Hallo.
ich habe in den letzten Wochen so bruchstückhaft erfahren,
dass es Möglichkeiten gibt, in einem Casino oder einer
Spielhalle […]
Den Besuch einer Spielhalle - also der typischen Daddelbude - kann niemand verbieten außer dem Betreiber im Rahmen seines Hausrechts. Der wird das typischerweise aber nicht wegen übermäßigen Spielens tun, sondern, wie ein Gastwirt auch, wenn sich der Besucher daneben benimmt.
Bei Spielcasinos ist die Lage so, dass der Spieler selbst sich „sperren“ lassen kann und dann tatsächlich keinen Zugang mehr bekommt; die Casinos führen auch eine entsprechende kalektronische Liste. Um als Angehöriger - juristisch - eine Sperre zu erwirken, müsste ein entsprechender Gerichtsbeschluss herbeigeführt werden. Früher nannte man so etwas „Entmündigung wegen Verschwendungssucht“. Die Chancen zur Erwirkung eines derartigen Beschlusses würde ich aber als äußerst gering einschätzen.
Besser, meine ich, stehen die Chancen, wenn sich derdiedas Angehörige direkt mit der Spielbank in Verbindung setzt und den Fall schildert. Ein Spielbankbetreiber hat im Allgemeinen kein Interesse daran, dass sich die Spielteilnehmer ruinieren, und könnte deswegen im Rahmen seines Hausrechts ein Spielverbot für den Betroffenen verhängen. Im Übrigen ist mit dem Besuch einer Spielbank auch die Aussage verbunden, dass „die wirtschaftlichen Verhältnisse des Spielers ihm eine Teilnahme am Spiel gestatten“ (steht so oder ähnlich in den AGB/Hausordnungen der Spielcasinos). Ein auf dieser Basis vom Betreiber des Casinos verhängtes Spielverbot ist rechtlich nicht zu kippen, da der Betreiber, wie jeder andere Geschäftsbetrieb auch, nicht gezwungen werden kann, mit jedem x-Beliebigen einen Vertrag abzuschließen.
Gruß Eillicht zu Vensre