Guten Tag,
hier mal eine Frage die etwas knifflig ist. Wenn eine Person X (Privatperson) von der Person Z (Selbständiger) eine Geldforderung gegenüber einer Abgetreten bekommt weil Person Z Schulden in höherer Höhe hatte. Nun stellt Person X gegenüber Unternehmen A einen Mahnbescheid um die berechtigte Forderung von Z einzutreiben um sein Geld zurückzubekommen und dieses auch so im Mahnbescheid angegeben wird. Nun wird vom Unternehmen A ein unbefristetes Hausverbot mit folgenden Zeilen überreicht:
„nach Beendigung des Vertrages mit Ihrem Unternehmen haben Sie sich mehrfach bewusst gegen bestehende Regelungen und somit gegen die Interessen des Unternehmens A verhalten. Aus diesen Gründen sprechen wir mit sofortiger Wirkung hiermit ein unbefristetes Hausverbot für die gesamten Liegenschaften des Unternehmens A gegen Sie aus.“
usw.
„Alle vom Unternehmen A ausgestellten Zugangskarte und Einfahrtscheine sind unverzüglich an den Absender zurückzugeben.“
Die Frage ist ob auf so ein Hausverbot Beachtung findet da Hausverbot gegen jeden ohne Begründung gestellt werden kann, oder ob das Hausverbot durch die Falsche Begründung, da kein Vertragsverhältnis nicht besteht und bestanden hat sowie die Vorwürfe ja einen Rufmord gegenüber der unschuldigen Person X (Privatperson) zugleich und wie kann sich die Privatperson X schützen. Verstößt die Weiterverarbeitung der Daten in diesen dubiosen Abteilungen den Bundesdatenschutz und was sind die nächsten Schritte? Das Hausverbot kann bestehen bleiben rechtlich aber der Vorgang war Datenschutzrechlich bedenklich.