Hi,
entschuldige für meine zunächst etwas schroffe Antwort, ich habe mich geärgert, wofür Du aber nichts kannst.
Wenn ein Hausverbot gegen die betreffenden Personen
ausgesprochen wurde, dann gilt das für das Eigentüm des
Besitzers, also auch für das Haus - er kann zwar seine
Verwandten besuchen, darf aber das Haus nicht betreten!
Zunächst sollte man die Begriffe Eingentum und Besitz auseinanderhalten, hier mal vereinfacht: Eigentümer einer Immobilie ist derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, Besitzer einer Immobilie ist derjenige, der in der Immobilie wohnt. Das kann der Eigentümer (bei selbstbewohnten Immobilien) oder eben der Mieter sein.
Ein Eigentümer kann für den Wohnraum einer von ihm vermieteten Wohnung kein wirksames Hausverbot erteilen, dagegen kann ein Mieter einer Wohnung sehr wohl seinem Vermieter Hausverbot erteilen und muß den VM nur in sehr wenigen Ausnahmefällen in die Wohnung lassen. Das zum Beispiel, wenn der VM den Zustand seiner Wohnung sehen möchte, dann kann er nach vorheriger Anmeldung in gewissen Abständen in die Wohnung.
Den Zugang zu einer vermieteten Wohnung kann der VM auch nicht wirksam verbieten. Was der VM durchaus kann, ist die Wohnung kündigen. Wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der VM eine Wohnung selbst bewohnt und die andere vermietet, hat er aber ein erleichtertes Kündigungsrecht.
Am besten wäre es, sich bei der Poluzei zu erkundigen und
diese sofort rufen, wenn die betreffenden Personen sich im
Haus aufhalten. Oder jedesman Anzeige erstatten, da die
Polizei sicher nicht so schnell da sein kann, wie der Weg
durch Treppenhaus in die Wohnung.
Die Polizei wird das Hausverbot nicht durchsetzen können. Allerdings kann man duchaus Anzeige erstatten, wenn der Besuch des Mieters den VM und seine Angehörigen bedroht oder beleidigt.
Gruß
Tina