Hausverbot unbeachtet

Im Haus wohnt in der oberen Etage der Eigentümer, Herr A, mit Frau und Baby. Im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame, Frau B. Frau B bekommt oft Besuch von Ihren 2 Söhnen. Diese Personen haben in der Vergangenheit den Herrn A, seine Frau und auch dessen Vater, massiv beleidigt und bedroht.
Daraufhin wurde ein mündliches und auch schriftliches Hausverbot erteilt. Die besagten Personen halten sich allerdings nicht daran.
Wie soll/kann Herr A nun weiter vorgehen? Seine Frau ist den ganzen Tag mit dem Baby allein zu Hause und hat große Angst vor diesen Personen.

Vielen Dank für Ihre Antworten!

MfG

Hallo,
wenn Herr A. der Eigentümer des gesamten Hauses ist und das Hausverbot schriftlich abgegeben hat, Partei B sich jedoch nicht daran hält, bleibt meistens nur der Anruf der Polizei oder der Weg über den Anwalt.

Es darf nicht grundlos ein Hausverbot erteilt werden, insbesondere wenn die andere Mietpartei Besuch von der Familie/ Verwandte erhält, da jedoch Beleidigungen und Bedrohungen ausgesprochen wurden, ist ein Hausverbot angemessen.

Wenn Partei B sich wieder im Haus befindet, kann sofort die Polizei gerufen werden. Der andere Weg ist über den Anwalt, welches effektiv ist, jedoch etwas dauern kann und Kosten verursacht.

Hallo,
wenn Herr A. der Eigentümer des gesamten Hauses ist und das
Hausverbot schriftlich abgegeben hat, Partei B sich jedoch
nicht daran hält, bleibt meistens nur der Anruf der Polizei
oder der Weg über den Anwalt.

Es darf nicht grundlos ein Hausverbot erteilt werden,
insbesondere wenn die andere Mietpartei Besuch von der
Familie/ Verwandte erhält, da jedoch Beleidigungen und
Bedrohungen ausgesprochen wurden, ist ein Hausverbot
angemessen.

Hi,

und ein Vermieter kann ein Hausverbot bis in die Wohnung eines Mieters aussprechen?

Gruß
Tina

Bleibt ja noch zu klären wann jemand jemanden ein Hausverbot erteilen kann. Sonst kann man das ja mit jedem machen. Da braucht es sicher zeugen usw. Polizei oder Rechtsanwalt zu befragen wird da wirklich der beste weg sein.

Bleibt ja noch zu klären wann jemand jemanden ein Hausverbot
erteilen kann.

Immer dann, wenn ich nicht will, das eine bestimmte Person meinen Besitz betritt.

Sonst kann man das ja mit jedem machen.

Ja, kann man bis auf wenige Ausnahmen. Die Polizei werde ich zur Wohnungsdurchsuchung (sofern ein entsprechender Beschluß vorgezeigt wird) hereinlassen müssen, beispielsweise.

Da
braucht es sicher zeugen usw. Polizei oder Rechtsanwalt zu

Nein, es reicht wenn ich meinen Willen deutlich zum Ausdruck gebracht habe. Die Beweisbarkeit ist dann wieder eine andere Frage.

Man kann aber zb einem Mieter nicht verbieten Besuch zu bekommen.
Und wie soll man Beweisen das die Person XY ein Hausverbot erteilt bekommen hat? Wird wohl schwierig…

Man kann aber zb einem Mieter nicht verbieten Besuch zu
bekommen.

Richtig, darum schrieb ich ja, das man ein Hausverbot nur für seinen Besitz aussprechen kann.

Und wie soll man Beweisen das die Person XY ein Hausverbot
erteilt bekommen hat? Wird wohl schwierig…

Schwierig ist relativ. Man könnte Zeugen haben, man könnte das Hausverbot auch schriftlich aussprechen und zustellen lassen oder den Empfang quittieren lassen.

