Ich habe in einem Freibadcafe die Aufforderung bekommen dieses nicht mehr zu betreten, da ich anscheinend irgendetwas zur Besitzerin gesagt hätte und ein Angestellter hätte dies gehört. Dieses Freibadcafe hat einen eigenen Durchgang zum Freibad. Wenn das Freibad schließt, werden sämtliche anderen Ausgänge abgeschlossen und der Ausgang ist nur noch durch das Cafe möglich. Laut Freibadbetreiber soll dieser Ausgang dann auch genutzt werden. Da ich aber aufgefordert wurde nicht durchs Cafe zu laufen und dies im Normalfall auch nicht mache, weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll. Kann man mir den Durchgang verweigern?
Hm, also wie das genau aussieht, mit einem Hausverbot, kann ich dir (rechtlich) nicht genau erläutern.
Ich in deiner Situation, würde, um Ärger aus dem Weg zu gehen, einfach das Gelände verlassen, bevor die normalen Ausgänge geschlossen werden.
Dies ist sicher keine Rechtsberatung, wie du damit umzugehen hast, aber ich würde mich da nicht verkrampfen, sondern den einfachen Weg gehen.
Ein Kaffee findest du auch anderswo.
nur anscheinend ?
Nein, Du hast etwas beleidigendes gesagt, anders kann man das Hausverbot nicht deuten !
Und im Grunde ist es zulässig und gilt natürlich auch, wenn man angeblich diesen Ausgang zwingend nutzen müsste um das Bad zu verlassen (was ich nicht glauben kann).
Dann hast Du eben auch Badeverbot oder musst früher gehen, solange noch andere Ausgänge frei sind.
Frage den Badbetreiber. Er ist zuständig und ist sicherlich auch der Verpächter des Cafes. Er kann das Hausverbot für Einzelfälle aufheben/beschränken.
Dann darf man zwar das Cafe durchqueren aber eben nicht dort einkehren.
MfG
duck313
Danke für die Vorverurteilung ( ich hätte etwas gesagt), wenn dem so wäre würde ich dazu stehen ! Der Ausgang ist nach badeschluss der einzige! Pächter Bad und Pächter Café sind unabhängig voneinander. Verpächter ist die Gemeinde!
Lass es mich mal so sagen: Bei der Deutschen Bahn AG kannst du ein Hausverbot für einen Bahnhof haben welches aber nicht verfolgt wird wenn du dich dort aufhälst um mit einem Verkehrsmittel zu reisen.
In deinem Fall glaube ich nicht dass der Cafébesitzer gross was machen kann wenn du das Bad durch sein Café verlässt weil alle anderen Ausgänge geschlossen sind. Was wäre die Alternative? Dass du im Bad übernachtest? Und ob er dir vorschreiben kann wann du das Bad zu verlassen hast („Dann geh halt solange alle anderen Ausgänge noch auf sind“) wage ich auch zu bezweifeln.
Naja, nachdem Cafébesitzer bekannt dafür sind aufs Geratewohl ihren zahlenden Gästen Hausverbot zu erteilen…
Du könntest den Pächter des Cafe’s auch einfach darauf ansprechen. Eher freundlich, da er ja irgendwas gegen Dich haben muss - ob mit oder ohne Grund ist wurscht. Er hat das Hausrecht, könnte aber auch für’s Verlassen des Schwimmbades eine Ausnahme machen. Ich würde es im Guten versuchen.