Hallo ich habe da eine frage bezüglich der Aussprache eines Hausverbots.
Darf eine Raumpflegerin (Putzfrau) an einer Schule ein Hausverbot aussprechen?
Ich kenne mich ein bisschen mit Gesetzen aus da ich eine Unterrichtung nach §34a Gewerbeverordnung habe.
Mir ist aber nicht Bekannt das eine Raumpflegerin das Hausrecht an einer Schule hat oder Vertritt, geschweige denn das Recht hat ein Hausverbot aus zu sprechen, da dies eine Öffentliche Einrichtung vom Staat ist, und das Haushausrecht meines erachtens nach nur durch die Lehrer bzw. Konrektor oder Direktor der Schule Vertreten wird und durch diese ein Hausverbot rechtens ist wenn eine dementsprechende sache vorligt, das ein Hausverbot angemessen ist.
Zu dem ist der Betroffenen Person das Hausverbot über einem Dritten übermittelt worden und diese Person zu dem Zeitpunkt nicht mal in der nähe des Objektes befand und auch länger nicht vorort gewesen ist.
Es liegt weder eine Ordnungswiederigkeit, Hausfriedensbruch noch eine Straftat vor!
Ist das durch die Raumpflegerin ausgesprochene Hausverbot Rechtens oder nicht?
vielen dank im vorraus und freundliche grüße
Sebastian