Hallo Chris,
ein Hausverbot ist nicht gegen Behörden mit Vollzugsaufgaben nach
geltenden Gesetzen wirksam.
Eine Sonderstellung nehemn dabei zum B.die Schornsteinfeger ein.
Diese sind zwar private Handwerker,nehmen jedoch im Auftrage des
Staates Aufgaben der „Feuerpolizei“ war.
Für die Mitarbeiter von GEZ, Wasserableser, Stromableser z.B.
ist dieses allerdings verbindlich,da sie keine „Staatlichen“ Aufgaben wahrnehmen.
Du must dann alerdings damit rechnen,das dir Gas/Wasser/Elektro-Versorgungsunternehmen dann deinen Verbrauch
„schätzen“,was in der Regel für dich mehr Geld kostet.
Ein Hausverbot kannst du für den von dir bewohnten Wohnraum/Haus sowie
von dir genutzen Grundstücken (auch in anderen Orten z.B.)
erteilen.
Anders sieht es nur aus,wenn sich bei dir Mieter im Gebäude bzw.auf dem Grundstück mitbefinden.Durch den Miet-bzw.Pachtvertrag ist nämlich
gleichzeitig ein „Wegerecht“ für die Besucher des/der Mieter/pächter mitenthalten.
Ein Hausverbot kann formlos erteilt werden,es empfiehlt sich jedoch schon aus Beweissicherungsgründen,das ganze schriftlich zu machen.
Verstößt derjenige dann gegen das Hausverbot,kann man ihn nämlich nach
§ 123 Strafgesetzbuch belangen und Zivilrechtlich nach § 862 BGB.
mfg
Frank