Hausverboterteilung einer Institution willkürlich, also ohne Grund, möglich?
Ich habe folgende hypothetische Frage:
Eine Privatperson darf einer anderen Person willkürlich also ohne Grund ein Hausverbot erteilen.
Gilt das auch für Institutionen wie Behörden und öffentliche Einrichtungen (auch wenn man diese nicht zwingend in Anspruch nehmen muss aber gerne möchte)? Oder muss diese die Gründe für das Hausverbot detailliert und zumindest auf Nachfrage schriftlich verlautbaren mit der Möglichkeit dagegen bei Vorgesetzten, Dienstaufsicht oder auf dem Rechtsweg vorzugehen?