Ein Ehepaar welches Miglieder in einem Hundeverein ist bekommt weil sie andere Mitglieder verbal und schriftlich angreifen/bedrohen und sich vereinsschädigend Verhalten in einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung ein Haus und Platzverbot ausgesprochen .
Die nächste JHV steht an . Besagtes Paar , besteht darauf das diese JHV an einem neutralen Ort statt findet , da sie stimmberechtigt seien, daher an der JHV teilnehmen möchten da die Streitigkeiten ihrer Ansicht nach privat und nichts mit dem Vereinsleben zu tuen haben .
Ausserdem solle es dem besagten Paar zustehen , das bei Anträgen egal in welcher Form die ohne ihre Teilnahme an der JHV beschlossen werden zustehe , dass sie berechtigt seien gegen diese Einspruch zu erheben .
Besagtes Paar attakiert weiterhin den 1. Vorsitzenden des Vereins in Form von E-Mails , unter anderem mit Drohungen .
Kennt jemand die genaue Rechtslage ?