Hallo Disap,
damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe mich wirklich über die Frage gewundert; der Hinweis war allerdings nicht wirklich böse gemeint. (Und keinesfalls ist dieses Posting hier die Reaktion auf erfolgte Anfeindungen von gewissen Leuten).
Als kleine Wiedergutmachung biete ich dir eine etwas ausführlichere Erklärung an: Wer Eigentümer einer Sache (z.B. eines Grundstücks, dazu gehört auch das Gebäude daran) ist, kann damit nach Belieben verfahren und jeden anderen von der Einwirkung („Benutzung“) ausschließen. Das Ganze ergibt sich für Wohnungen auch noch mal aus dem StGB, denn gem. § 123 StGB ist Hausfriedensbruch strafbar:
"(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
Weder im zivilrechtlichen noch im strafrechtlichen Sinn ist ein Hausverbot irgendwas, was einen besonderen formellen Vollzugsakt voraussetzen würde. Hausverbot heißt einfach nur: „Du darfst hier nicht rein.“
Stell dir vor, jemand würde an deiner Tür klingeln und sich gewaltsam Zutritt verschaffen. Das wäre Hausfriedensbruch. Würdest du ihn hineinbitten, später aber rausschicken, und würde der doch in der Wohnung bleiben, wäre das auch Hausfriedensbruch. Das leuchtet ein, oder?
Nun wäre es ja komisch, wenn es erst dann Hausfriedensbruch wäre, wenn - ganz förmlich - ein Brief zugestellt wurde, in dem steht: „Ich erteile dir Hausverbot.“ Das macht keinen Sinn. Und wenn du es mit dem Beispiel vergleichst, erkennst du das sofort: Du kannst natürlich jeden sofort aus der Wohnung werfen. Und nichts anderes ist ja „Hausverbot“.
Gruß,
Levay