Hausverkauf

Hallo

Wenn man ein Haus verkaufen möchte das man selbst bewohnt hat und keine Spekulationssteuer zahlen möchte muß man ja eine Frist einalten.
Bezieht sich das erste Jahr der Eigennutzung auf das Datum des Kaufvertrages bzw. Notarvertrages oder gilt das Datum des Einzuges.
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Arnolds

Moin,
woher dieses Wissen?
http://www.kreditlexikon.com/s_Spekulationsfrist.htm
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html 1. Absatz

vnA

Hallo

Vielen Dank für die Infos.

Mit freundlichem Gruß

Norbert Arnolds