nehmen wir einmal an ein Paar verkauft sein Haus. Beim Notar erfahren die beiden, dass die neuen Käufer nur „ihn“ als Käufer eintragen lassen wollen, obwohl die Frau als Top-Verdienerin arbeiten geht und er hauptsächlich bei dem Kind ist. Dieses hat jedoch Gründe, die wohl mit dem Kind zusammen hängen. Nehmen wir auch an, dass die Frau als Kreditnehmerin den Kredit mit abtragen muss. Welche Gründe hat diese Vorgehensweise?
da wären z.b. erbrechtliche erwägungen denkbar…
(von „seinem“ haus erben „ihre“ erben nichts.)
oder auch erwägungen der insolvenzsicherung.
(wenn sie [selbständig wäre und] insolvent würde, fiele sein haus normalerweise nicht in die insolvenzmasse.)
nehmen wir einmal an ein Paar verkauft sein Haus. Beim Notar
erfahren die beiden, dass die neuen Käufer nur „ihn“ als
Käufer eintragen lassen wollen, obwohl die Frau als
Top-Verdienerin arbeiten geht und er hauptsächlich bei dem
Kind ist. Dieses hat jedoch Gründe, die wohl mit dem Kind
zusammen hängen. Nehmen wir auch an, dass die Frau als
Kreditnehmerin den Kredit mit abtragen muss. Welche Gründe hat
diese Vorgehensweise?
was mich dabei irritiert, aber nicht die Angelegenheit der Verkäufer sein braucht: Bei mir als Kreditnehmerin hat die Bank darauf bestanden, dass ich alleinige Eigentümerin im Grundbuch bin.
Mein Mann war aus mehreren Gründen nicht als passender Kreditnehmer betrachtet worden.