Hausverbot in Spielhalle erwirken

Hallo,

ich habe in den letzten Wochen so bruchstückhaft erfahren, dass es Möglichkeiten gibt, in einem Casino oder einer Spielhalle ein Hausverbot zu erwirken. Dies soll den Zweck haben, dass einem Spielsüchtigen sozusagen mit Zwang der Zutritt zu seinem Suchtmittel verwehrt wird.
Ich weiss nicht, wer dieses Hausverbot erwirken kann, der Süchtige oder ein Angehöriger.
Sollte der Betreiber dann entgegen dieses Hausverbots doch den Spielsüchtigen gewähren lassen - spielen lassen - so wäre er dann für entstandene Schäden / Verluste haftbar.

Ist das richtig, sow wie ich das wieder gegeben habe? Wie heisst dieses neue Gesetz und wo könnte ich dessen Inhalt finden und runter laden?

Hallo,
das ist kein Gesetz sondern es handelte sich um ein Urteil.
Dabei ging es aber nicht um die Spielhallen, die an jeder Ecke stehen sondern um die großen Spielkasinos mit Roulette, Black Jack und dem großen Automatensaal mit „einarmigen Banditen“.

Gruß
HaWeThie

Hallo.

ich habe in den letzten Wochen so bruchstückhaft erfahren,
dass es Möglichkeiten gibt, in einem Casino oder einer
Spielhalle […]

Den Besuch einer Spielhalle - also der typischen Daddelbude - kann niemand verbieten außer dem Betreiber im Rahmen seines Hausrechts. Der wird das typischerweise aber nicht wegen übermäßigen Spielens tun, sondern, wie ein Gastwirt auch, wenn sich der Besucher daneben benimmt.

Bei Spielcasinos ist die Lage so, dass der Spieler selbst sich „sperren“ lassen kann und dann tatsächlich keinen Zugang mehr bekommt; die Casinos führen auch eine entsprechende kalektronische Liste. Um als Angehöriger - juristisch - eine Sperre zu erwirken, müsste ein entsprechender Gerichtsbeschluss herbeigeführt werden. Früher nannte man so etwas „Entmündigung wegen Verschwendungssucht“. Die Chancen zur Erwirkung eines derartigen Beschlusses würde ich aber als äußerst gering einschätzen.

Besser, meine ich, stehen die Chancen, wenn sich derdiedas Angehörige direkt mit der Spielbank in Verbindung setzt und den Fall schildert. Ein Spielbankbetreiber hat im Allgemeinen kein Interesse daran, dass sich die Spielteilnehmer ruinieren, und könnte deswegen im Rahmen seines Hausrechts ein Spielverbot für den Betroffenen verhängen. Im Übrigen ist mit dem Besuch einer Spielbank auch die Aussage verbunden, dass „die wirtschaftlichen Verhältnisse des Spielers ihm eine Teilnahme am Spiel gestatten“ (steht so oder ähnlich in den AGB/Hausordnungen der Spielcasinos). Ein auf dieser Basis vom Betreiber des Casinos verhängtes Spielverbot ist rechtlich nicht zu kippen, da der Betreiber, wie jeder andere Geschäftsbetrieb auch, nicht gezwungen werden kann, mit jedem x-Beliebigen einen Vertrag abzuschließen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo

das ist kein Gesetz sondern es handelte sich um ein Urteil.
Dabei ging es aber nicht um die Spielhallen, die an jeder Ecke
stehen sondern um die großen Spielkasinos mit Roulette, Black
Jack und dem großen Automatensaal mit „einarmigen Banditen“.

Etwas genauer, es ging nur um den Automatensaal. In den Tischbereich kommt man in Deutschkand nur nach Ausweiskontrolle, eine Sperrung kann also leicht überprüft und durchgesetzt werden. Bei den Automaten gibt es in Deutschland keine Kontrolle, eine Sperrung ist also nicht so einfach durchzusetzen.
Darum ging es in dem Urteil, ob der Betreiber auch dafür sorgen muss, das gesperrte Gäste nicht in den Automatensaal kommen.
Die Bayrischen Spielbanken wollen jetzt übrigens ein Gesichtserkennungssystem installieren um genau diese gesperrten Kunden im Automatensaal zu identifizieren.

Gruß, DW.

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