Nein, es reicht wenn ich meinen Willen deutlich zum Ausdruck
gebracht habe. Die Beweisbarkeit ist dann wieder eine andere
Frage.

Und ich behaupte, dass bei der oben genannten Konstellation ausgesprochen worden sein kann was will - ein durchsetzbares Hausverbot wird es wohl kaum geben, da man dem Mieter seinen Besuch von Verwandten wohl kaum verwehren kann.

Beleidigungen und Drohungen gegen den VM müssten dann im Streitfall erst mal bewiesen werden…

Gruss HighQ

Hi,

Und ich behaupte, dass bei der oben genannten Konstellation
ausgesprochen worden sein kann was will - ein durchsetzbares
Hausverbot wird es wohl kaum geben, da man dem Mieter seinen
Besuch von Verwandten wohl kaum verwehren kann.

das denke ich auch, denn der Mieter ist im Besitz der Wohnung, nicht der Vermieter. M.E. kann nur der Besitzer ein wirksames Hausverbot erteilen.

Ein Hausverbot seitens des Vermieters, daß sich bis in die gemietete Wohnung erstreckt dürfte nicht gültig sein.

Gruß
Tina

Wenn ein Hausverbot gegen die betreffenden Personen ausgesprochen wurde, dann gilt das für das Eigentüm des Besitzers, also auch für das Haus - er kann zwar seine Verwandten besuchen, darf aber das Haus nicht betreten!

Am besten wäre es, sich bei der Poluzei zu erkundigen und diese sofort rufen, wenn die betreffenden Personen sich im Haus aufhalten. Oder jedesman Anzeige erstatten, da die Polizei sicher nicht so schnell da sein kann, wie der Weg durch Treppenhaus in die Wohnung.

meine Meinung Gruß Calima

Hi,

entschuldige für meine zunächst etwas schroffe Antwort, ich habe mich geärgert, wofür Du aber nichts kannst.

Wenn ein Hausverbot gegen die betreffenden Personen
ausgesprochen wurde, dann gilt das für das Eigentüm des
Besitzers, also auch für das Haus - er kann zwar seine
Verwandten besuchen, darf aber das Haus nicht betreten!

Zunächst sollte man die Begriffe Eingentum und Besitz auseinanderhalten, hier mal vereinfacht: Eigentümer einer Immobilie ist derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, Besitzer einer Immobilie ist derjenige, der in der Immobilie wohnt. Das kann der Eigentümer (bei selbstbewohnten Immobilien) oder eben der Mieter sein.

Ein Eigentümer kann für den Wohnraum einer von ihm vermieteten Wohnung kein wirksames Hausverbot erteilen, dagegen kann ein Mieter einer Wohnung sehr wohl seinem Vermieter Hausverbot erteilen und muß den VM nur in sehr wenigen Ausnahmefällen in die Wohnung lassen. Das zum Beispiel, wenn der VM den Zustand seiner Wohnung sehen möchte, dann kann er nach vorheriger Anmeldung in gewissen Abständen in die Wohnung.

Den Zugang zu einer vermieteten Wohnung kann der VM auch nicht wirksam verbieten. Was der VM durchaus kann, ist die Wohnung kündigen. Wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der VM eine Wohnung selbst bewohnt und die andere vermietet, hat er aber ein erleichtertes Kündigungsrecht.

Am besten wäre es, sich bei der Poluzei zu erkundigen und
diese sofort rufen, wenn die betreffenden Personen sich im
Haus aufhalten. Oder jedesman Anzeige erstatten, da die
Polizei sicher nicht so schnell da sein kann, wie der Weg
durch Treppenhaus in die Wohnung.

Die Polizei wird das Hausverbot nicht durchsetzen können. Allerdings kann man duchaus Anzeige erstatten, wenn der Besuch des Mieters den VM und seine Angehörigen bedroht oder beleidigt.

Gruß
Tina