Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich eines ausgesprochenen (mündlich) Hausverbots in einer Diskothek.
X wurde von zwei Männern zusammengeschlagen, weil er sich mit der Freundin des Einen unterhielt. Das interessierte die Security-Leute jedoch wenig und er selbst bekam ein Hausverbot ausgesprochen.
Auf jeden Fall würde ich gerne wissen, ob X, bei einem zukünftigen Besuch der Diskothek, in irgendeiner Weise belangt werden kann, wenn X sich darauf beruft, dass er von dem Hausverbot nichts mehr weiß, da er bei der „Unterhaltung“ sehr betrunken gewesen sei (was der Wahrheit entspricht).
Die Diskothek ist die Stammdiskothek all seiner Freunde und, da er sich keiner Schuld bewusst ist, würde er auch gerne weiter dort hin gehen.
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten!
Grüße
Pascal