Hausverbot im Geschäft-Personalien etc?

Hallo Leute.

Mal angenommen, A verstößt gegen die Sitten eines Geschäfts (weil er z. B. eine Absperrung umgeht) oder einer Kneipe (…) Da alles nach Nase geht, kann ja einfach so ein Hausverbot ausgesprochen werden. Und wie kann das Geschäft nun ein rechtlich gültiges Hausverbot erteilen (also ein rechtlich wirksames, damit A das auch befolgen muss)? A wäre ja wohl nicht verpflichtet, ihnen die Personalien (z. B. Ausweis) zu geben, da er keine Straftat begangen hat?
Für ein gültiges Hausverbot muss A doch erst einmal Post vom Geschäft bekommen oder ist es etwa auch ausreichend, wenn der Geschäftsführer das mündlich ausspricht?

Besten Dank
Disap

Hallo!

Für ein gültiges Hausverbot muss A doch erst einmal Post vom
Geschäft bekommen oder ist es etwa auch ausreichend, wenn der
Geschäftsführer das mündlich ausspricht?

Warum sollte das nicht gültig sein? Lässt Du jeden in Deine Wohnung, der keinen schriftlichen Bescheid darüber vorlegen kann, dass Du das nicht willst?

Manchmal wundere ich mich schon über die Fragen, die gestellt werden. Deine gehört dazu.

Levay

Manchmal wundere ich mich schon über die Fragen, die gestellt
werden. Deine gehört dazu.

Hältst du dich für so unentbehrlich, das du zu jedem Thema deinen Scheiss dazu geben musst?

Rocco

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Hältst du dich für so unentbehrlich, das du zu jedem Thema
deinen Scheiss dazu geben musst?

Nö.

Das ändert aber nichts daran, dass ich mir das Recht dazu herausnehme. Wenn’s dir nicht passt, hier ein guter Tipp: Lies meine Postings nicht! Es ist nämlich so, dass man schon vorher erkennen kann, wer der Autor ist. Gaaaanz easy also.

Levay

Hallo Disap

Folgendes habe ich gefunden:

Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene
Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum zu
betreten. Verläßt eine mit Hausverbot belegte Person das Gebäude
trotz Aufforderung nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123
Strafgesetzbuch.

Gruss
Heinz

Vielleicht gibt es Dir ja ein ganz klein wenig zu denken,
dass Roccos deutlicher Beitrag an einem Sonntag nachmittag innerhalb von 3,5 Stunden 8 (in Worten: ACHT) Sternchen bekommen hat.

Trobi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hältst du dich für so unentbehrlich, das du zu jedem Thema
deinen Scheiss dazu geben musst?

Nö.

Das ändert aber nichts daran, dass ich mir das Recht dazu
herausnehme. Wenn’s dir nicht passt, hier ein guter Tipp: Lies
meine Postings nicht!

Es ist aber so, das ich deine Postings gerne lese, denn jedesmal wird durch deine Art das Klischee der Anwälte voll bestätigt.
Und das, obwohl du erst noch einer werden willst. Respekt.

Rocco

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Hallo Disap,

damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe mich wirklich über die Frage gewundert; der Hinweis war allerdings nicht wirklich böse gemeint. (Und keinesfalls ist dieses Posting hier die Reaktion auf erfolgte Anfeindungen von gewissen Leuten).

Als kleine Wiedergutmachung biete ich dir eine etwas ausführlichere Erklärung an: Wer Eigentümer einer Sache (z.B. eines Grundstücks, dazu gehört auch das Gebäude daran) ist, kann damit nach Belieben verfahren und jeden anderen von der Einwirkung („Benutzung“) ausschließen. Das Ganze ergibt sich für Wohnungen auch noch mal aus dem StGB, denn gem. § 123 StGB ist Hausfriedensbruch strafbar:

"(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

Weder im zivilrechtlichen noch im strafrechtlichen Sinn ist ein Hausverbot irgendwas, was einen besonderen formellen Vollzugsakt voraussetzen würde. Hausverbot heißt einfach nur: „Du darfst hier nicht rein.“

Stell dir vor, jemand würde an deiner Tür klingeln und sich gewaltsam Zutritt verschaffen. Das wäre Hausfriedensbruch. Würdest du ihn hineinbitten, später aber rausschicken, und würde der doch in der Wohnung bleiben, wäre das auch Hausfriedensbruch. Das leuchtet ein, oder?

Nun wäre es ja komisch, wenn es erst dann Hausfriedensbruch wäre, wenn - ganz förmlich - ein Brief zugestellt wurde, in dem steht: „Ich erteile dir Hausverbot.“ Das macht keinen Sinn. Und wenn du es mit dem Beispiel vergleichst, erkennst du das sofort: Du kannst natürlich jeden sofort aus der Wohnung werfen. Und nichts anderes ist ja „Hausverbot“.

Gruß,
Levay

"(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das

befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene
Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt
sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne
Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten
sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
Gruß,
Levay

Hallo Levay,

das heißt ein Lokalbetreiber könnte eine Person auch ohne Angabe von Gründen nicht in das Lokal lassen, obwohl das Lokal ansonsten öffentlich zugänglich ist, allein aus dem Grund, dass der Eigentümer nicht will, das diese Person sich darin aufhält? Wäre dies nicht diskriminierend?

Vielen Dank
Martin Unterholzner

das heißt ein Lokalbetreiber könnte eine Person auch ohne
Angabe von Gründen nicht in das Lokal lassen, obwohl das Lokal
ansonsten öffentlich zugänglich ist, allein aus dem Grund,
dass der Eigentümer nicht will, das diese Person sich darin
aufhält?

Sicher, außer es besteht Kontrahierungszwang (normalerweise eher unwahrscheinlich).

Wäre dies nicht diskriminierend?

Nein. IMHO auch nach den neumodischen „Antidiskriminierungsgesetzen“ nicht - insbesondere wenn es „ohne Angabe von Gründen“ geschieht.

LG
Stuffi