz konkreter praktischer Erfahrungsbericht:

vor ca. drei Jahren habe ich (über meinen Rechtsanwalt) dem für mich örtlich zuständigen GEZ-Mitarbeiter ein generelles Haus- und Grundstücksverbot erteilt (mit dem Hinweis, dass dies auch für seine Auftraggeber und alle weiteren Bevollmächtigten gilt). Ich habe ihn unmissverständlich darauf hingewiesen, dass wir der GEZ bereits alle nach dem Rundfunkstaatsvertrag erforderlichen Auskünfte erteilt hätten und weitere Belästigungen sofort als Hausfriedensbruch anzeigen würden.

Resultat: seitdem nie wieder etwas gehört! Nicht das Geringste. Nicht einmal weiteren Schriftverkehr.

Ich lass’ das mal so im Raum stehen…

Gruß

Georg

Hier noch ein Link:

http://www.gez-abschaffen.de/

Gruß Sven