Was bedeutet Hausverbot? Betrifft dies nur das Haus oder auch das dazugehörige Grundstück? Endet das Hausverbot an der Hauseingangstür? Dürfen Mieter; Hausmeister bzw. Hauswarte oder Staatsorgane ein Hausverbot für unliebsame Personen wirkungsvoll aussprechen? Was versteht man unter wirkungsvoll? Wer kann zweifelsfrei ein solches Verbot erteilen?
Hallo,
ein Hausverbot aussprechen kann der
Inhaber des Hausrechtes
Dieses kann sein
- der Grundstückseigentümer
- der Wohnungsmieter
- ein Dritter,der mit der Wahrnehmung des Hausrechtes beauftragt wurde
Das Hausrecht gilt für das Besitztum, das ist zum B.
die Wohnung eines Mieters oder das Grundstück eines Eigentümers.
Zu beachten ist,das der Inhaber des Hausrechtes durch Aushang
(Öffentliche Verkehrsbetriebe zum B.)
genau definieren kann,wo und was zum Bereich des Bsitztumes zählt und dort das Hausrecht angewendet wird.
Ist sowas nicht vorhanden,gilt bei Einfamilienhäusern (oder Reihen-usw.) die Grundstücksgrenze und bei Wohnungen (Miet-oder Eigentum) die Wohnungstür bzw. bei dazu gehörigen Räumen wie Keller-oder Dach-oder Garage jeweil deren Eingangstür.
Auch ein nettes Hallo,
Was bedeutet Hausverbot? Betrifft dies nur das Haus oder auch
das dazugehörige Grundstück?
- Bei Mehrfamilienhäuser i.d.R. eine bestimmte Wohnung, wenn das Hausverbot im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt steht.
.
Endet das Hausverbot an der
Hauseingangstür? Dürfen Mieter
- Mieter nur für die eigene Wohng
; Hausmeister bzw. Hauswarte
- nein
oder Staatsorgane
Polizei ja, bei Gefahr im Verzug etc.
ein Hausverbot für unliebsame Personen
- unliebsame Personen müssten juristisch definiert sein.
wirkungsvoll aussprechen? Was versteht man unter wirkungsvoll?
Wer kann zweifelsfrei ein solches Verbot erteilen?
- Die Polizei, aber nur zeitlich befristet für wenige Tage, andernfalls der Eigentumer, aber nicht für seine vermietete Wohnungen sowie Gerichte.
Schönen Tag noch.