Hallo
Wenn man ein Haus verkaufen möchte das man selbst bewohnt hat und keine Spekulationssteuer zahlen möchte muß man ja eine Frist einalten.
Bezieht sich das erste Jahr der Eigennutzung auf das Datum des Kaufvertrages bzw. Notarvertrages oder gilt das Datum des Einzuges.
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Arnolds