Hausverbot für Familienmitglied

So das ist der Fall:

Frau Y wohnt mit lebenslangen wohnrecht im Haus
Familie X sind Mieter seit ca. 3-4 Jahren

Der Sohn B wohnt seit über 7 Jahren ausserhalb des Hauses und ist kein Mieter.

Frau Y wurde angeblich, ohne direkten Grund und Beweise im Keller diverse Dinge gestohlen bzw sind diese verschwunden.
Sohn B der mehrmals in der Woche bei Familie X zu Besuch kommt, bekommt die Schuld für das Vergehen.
Frau Y will nun Hausverbot ausrufen gegenüber Sohn B, der dennoch nicht für das Vergehen verantwortlich ist, ebenfalls aber zur seiner unschuld nichts nachzuweisen hat, da er in den gegeben Räumen des Kellers, wie Waschküche etc. regelmäßig verkehrt.

Da Sohn B ein festes Mitglied der Familie X ist, würde dieses Hausverbot die Familie Y beeinträchtigen im sozialen Kontakt und ebenso im Alltag. (Sohn B kauft ein, hilft an verschiedenen Stellen aus etc.)

Inwieweit wäre das Hausverbot geltent, inwieweit dürfte Sohn B den Besuchskontakt aufrechterhalten, soweit keine der beiden streitigen Parteien nicht nachweisliche Beweise besitzen.(Mit Beweisen wäre der Fall logischerweise geklärt)

WÜrde mich über ANtwort freuen und ebenso dank für Antworten.
MFG h3llboysmav

Hallo,
dem Mieter darf kein Hausverbot gegen seine Gäste auferlegt werden, da dies die uneingeschränkte Nutzung seiner Wohnung einschränkt.
Dies gilt vorallem für dei gemieteten Räume und den Zugang zu diesen.
Bei Gemeinschaftseigentum oder fremden Eigentum/Besitz zieht das Verbot natürlich.
gruß

Schnellschuss
Hallo,

dem Mieter darf kein Hausverbot gegen seine Gäste auferlegt
werden, da dies die uneingeschränkte Nutzung seiner Wohnung
einschränkt.

Das ist nicht richtig. Wenn zum Beispiel ein Besucher einen Nutzer des Hauses bedroht oder sogar eine Körperverletzung ausführt, dann kann man sehr wohl für den tätlichen Kameraden ein Hausverbot aussprechen.

Dies gilt vorallem für dei gemieteten Räume und den Zugang zu
diesen.

ebenda

Bei Gemeinschaftseigentum oder fremden Eigentum/Besitz zieht
das Verbot natürlich.

Bei Gemeinschaftseigentum erst recht.

Besitz und Eigentum sollte schon mal unterschieden werden. Hat man weder Besitz oder Eigentum kann man ehr kein Hausverbor aussprechen.

Christian

Moin, h3llboysmav,

Frau Y könnte ein Hausverbot aussprechen, wenn sie Eigentümerin der gesamten Immobilie wäre. Ein Wohnrecht ist etwas völlig anderes, da kann sie gerne über ihre Wohnung verfügen, aber eben nicht weiter.

Gruß Ralf

Ergänzung->Hausverbot für Familienmitglied
Die Mieterin „Frau Y“ hat nur das lebenslange Wohnrecht.
Sie war allerdings ehemalige Besitzerin, die aufgrund ihres Alters das Haus an ihren Sohn verschrieben hat.

Frau Y ist somit nicht die Eigentümerin/Vermieterin, dennoch der Sohn der Frau Y.

Der Sohn der Frau Y, hat bisher keine Anzeichen darauf gemacht dem Sohn B Hausverbot zu erteilen. Sondern mit Stirnrunzeln geantwortet.

So wie ich das bisher verstehe, kann die Frau Y nur insoweit Hausverbot erteilen, das sich auf Ihre eigenen 4 Wände bezieht und den Gemeinschaftsbereich(Waschküche, Garage, Garten)
Liege ich damit soweit richtig?

THx für die bisherigen Antworten^^

Hallo,

Das ist nicht richtig. Wenn zum Beispiel ein Besucher einen
Nutzer des Hauses bedroht oder sogar eine Körperverletzung
ausführt, dann kann man sehr wohl für den tätlichen Kameraden
ein Hausverbot aussprechen.

Ein „Nutzer des Hauses“ der gegen die Gäste eines Bewohners ein Hausverbot aussprechen kann? Da hast du doch bestimmt eine Quelle für mich oder wenigstens ein Land, wo sowas möglich ist.
Wobei es in dem hier geschilderten Fall nicht um Bedrohung oder eine nachgewiesene Straftat geht.
Man kann übringens auch als Eigentümer ohne Mieter ein Hausverbot gegen den Weihnachtsmann erlassen, hat zwar auch nichts mit dem Fall zu tun, aber stimmt wenigstens :smile:.

Gruß

Hallo!

Bei Gemeinschaftseigentum oder fremden Eigentum/Besitz zieht
das Verbot natürlich.

Interessant. :smile: Der Betroffene darf also die Wohnung betreten, kann dazu aber weder Treppenhaus, Korridore oder die Haustür benützen. :smile:

Gruß.
Max

Moinsen!

Ich wollte hierzu mal meine Meinung kundtun:

Quelle wikipedia
„Das Hausverbot kann vom !!Berechtigten!! vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden.“

Da steht nichts von Eigentümer der Immobilie! Würde für mich bedeuten, dass die Dame, Vollmacht des Sohnes/Eigentümers vorausgesetzt, ein Hausverbot aussprechen darf/dürfte/könnte.

Aber wie gesagt, lediglich meine Meinung!

Greetz
Samy

PS: Bin lernfähig und offen für andere Interpretationen.