Hausverbot/Platzverweis

Ein Ehepaar welches Miglieder in einem Hundeverein ist bekommt weil sie andere Mitglieder verbal und schriftlich angreifen/bedrohen und sich vereinsschädigend Verhalten in einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung ein Haus und Platzverbot ausgesprochen .
Die nächste JHV steht an . Besagtes Paar , besteht darauf das diese JHV an einem neutralen Ort statt findet , da sie stimmberechtigt seien, daher an der JHV teilnehmen möchten da die Streitigkeiten ihrer Ansicht nach privat und nichts mit dem Vereinsleben zu tuen haben .
Ausserdem solle es dem besagten Paar zustehen , das bei Anträgen egal in welcher Form die ohne ihre Teilnahme an der JHV beschlossen werden zustehe , dass sie berechtigt seien gegen diese Einspruch zu erheben .

Besagtes Paar attakiert weiterhin den 1. Vorsitzenden des Vereins in Form von E-Mails , unter anderem mit Drohungen .

Kennt jemand die genaue Rechtslage ?

Hallo

Kennt jemand die genaue Rechtslage ?

Ohne die Vereinssatzung zu kennen? Wohl kaum …
Ich würde in derselbigen mal suchen nach Stichworten wie ‚Ruhen der Mitgliedsrechte‘ oder ‚Verlust der Mitgliedschaft‘ o.ä. …

Gruß
Wawi

Die Satzung ist recht alt und kurz gehalten daher ist darin nichts hilfreiches zu finden .

Hallo,

ohne die Vereinssatzung näher zu kennen, dürfte ein Hausverbot bzw. ein Platzverweis nicht rechtswirksam sein, solange die davon Betroffenen noch Mitglieder sind und ihre Beiträge bezahlen.

Besagtes Paar, besteht darauf das diese JHV an einem neutralen Ort statt findet, da sie stimmberechtigt seien, daher an der JHV teilnehmen möchten da die Streitigkeiten ihrer Ansicht nach privat und nichts mit dem Vereinsleben zu tuen haben .

Das ist ein Antrag an die JHV, der geprüft werden müsste. Immerhin haben die beiden ein Recht, an der JHV teilzunehmen.

Ich finde, dass sich der Verein (-svorstand) recht unprofessionell verhält. Warum werden die beiden nicht angehört und dann - soweit erforderlich - aus dem Verein ausgeschlossen? Dann wären auch die angeführten Maßnahmen durchsetzbar. Aber so sind sie noch Mitglieder und haben auch deren Rechte; man kann nicht deren Beiträge nehmen und sie im Gegenzug vom Vereinsleben ausschließen.

Gruss

Iru

Der 1. Vorsitzende wurde erst selbst vor kurzem und völlig überraschend in seinen Posten gewählt .
Daher holte er sich als das ganze Theater los ging , Rat beim Hauptverband .

Gegen das Paar wurde ein Ausschlussverfahren beantragt . Die beiden gaben weder eine schriftliche Stellungnahme dazu ab , noch nahmen sie an der ausserordentlichen Sitzung teil . Auch nach Zustellung der Entscheidung gab es keinen Einwand .
Auf Anraten des Rechtspflegers vom Hauptverband wurde das Ausschlussverfahren in ein Haus/Platzverbot von den Mitgliedern umgewandelt.
Alle hofften das dadurch Ruhe einkehre , was jedoch keinesfalls so ist.

Hallo,

Alle hofften das dadurch Ruhe einkehre , was jedoch keinesfalls so ist.

Na klar, wäre ich einer der vom Hausverbot Betroffenen, würde ich mich auch dagegen wehren. Letztlich hätte ich ja auch - als zahlendes Mitglied - ein Hausrecht. Es ist nicht auf bestimmte Personen festgeschrieben (oder doch? Das müsste aber die Satzung hergeben).
„Ruhe“ würde vermutliuch erst dann einkehren, wenn ein Ausschlussverfahren durchgezogen wird (wobei das ein zweischneidiges Schwert sein kann, denn wer soll der „Verfehlungen“ werten? Vielleicht ticken nur die beiden richtig und der Rest des Vereins eben nicht).

Gruss

Iru

Hallo, kann das Ehepaar nicht gekündigt werden? Desweiteren wäre es ratsam vom Vorsitzenden Anzeige zu erstatten und bei Gericht eine Einstweilige Verfügung zu beantragen. Wenn sich das Ehepaar daran nicht hält kann mit diesert Verfügung die Polizei gerufen werden, die ihnen dann Platzverweis ausspricht. Von Vorteil wäre natürlich wenn Zeugen das alles bestätigen, ansonsten könnte es sein das das Verfahren eingestellt wird. Der Vorsitzende kann auch Zeugen einfach angeben. Die sind dann verpflichtet bei Gericht auszusagen. Tun die dies nicht, wird ein Ordnungsgeld(Strafgeld)für sie festgelegt.
Am besten noch mal beim Anwalt oder der Polizei erkundigen!!
Gruß