Hallo,
angenommen ein älterer Mann, vielleicht um die 75, würde ein oder zwei Grundstücke verkaufen. Vieleicht würde er sogar um die 100 T€ bekommen.
Wovor müsste er sich fürchten, wenn nun das FA eine steuerliche Erfassung durchführen will, ob künftig die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte berührt werden?
sofern er die Grundstücke schon länger als 10 Jahre hat UND es wirklich jeweils nur 1 Objekt ist (also insgesamt 2), dann ist das weniger problematisch.
Probleme gibt es, wenn er:
weniger als 10 Jahre Eigentümer war und nicht selber nutzte
ggf. mehr als 2 veräussert (bspw. 2 ETW aus einem Haus)
ggf. noch mehr Vermögen hat und das ggf. innerhalb von 5 Jahren verkaufen will/kann
Das ganze nennt sich dann „3-Objekt-Grenze“ und führt zur gewerblichem Grundstückshandel (Steuerlast!!!) und ist nicht mehr privates Veräusserungsgeschäft.
Wenn als 1-3 ja, dann Steuerberater VOR dem Abschluß auch nur irgendeines Notarvertrages!!!
danke für deinen Diskusionsbeitrag. Es könnte ja tatsächlich alter Familienbesitz sein, die beiben Grundstücke, die da unabhängig voneinander verkauft wurden:wink:
Könnte es sein daß das FA jetzt wissen will, ob mit Rente und Zinseinamen aus dem Erlös, dem alten Mann jetzt noch ein paar Groschen abgepresst werden können?
Und wieviel Einnahmen darf man denn als Rentner überhaupt Steuerfrei haben? Mir ist so, als wurde da gerade ein Gesetz geändert.
Grüße von B nach B
Owi
sofern er die Grundstücke schon länger als 10 Jahre hat UND es
wirklich jeweils nur 1 Objekt ist (also insgesamt 2), dann ist
das weniger problematisch.
Probleme gibt es, wenn er:
weniger als 10 Jahre Eigentümer war und nicht selber nutzte
ggf. mehr als 2 veräussert (bspw. 2 ETW aus einem Haus)
ggf. noch mehr Vermögen hat und das ggf. innerhalb von 5
Jahren verkaufen will/kann
Das ganze nennt sich dann „3-Objekt-Grenze“ und führt zur
gewerblichem Grundstückshandel (Steuerlast!!!) und ist nicht
mehr privates Veräusserungsgeschäft.
Wenn als 1-3 ja, dann Steuerberater VOR dem Abschluß auch nur
irgendeines Notarvertrages!!!
danke für deinen Diskusionsbeitrag. Es könnte ja tatsächlich
alter Familienbesitz sein, die beiben Grundstücke, die da
unabhängig voneinander verkauft wurden:wink:
Hallo,
also mit Eigennutzung (die Steuerbarkeit ausschließt) meint das Gesetz Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Das bezieht sich natürlich auf Wohnung oder Haus. Begünstigt ist auch die Überlassung (kostenfreie) von Wohnung oder Haus an Angehörige (i.S.d. § 15 Abgabenordnung).
Könnte es sein daß das FA jetzt wissen will, ob mit Rente und
Zinseinamen aus dem Erlös, dem alten Mann jetzt noch ein paar
Groschen abgepresst werden können?
Wenn in der Tat das Geschäft ein privates Veräusserungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG ist, dann ist eine Steuererklärung abzugeben. Zusammen mit anderen Einkünften (Ertragswert der Rente bspw. auch) wird dann geprüft ob eine Steuer anfällt.
Erster Prüfungsschritt ist also § 23 EStG
Verkauf eines Objektes
Zwischen Verkauf und Anschaffung (zwischen den Notarverträgen) weniger als 10 Jahre
Keine Eigennutzung oder Überlassung an Angehörige
Erzielter Gewinn aus dem Geschäft
Wenn man das bejaht, muss man mit Steuerbelastung rechnen. Entweder man macht die Steuererklärung selber (bspw. http://www.elster.de oder mit Computerprogrammen) oder man geht zu einem Steuerberater.
Und wieviel Einnahmen darf man denn als Rentner überhaupt
Steuerfrei haben? Mir ist so, als wurde da gerade ein Gesetz
geändert.
Der Tariffreibetrag ist für alle Bürger gleich hoch und beträgt irgendwas über 7.800 EUR p.a. (§ 32a EStG lesen). Was geändert wurde, ist der Ansatz der Rente von Rentnern. Es wird nun mehr Anteil der Rente als steuerpflichtige Einkünfte angesetzt, das findet man in § 22 EStG geregelt.
Neben der bereits besprochenen einkommensteuerlichen Seite, die auch immer Kirchensteuer und Solidaitätszuschlag beinhaltet, sollten vielleicht auch Fragen zu
Umsatzsteuer
Grunderwerbsteuer
Erbschaft-/Schenkungssteuer
aufgeworfen werden. Daher hatte der Vorschlag, einen Berater VOR Vertragsabschlus aufzusuchen sehr viel für sich, wenn eine steueroptimale Methode für sämtliche Vertragsparteien gefunden werden soll.