Hausverkauf

Hallo an alle,

ich trage mich mit dem Gedanken ein Haus zu verkaufen. Nun ist auf dem Objekt noch eine Dahrlehenschuld von der Bank.
Kann ich das Haus trotzdem verkaufen, und wie?

Ich würde mich auf Antworten von Euch sehr freuen?

Gruß aus Hessen
Ingo

Hallo,

Kann ich das Haus trotzdem verkaufen, und wie?

Natürlich kannst Du das. Der Notar wird den Erlös entgegennehmen und davon das Restdarlehen tilgen. Dann erhält der von der Bank/den Banken Löschungsbewilligungen und löscht im Grundbuch die eingetragenen Grundschulden. Anschließend wird das Haus lastenfrei auf den neuen Eigentümer eingetragen.

Ich würde mich auf Antworten von Euch sehr freuen?

Natürlich steht es Dir frei, mit der Bank eine andere Vorgehensweise abzustimmen, aber die von mir geschilderte ist die übliche.

Gruß aus NRW

Nordlicht

Kleiner Tip am Rande: vor der Verkündung der Verkaufsabsichten mit der Bank reden und einen höheren Tilgungssatz und wenn möglich, Sondertilgungen vereinbaren.
Wirkt sich gravierend auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung aus.

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Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich es richtig das ein Notar den angesetzten Verkaufspreis.(mein Vater ist der Meinung das der erreichbare Verkaufspreis bis zu das 12 - Fache ist von der Kaltmiete pro Jahr) entgegen nimmt und davon das Restdarlehen abzieht und der Käufer den geminderten Verkaufspreis dem Notar gibt?

Viele Grüße, Ingo

Wenn du verkäufst, dann einigst du dich mit dem Käufer über einen Preis. Dieser sollte möglichst höher sein als die Restschuld + Sondertilgung + Gebühren der Bank.

Wenn das so ist, dann wird der Notar den Käufer beauftragen das/die Darlehen zu tilgen und dir den Rest auf ein Konto deiner Wahl zu überweisen. Wenn der Käufer das gemacht hat, wird der Notar die Umschreibung veranlassen. Das macht der Notar aber erst, wenn alle ihm die Zahlung schriftlich bestätigt haben. Notaranderkonten sind mittlerweile unüblich.

Gruß
Jörg

Ps: 12 Kaltmieten scheint mir etwas zu günstig :wink:

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Kleiner Einwand
Hallo

Alles richt, nur

Notaranderkonten sind mittlerweile unüblich.

würde ich widersprechen. Wir arbeiten bei allen Immoblilientransaktionen grundsätzlich ohne Notaranderkonten. Die Kosten hierfür sind die Mandanten nicht gewillt auszugeben.

Statt dessen vereinbaren die Parteien einfach, dass der Käufer nach Anweisung des Notars, wenn diesem alle Fälligkeitsvoraussetzungen für die Kaufpreiszahlung vorliegen (also zB. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde, Löschungsbewilligungen, etc.) direkt an die Bank zahlt. Der Notar wird im Kaufvertrag beauftragt, die Ablösesummer zu erfragen und teilt diese und das Konto dann dem Käufer mit. Den Restkaufpreis zahlt der Käufer an den Verkäufer.

Gab bisher nie Probleme.

Gruß
Dea