Was muss man bei einem Hauskauf beachten wenn der Verkäufer eine Zwangsversteigerunganordung im Grundbuch stehen hat und privat verkaufen will.
Wenn der Kaufvertragerst abgeschlossen ist, auch auf Drängen der Gläubiger/Bank, welche Möglichkeiten gibt es um den Verkäufer zur Räumung zu bewegen? Welche Risiken bestehen in solchen Fällen?
Hallo erstmal,
Wenn der Kaufvertragerst abgeschlossen ist, auch auf Drängen
der Gläubiger/Bank, welche Möglichkeiten gibt es um den
Verkäufer zur Räumung zu bewegen? Welche Risiken bestehen in
solchen Fällen?
Soll das heißen, dass Kind ist schon in den Brunnen gefallen, also der Vertrag geschlossen, das Geld bezahlt und der Alteigentümer noch in der Wohnung? Dann viel Spaß mit klassischem Räumungstitel, Gerichtsvollziehervorschuss und viel Zeit bis zum Einzug in ein dann hoffentlich noch bewohnbares Haus.
Handelt es sich hier um hypothetische Überlegungen, dann muss man natürlich im Vorfeld regeln, dass kein Geld an den Gläubiger fließt, bevor der Alteigentümer nicht raus ist. D.h. man sollte in solchen Fällen z.B. Zahlung auf ein Notaranderkonto vereinbaren, die erst freigegeben wird, wenn der Neueigentümer bestätigt hat, das Hasu ordnungsgemäß und geräumt übernommen zu haben und ansonsten eine Rückabwicklungsmodalität beinhalten, …
Gruß vom Wiz
Noch ist nichts unterschrieben,imKV steht z.Bsp.:
" Der Verkäufer übernimmt ab dem Tag der Besitzübergabe sämtliche Beschränkungen und Lasten, insbesondere die öffentlich rechtlichen. Der Verkäufer versichert, das ihm andere als öffentlich-rechtliche Beschränkungen nicht bekannt sind."
Der Versuch von der Komune Auskunft über Außenstände zu erhalten ist bislang gescheitert.
Erteilt der Insolvenzverwalter solche Auskünfte?
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Hallo Bea,
such in dem folgenden Link mal für eure Region, oder mit dem Namen des Verkäufers, ob das Amtsgericht eine Verfügung erlassen hat:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_…
Vielleicht findest du ja was !
Gruß
Jörg
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Hallo Joerg,
hy Wiz,
vielen Dank für eure Hinweise!
Zur Insolvenz sind leider keine Eintragungen zu bekommen/eingetragen.
Der vorherige Zwangsverwalter gibt keine Auskunft, er hat wohl eine Auffstellung sämtlicher Gläubiger?
Nun versuch ich es mal direkt, bei den s.g.öffentlichen Lastenträgern.
Wer kann erläutern was eine Freistellung bedeutet?
MfG
Bea
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Hallo Bea,
ich kenne das aus der anderen Perspektive, das ändert aber ja nichts an den Tatsachen, daher einige Anmerkungen.
Der Alteigentümer will nicht privat verkaufen, er hat da garnichts zu wollen, die Bank betreibt das. Normalerweise müsste die Bank das Haus zur Zwangsversteigerung ausschreiben, aber das bringt weniger ein, und wenn die Bank das Haus übernimmt und weiterverkauft, fällt 2 x Grunderwerbssteuer an.
Der Alteigentümer ist bis zum Verkauf der Eigentümer und kann wie jeder andere Hauseigentümer auch tun und lassen, was er will; ob er eine Zusage macht, zu einem bestimmten Termin auszuziehen, ist relativ irrelevant, denn das er nach dem Verkauf ausziehen muss, ist ohnehin klar, er kann aber nur ausziehen, wenn er eine neue Wohnung hat, Zusage hin oder her.
Anders herum, er geniesst keinen Mieterschutz, aber man kann jemandem nicht die Möbel auf die Strasse stellen, wenn er keine neue Wohnung hat. Einen Räumngstitel kannst du natürlich gleich erhalten.
Natürlich versucht die Bank, den möglichen Käufer zum Abschluss zu bewegen mit echten oder erfundenen Zusagen über die Räumung, was garkeinen Unterschied macht, weil die Zusagen wie oben erläutert praktisch wertlos sind. Ganz besonders dann, wenn sie von der Bank gemacht wurden, denn die ist ja für keinen von beiden Vertragspartner beim Verkauf, und sobald du unterschrieben hast, erinnert sich der Sachbearbeiter der Bank nicht einmal mehr an deinen Namen, geschweige denn an irgendwelche Zusagen. Du kannst dann nur mit dem Alteigentümer reden und sonst mit niemandem.
Zusatz: du kaufst das Haus ohne jede Gewährleistung. Dem Alteigentümer nimmt die Bank das Haus weg, da wäre Gewährleistung absurd, und selbst wenn, er ist ja insolvent. Und die Bank hat dir ja kein Haus verkauft.
Also äusserste Vorsicht
Gruss Reinhard
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