Im Sommer diesen Jahres ist mein Verlobter aus einer psychischen Notsituation, mit suizidalen Absichten auf das Dach des Hauses geklettert.Es gab ein Polizeieinsatz und er kam in psychiatrische Behandlung.Daraufhin sah der Vermieter den Hausfrieden gestört und er gab ihm Hausverbot und mir eine Abmahnung.Ich wohne seit 18 Jahren in diesem Haus und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen.Ich erklärte und entschuldigte mich im persönlichem Gespräch bei der Hausverwaltung und teilte ihnen mit das wir in absehbarer Zeit heiraten wollen.Sie traten von dem Hausverbot nicht zurück.Nachbarn hätten sich beschwert.Kann der Vermieter bei nach unserer Heirat,bzw. generell das Hausverbot aufrechterhalten?
NEIN - aber,
Eigentum verpflichtet und Hauseigentümer müssen für die Sicherheit der Immobilie sowie der Mieter sorgen und dabei das Gemeinwohl aller und die Wirtschaftlichkeit beachten. Sollten sich mehrere Mietparteien entschließen wegen aus Angst vor ihrem Verlobten auszuziehen, darf der Vermieter Sie kündigen.
OLG Hamm verhandelte solchen Fall. Alle Amts und Landgerichte übernahmen diese Rechtsprechung
Hallo,
die Situation ist natürlich sehr komplex. Ihc würde dir, wenn Du wirklich dort wohnen bleiben willst und das zukünftig mit deinem Verlobten, dringend im Vorfeld mit einem Anwalt besprechne, weil es garantiert auf einen Rechtsstreit hinausläuft. Eine Erstberatung dabei kostet in aller Regel auch nichts.
Das Hauptproblem ist:
- der Vermieter kann grundsätzlich ein Hauverbot aussprechen
- du kannst grundsätzlich einladen wen du willst, haftest aber für deine Gäste
- dein Mietvertrag läuft auf dich und nicht auf 2 Personen,; es kann sein, das du das Einverständnis deines Vermieers dafür brauchst.
Daher nochmal mein dringender Rat: Sprich mit einem Anwalt.
Ich wünsche DIr auf jedenfall viel Erfolg
Gruss Daylighter
sichere auskunft gibt ein beratungsgespräch welches nicht viel kostet beim anwalt, alles andere wäre unken
viele grüße
Hallo,
einen solchen spektakulären Fall von Hausverbot hatten wir bisher nicht. Bei uns kommen eher die üblichen Sachverhalte mit Gewalt vor.
Trotzdem sind wir der Meinung, dass diese einmalige Sache nicht ausreicht für ein Hausverbot. Bedenken Sie: in Ihrer Wohnung haben nur Sie das Hausrecht. Sie können dort mit hinnehmen, wen Sie wollen und so oft Sie wollen.
Wenn diese Sache eine einmalige Geschichte bzw einmaliger Ausrutscher war und Ihr Verlobter nicht gewalttätig gegenüber anderen Mietern oder Eigentümern auffällt, hat die Hausverwaltung oder der Vermieter keine Chance, Ihnen zu verbieten, Ihrer Verlobten zu empfangen.
Lassen Sie sich nicht beirren.
Viele Grüße
JB
Guten Morgen Ellen
der Vermieter kann diesbezüglich, in dem Fall aus den gesundheitlichen Problemen heraus, kein Hausverbot aussprechen.
Wenn allerdings im Jahr öfters, derartige oder ähnliche Vorgänge sich wiederholen, ist eine Kündigung der Wohnung wegen Unzumutbarkeit gegenüber anderen Hausbewohnern möglich.
Aber wie gesagt nicht gleich beim ersten Mal.
Liebe Grüße
Heike
Hallo Ellen,
meines Erachtens können Sie einen Freund (Lebensgefährten)bei sich aufnehmen, ohne dass Ihr Vermieter etwas dagegen einwenden kann. Aus diesem Grund dürfte auch das Hausverbot nicht durchsetzbar sein.
Insbesondere wenn Sie heiraten würden, können Sie den Ehemann bei sich in der Wohnung aufnehmen. Dieser wird zwar nicht selbst Mieter, hat aber ein eigenständiges Wohnrecht.
Das Hausverbot läuft dann ins Leere.
Ich hoffe dies hilft ein wenig.
Gruss
Sebastian
Sorry, dazu kann ich nichts sagen, das das eher Privatrecht als Mietrecht betrifft.
MfG
hallo ellen,
das hausverbot finde ich geradezu abartig vom vermieter. ich weiß aus eigenem (üb-)erleben, was in einer solchen situation und in den monaten danach abgeht, da kann man solchen idiotischen stress mit dem vermieter nun wahrlich nicht auch noch gebrauchen. man hat kein recht auf emphatie, aber was für ein mensch ist dieser typ eigentlich? er hätte sich ja eigentlich heftig mit ihnen freuen müssen, dass es so ausgegangen ist! (ich merke grade, wie ich richtig wütend werde. schluss also damit und zur sache!)
meines erachtens sind sowohl das hausverbot noch die abmahnung gar nix wert. grundsätzlich darf der eigentümer zwar jeder person, die nicht im haus wohnt, ein hausverbot aussprechen. das gilt allerdings in keinem fall für den mieter und seinen mietbereich und nur in ausnahmefällen für besucher des mieters. weil nämlich es dem hauseigentümer grundsätzlich nicht zusteht zu entscheiden, wen der mieter in seinen mieträumen empfängt. erst recht darf er dem ehemann seiner mieterin den zutritt nicht verweigern. man könnte zwar vielleicht aus einem suizidversuch irgendwie ein vertragswidriges verhalten zusammenzimmern, das dann auch ihnen als mieter angerechnet werden könnte, und im extremfall mit fristloser kündigung geahndet werden könnte, aber da müsste dann auch noch ein richter mitspielen. und meine persönliche erfahrungen mit richtern, als ich selbst mich zur wehr setzen musste, waren gegen meine eigene angst und erwartung sehr positiv: erst der richter und dann auch der berufungsrichter haben sehr genau gesehen, wo der schweinehund sitzt, und so fielen dann zum glück auch die urteile aus.
kurz und gut, ich glaube, ich persönlich würde es erstmal einfach drauf ankommen lassen und auch jetzt schon das hausverbot ignorieren. das muss er erst mal durchsetzen, und da bekommt er schon mal ein dickes problem. die polizei wird ihm sicherlich nicht helfen dabei, zumal wenn sie die hintergründe erfährt. und dann bleibt ihm nur noch der klageweg. das wiederum wird er sich gut überlegen, zumindest wenn sein anwalt ehrlich ist zu ihm. und jedesmal müsste er anderen offenbaren, was für ein egoistischer kaltherziger arsch er ist… langfristig würde ich allerdings schon überlegen, ob ich DEM wirklich einen nennenswerten teil meines einkommens geben wollte…
viel glück bei dem allen, viel standvermögen und vorallem ihrem verlobten guten mut!
salomo