Hausverbot in Diskothek

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich eines ausgesprochenen (mündlich) Hausverbots in einer Diskothek.

X wurde von zwei Männern zusammengeschlagen, weil er sich mit der Freundin des Einen unterhielt. Das interessierte die Security-Leute jedoch wenig und er selbst bekam ein Hausverbot ausgesprochen.

Auf jeden Fall würde ich gerne wissen, ob X, bei einem zukünftigen Besuch der Diskothek, in irgendeiner Weise belangt werden kann, wenn X sich darauf beruft, dass er von dem Hausverbot nichts mehr weiß, da er bei der „Unterhaltung“ sehr betrunken gewesen sei (was der Wahrheit entspricht).

Die Diskothek ist die Stammdiskothek all seiner Freunde und, da er sich keiner Schuld bewusst ist, würde er auch gerne weiter dort hin gehen.

Vielen Dank schon einmal für alle Antworten!

Grüße
Pascal

Hallo Juanson,

die Besitzer (oder deren Sicherheitsleute) können einlassen, wen sie wollen und wen nicht. Daher könnte X theoretisch wegen Hausfriedensbruch belangt werden, sofern er von einem Besitzer angezeigt würde. Sofern er nichts von dem Verbot mitbekommen hat oder vorgibt, davon nichts mitbekommen zu haben, brauchen ihn die Leute bloss aufmerksam zu machen, und dann hat er die Discothek zu verlassen, ansonsten können sie ihn anzeigen und haben wenigstens einen gewissen Erfolg. Wenn er die Discothek aber besucht und eingelassen wird, dann kommt es nicht bloss darauf an, ob die ihn dort erkennen. Denn selbst wenn sie ihn erkennen, kann es sein, dass sie die Anzeige bleiben lassen. Das ist wahrscheinlich.

Gruss
Mike