Hausverboterteilung einer Institution möglich?

Hausverboterteilung einer Institution willkürlich, also ohne Grund, möglich?

Ich habe folgende hypothetische Frage:
Eine Privatperson darf einer anderen Person willkürlich also ohne Grund ein Hausverbot erteilen.
Gilt das auch für Institutionen wie Behörden und öffentliche Einrichtungen (auch wenn man diese nicht zwingend in Anspruch nehmen muss aber gerne möchte)? Oder muss diese die Gründe für das Hausverbot detailliert und zumindest auf Nachfrage schriftlich verlautbaren mit der Möglichkeit dagegen bei Vorgesetzten, Dienstaufsicht oder auf dem Rechtsweg vorzugehen?

Hallo,

natürlich kann eine Behörde das auch machen…die einzige Einschränkung,der Behörden unterliegen ist die,das sie einen Bürger nicht an der Ausübung seiner ihm zustehende Rechte hindern darf.

Um es an einem Beispiel zu zeigen:

Das Jobcenter kann einemm Kunden sehr wohl ein Hausverbot erteilen,muss ihm aber in einem Bescheid darauf hinweisen,das er zur Wahrung seiner Rechte (wie zum B.Stellung eines ALG II-Antrages) nach einer Terminvereinbarung für genau dieses Vorhaben das Gebäude für einen begrenzten Zeitraum (den Termin) betreten darf.

Die Frage ist doch nicht, ob ein Hausverbot grundsätzlich möglich ist, sondern ob dies grundlos verhängt werden darf.
Dass man ein Hausverbot bekommen kann, wenn man in einer Behörde einen zusammenschlägt ist doch klar.
Dürfte der Behördenleiter (theoretisch) aber auch ein Hausverbot erteilen, weil ihm die Nase einer Person nicht gefällt. (und ich rede hier auch nicht von der Diskriminierung einer Minderheit sondern wirklich von reiner Willkür.)

Dürfte der Behördenleiter (theoretisch) aber auch ein
Hausverbot erteilen, weil ihm die Nase einer Person nicht
gefällt. (und ich rede hier auch nicht von der Diskriminierung
einer Minderheit sondern wirklich von reiner Willkür.)

Das hängt dann von der offiziellen Begründung für das Hausverbot ab. Wegen Nase oder Hautfarbe geht das sicher nicht.

Wenn eine Institution oder Behörde oder auch ein sozialpsychiatrischer Dienst also ein OBJEKTIV nicht gerechtfertigtes Hausverbot erlässt, dann kann man also zivilrechtlich mit guter Erfolgsaussicht dagegen vorgehen, oder?
Räumen die Richter den Institutionen dabei eher viel Spielraum ein oder eher wenig?

Hallo,

eher nicht…denn erstens wird es gerade bei Behörden,die dem Sozialgesetzbuch unterliegen,eigentlich immer ein Hausverbot mit einer Begründung geben und zweitens werden sich dann bei einer Klage natürlich genügend Aktenvermerke finden,die absolut belegen ,das es gerechtfertigt ist.
Man schaue nur die aktuelle Situation bei den Jobcentern bezüglich der „Übergriffe“ von Hilfeempfängern was da so alles gedreht wird…
da soll dann jemand plötzlich nur wegen „Datenweitergabe“ ausrasten ???

das ist doch wohl mehr als lächerlich…als Hartz - IV Empfängern wäre mir das sowas von egal…wo ehh nix zu holen ist,sind solche Datensätze soweiso schnell wieder gelöscht…denn damit ist kein Geschäft zu machen…

Die Sachlage ist komplexer und hier ausführlich dargelegt:
http://www.medizin-forum.de/phpbb/viewtopic.php?f=49… (Themenname: „Grenzverletzung bei Psychotherapeutin - was tun?“)

Ich möchte in diesem Forum aber nur allgemein geklärt wissen, wie man sich gegen objektive Behördenwillkür zur Wehr setzen kann. Dass Willkür vorliegt setze ich also als gegeben voraus (und soll hier nicht mehr hinterfragt werden)!

(Im Gäfgen-Schadensersatzprozess sollte auch nicht mehr geklärt werden was er falsch gemacht hat sondern nur und ausschließlich ob der Staat sich mit der Folterandrohung ihm gegenüber falsch verhalten hat!)

@Frank Mueller
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann kann man sich theoretisch sehr gut gegen Behördenwillkür zur Wehr setzen, aber praktisch nicht, da die jeweilige Institution sich notfalls wenn es zum Prozess kommt nachträglich wasserdichte Gründe zurechtlegt…

Hallo,

also der Link zeigt nun einmal klar das Profil einer Behandlunsgbedürftigen Persönlichkeit…

Realiätsverlust wäre die wohl passende Bezeichnung…

Denn das Internett ist nicht mehr oder weniger als ein Hilfsmittel wie
Notizzettel und Bleistift…es nimmt einem nicht das Denken ab und noch viel weniger den persönlichen Kontakt.

Vertrauen zu einem Menschen ( wie zum B. zu einem Arzt) ist etwas subjekttives…das kann man nicht im Internett recherchieren…

Und zu Gäffgen…
das passt nun gar nicht hierzu…denn Folter bringt IMMER
die Ergebnisse,die der Folterer haben will…sowas gehört ins 3. Reich oder Mittelalter…aber nicht in eine Demokratie…der Ausspruch des

hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) bezeichnete das Urteil
seinerzeit als „schwer nachvollziehbar“ und ergänzte: „Auch für mich
persönlich ist es schwer erträglich, wenn einem verurteilten
Kindermörder eine Entschädigung zugesprochen wird.“

ist der Demokratie nicht zuträglich…hier blickt ganz klar eine
„Bekannte“ Gesinnung durch

Gut das das OLG Frankfurt am Main gezeigt hat,das wir in einem Rechtsstaat leben und dieser Auffasung nicht gefolgt ist.

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@ Frank Müller: „Denn das Internet ist nicht mehr oder weniger als ein Hilfsmittel…“
Dem Satz kann ich voll zustimmen. Aber wie Du eine behandlungsbedürftige Persönlichkeitsstörung von meiner Darstellung ableitest und mir Realitätsverlust unterstellst, finde ich anmaßend!

Insgesamt leider keine hilfreiche Antwort.

Hallo,

also ersten wird hier eigentlich immer über fiktive Fälle
(siehe auch FAQ 1029) geredet…:smile:

und zweitens sollte man sich der Wahrheit stellen…wozu auch gehört,den Arsch in der Hose zu haben und dem Psychologen zu sagen,daß man einfach kein Vertrauen zu ihm hat und einen anderen möchte.
Das ist vollkommen Legitim,denn auch einen Zahnarzt oder Chirurgen läßt man ja nicht an sich heran,wenn die Chemie nicht stimmt.

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