Arbeitgeber A.(Inhaber einer Gärtnerei)droht, einen Stock zum Schlag erhoben in der Hand haltend, einer Angestellten C. mit Schlägen (weil sie angeblich „nicht schnell genug“ arbeitet).
Arbeitnehmerin B. bekommt dies zufällig aus der Nähe mit und bittet daraufhin - nachdem ihr eine „Aussprache“ seitens A. verweigert wurde - um ihre sofortige Kündigung (die sie 2 Wochen später auch bekommt), da sie nicht länger für jemanden wie A. arbeiten möchte.
Immer noch fassungslos ob der Zustände in A´s Firma postet sie bei facebook - ausschließlich an ihre „Freunde“ !!! - das Erlebte, jedoch OHNE einen Namen zu nennen (ihre Freunde und Bekannten reimen sich also selbst zusammen, wer da seine Angestellten bedroht - namentlich erwähnt wird er nicht!!!Da sich die Szenerie aber in einem kleine Dorf abspielt, kann sich ohnehin jeder seinen Teil denken.)
Der Eintrag wird nach etwa einer Woche von B. selbst gelöscht - natürlich hat A. bis dahin über Dritte davon erfahren.
B. läßt einige Zeit verstreichen und will dann - im Rahmen ihrer jetzigen, selbstständigen Tätigkeit - über A.s Gärtnerei Pflanzen beziehen.
Sie fragt vorsichtshalber per SMS bei A. an, ob das in Ordnung geht, bekommt aber keine Antwort und kann ihn auch sonst nicht erreichen.
Als sie dann die Ware bestellt, scheint zunächst alles klar zu gehen - sie bekommt eine Zusage und leitet daraufhin bei ihrem Kunden alles in die Wege.
Kurz vor Abholtermin für die Ware bekommt sie dann aber eine Mail eines Büroangestellten, dass ihr ab sofort nichts mehr verkauft wird. A persönlich hat sich nach wie vor gar nicht geäußert.
Von einer Ex-Kollegin erfährt B., dass alle Angestellten der Firma (Gärtnerei mit Einzelhandel) ihr nichts mehr verkaufen „dürfen“.
B. gerät dadurch in eine mißliche Lage, da ihre Ex-Firma die einzige Bezugsquelle in erreichbarer Nähe ist.
A. hat sich bisher noch nicht persönlich zu dem Sachverhalt geäußert, nur „ausrichten lassen“.
Es wurde kein Hausverbot erteilt.
Ist das Ganze rechtskräftig, schließlich ist B. zahlende Kundin? Was ist mit „Sippenhaft“ - schickt B. z.B. ihren Lebensgefährten oder ihre Schwester, um Ware abzuholen, „darf“ diesen dann auch nichts verkauft werden ???
Herzlichen Dank für kompetente Antworten.
Als sie dann die Ware bestellt, scheint zunächst alles klar zu
gehen - sie bekommt eine Zusage und leitet daraufhin bei ihrem
Kunden alles in die Wege.
Ich nehme mal an, die Bestellung ist kein Angebot im Sinne eines Kaufvertrages. Da sollte man sich mal die AGBs genau ansehen.
Ist das Ganze rechtskräftig, schließlich ist B. zahlende
Kundin? Was ist mit „Sippenhaft“ - schickt B. z.B. ihren
Lebensgefährten oder ihre Schwester, um Ware abzuholen, „darf“
diesen dann auch nichts verkauft werden ???
Naja, mit wem man Verträge schließt, kann man sich ja zum Glück noch weitestgehend selbst aussuchen.
bei diesem Kauf müsste man jetzt prüfen ob die Bestellung/Bestellbestätigung ein Kaufvertrag ist der nun beidseitig erfüllt werden muss.
Was zukünftige Käufe angeht hat B jetzt wohl die A-Karte gezogen, denn wir haben in Deutschland die Vertragsfreiheit. A muss B nichts verkaufen wenn er nicht will.
Was andere Leute angeht: Freunde/Verwandte von B haben kein Kaufverbot, also können diese noch einkaufen.
Alternativ kann man den Kunden auch sagen: Hier ist die Liste was wir benötigen, diese müssen sie nur abgeben und bekommen dann die Ware. Zugegebener weise ist das nicht gerade prickelnd aber durchführbar. Wäre auf kurz oder lang aber Geschäfts schädigend.
Da kein Hausverbot ausgesprochen wurde kann B auf dem Werksgelände von A versuchen eine gütliche Einigung zu erreichen.
Als sie dann die Ware bestellt, scheint zunächst alles klar zu
gehen - sie bekommt eine Zusage und leitet daraufhin bei ihrem
Kunden alles in die Wege.
Wenn es zunächst um diesen einen Kauf ginge, dann wäre zu prüfen, ob diese Zusage bedeutet:
„Ja, wir haben die Bestellung entgegen genommen und werden sie nun bearbeiten“ (Ist eine reine Bestelleingangsbestätigung, gibt es oft automatisch bei Online-Shops.)
Oder:
„Ja, wir haben ihren Auftrag angenommen. Lieferung kommt ca. in 2 Tagen, Kosten sind 123,45€“
Nur bei Letzterem wäre ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.
Den müsste man auch erfüllen.
Ist das Ganze rechtskräftig, schließlich ist B. zahlende
Kundin?
Generell ist es so, dass - mal von diesem einem Kauf(versuch) abgesehen - der A Verträge mit dem schließen kann, mit dem er will.
Anscheinend nicht mit B.
Pech für B!
Wenn A in diesem Bereich weit und breit der einzige Anlaufpunkt ist, B aber diese Waren benötigt, die in der Nähe nur von A zu bekommen sind, also ich würde als B versuchen, genau in diesem Segment auch eine Verkaufsstelle zu etablieren, die Waren von Lirferanten X, Y, Z anbitet, nicht die von D, E, F, die A beliefern.
Vorher würde ich aber D, E, F, kontaktieren und die Möglichkeit abklopfen, von ihnen auch beliefert zu werden.