So das ist der Fall:
Frau Y wohnt mit lebenslangen wohnrecht im Haus
Familie X sind Mieter seit ca. 3-4 Jahren
Der Sohn B wohnt seit über 7 Jahren ausserhalb des Hauses und ist kein Mieter.
Frau Y wurde angeblich, ohne direkten Grund und Beweise im Keller diverse Dinge gestohlen bzw sind diese verschwunden.
Sohn B der mehrmals in der Woche bei Familie X zu Besuch kommt, bekommt die Schuld für das Vergehen.
Frau Y will nun Hausverbot ausrufen gegenüber Sohn B, der dennoch nicht für das Vergehen verantwortlich ist, ebenfalls aber zur seiner unschuld nichts nachzuweisen hat, da er in den gegeben Räumen des Kellers, wie Waschküche etc. regelmäßig verkehrt.
Da Sohn B ein festes Mitglied der Familie X ist, würde dieses Hausverbot die Familie Y beeinträchtigen im sozialen Kontakt und ebenso im Alltag. (Sohn B kauft ein, hilft an verschiedenen Stellen aus etc.)
Inwieweit wäre das Hausverbot geltent, inwieweit dürfte Sohn B den Besuchskontakt aufrechterhalten, soweit keine der beiden streitigen Parteien nicht nachweisliche Beweise besitzen.(Mit Beweisen wäre der Fall logischerweise geklärt)
WÜrde mich über ANtwort freuen und ebenso dank für Antworten.
MFG h3llboysmav