Hausverbot für Internetseiten?

Manche Foren behaupten, es sei möglich, dem Benutzer ein Hausverbot zu erteilen:

„In extremen Fällen (ein Member, der mehrfach gebannt wird, jedoch jedes Mal wiederkehrt, nur um erneut Chaos zu stiften) kann die Administration ein Hausverbot aussprechen, was euch per Gesetz daran hindert das Forum zu nutzen, was auch oft mit Kosten verbunden ist.“

Stimmt das? Wenn ja, stimmt es komplett, oder hat es Einschränkungen, oder ist es totaler Blödsinn?

Hallo

„In extremen Fällen (ein Member, der mehrfach gebannt wird,
jedoch jedes Mal wiederkehrt, nur um erneut Chaos zu stiften)
kann die Administration ein Hausverbot aussprechen, was euch
per Gesetz daran hindert das Forum zu nutzen, was auch oft mit
Kosten verbunden ist.“

Dass die Nutzung des Internet und seiner Forem gelegentlich mit Kosten verbunden ist, stimmt wohl. (Auch wenn derjenige, der zitiert wurde, das ganz anders meinte, nämlich als Drohung. An solch verqueren Formulierungen erkennt man meist schon den wahren Durchblicker.)

Stimmt das? Wenn ja, stimmt es komplett, oder hat es
Einschränkungen, oder ist es totaler Blödsinn?

Wohl letzteres, da ein Forum eine öffentliche und somit für jedermann zugängliche, vor allem aber eine virtuelle Einrichtung ist. Ein Hausverbot kann man nur aussprechen, wenn man ein Hausrecht an einer Immobilie hat und jemanden hindern will, diese körperlich aufzusuchen. Am Internet oder seinen Teilen kann folglich niemand ein Hausrecht haben und also auch kein Hausverbot aussprechen.

Will man im Internet ungebetene Gäste fernhalten, muss man das tun, was man auch bei einer öffentlich zugänglichen Immobilie nur tun kann: Zugangskontrollen und evtl. Eintrittsgeld verlangen. Ich kenne genug Internetseiten, die aus den verschiedensten Gründen genau das praktizieren.

Wer seine Seite aber ungeschützt öffentlich betreibt, muss damit leben, dass sie das dann eben auch ist. Das äußerste, was ein Admin ohne weiteres hinkriegen kann, ist es, eine bestimmte IP-Adresse für den Zugang zu sperren. Aber eben nicht einen bestimmten User. Und mit „Hausverbot“ hat das dann folglich auch nichts zu tun.

Gruß
smalbop

Wer seine Seite aber ungeschützt öffentlich betreibt, muss
damit leben, dass sie das dann eben auch ist.

Wer ein Angebot betreibt kann selbstverständlich einem Dritten die Nutzung dieses Angebots auch dann untersagen, wenn ansonsten keine Zugangserschwernis existiert. Dieses Verbot läßt sich durchaus auch auf Kosten des Störers durchsetzen bzw. bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung die vereinbarte Strafzahlung erwirken. -> http://de.wikipedia.org/wiki/Virtuelles_Hausverbot

Gruß

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Moin,

ungeachtet des rechtlichen Aspekts ist es schwierig, einer Person ein Hausverbot auszusprechen, da man weder im WWW noch im Internet einzelne Personen identifizieren kann. Am Computer des aktuellen Benutzers ist Schluss, die IP# identifiziert - entgegen weit verbreiteten Halbwissens - einen Computer und nicht einen Benutzer.

Man brauche sich nur vorstellen, dass jemand die Tastatur an jemand anders weitergibt. Davon merkt das Internet nichts. Auch nicht, wenn Person B die Zugangsdaten von Person A für ein FOrum verwendet. Daraus ergeben sich höchstens rechtliche Konsequenzen, die nachzuweisen aber schwer wird, wenn man sich nicht im selben Raum befindet, wie der Nutzer.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo

Bei dem zitierten Fall handelt es sich um einen Vergleich und nicht um ein Urteil. Es wird auch erwähnt, dass immer nur IP-Adressen gesperrt werden können. Und auch sonst wird in dem Link klar ausgeführt, dass Ansprüche auf Geld oder auf Unterlassung nur aufgrund einer Vertragsverletzung geltend gemacht werden können. Am dazu notwendigen Vertragsverhältnis zwischen Forenbetreiber und Gelegenheitsbesucher fehlt es aber zumeist, wenn keine Vorschaltseite eingerichtet ist.

Gruß
smalbop

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Am dazu notwendigen Vertragsverhältnis
zwischen Forenbetreiber und Gelegenheitsbesucher fehlt es aber
zumeist, wenn keine Vorschaltseite eingerichtet ist.

Im nachgefragten Fall geht es um einen ‚Member‘ offenbar eines moderierten Forums. Ein Vertragsverhältnis ist daher anzunehmen.

Gruß

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