Hallo zusammen.
Folgende, fiktive, Situation:
A wohnt mit B und C in einer Art Zweck-WG. Nun kommt ein von B und C befreundeter Gast D zu Besuch, und benimmt sich daneben, lässt doofe Sprüche ab, etc.
Kann der A dem D, auch gegen den Willen von B und C, Hausverbot bzw. „WG-Verbot“ geben?
Vielen Dank schonmal,
SB
Hallo!
A kann dem Besucher von B und C Hausverbot für die Räume erteilen, die ihm zum alleinigen Gebrauch zustehen.
Wenn der Aufenthalt des Besuchers in der Wohnung dem A nicht zuzumuten ist, kann A von B und C verlangen, dass auch sie dem Besucher das Betreten der Wohnung nicht erlauben.
Gruß, Franz
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Danke für die schnelle Antwort,
SB
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