Hausverkauf

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

Ich habe folgende problem, wir haben im April 2008 Unsere haus verkauft. Die geld uebergabe solte am 19 April stattfinden aber hat sich verschobe weil unsere Bank die komplette unterlagen noch nicht bereit geststellt haben. Wir habe trotz noch nicht bezahlte kauf preis die Schlusseln uebergeben da wir am 20 April nach Canada auwandern wolten/solten und die versogerung ja schult unsere Bank war.
Die kaufpreis ist aber bis heute noch nicht in volle hohe bezahlt worden erst in August 2008 haben wir einen teil davon bekommen, jetzt fehlen aber immer noch 12000 Euro davon muessen wir aber noch 7000 Euro noch an unsere bank ueberweisen um unsere dahlen ab zur bezahlen.
Wir bezahlen zeit April Zinsen fuer die fehlende Kaufpreis, Grundsteuer und Gebeudeversicherung.
Wir haben versucht ueber einen anwalt um unsere geld zu kommen aber wir muessen ueber einen Gericht gehen da der Notar die Klausel falsch in den Kaufvertrag geschrieben hat das falls die Kaufer nicht zahlt das wir sofort aus dem Kaufvertrag einen Titel machen konnen (obwohl er beim vertrags unterschrift uns und die Kaufer extra dafauf hingewiesen hat!!) das heisst das wir erstmals wieder kosten haben um unsere geld zu kommen die wir im moment einfach nicht haben.
Jetzt ist es so das unsere Bank uns unter druck setzt die fehlende 7000 euro zu bezahlen um die vertrag abzuschleissen (wir bezahlen im moment nur die zinsen drauf & koenne finanziel das nicht bezahlen im moment) und der Notar hat uns jetzt auch informiert das der kaufers bank jetzt auch die vertrag abgeschlossen sehen will sonst wollen die der Kaufvertrag rueckgangig machen. Das wollen wir auf gar kein fall weil
1 wir leben jetzt in Canada
2 wir mussen die aus dem haus raus klagen (kann langer dauern und ist teuer)
3 wir verlieren noch mehr geld da wir die ganze zeit zinsen steuer versicherung …bezahlen…
Sorry fuer mein schlechtes „German“ …
Was konne wir machen?

Danke

Andrew

guten Abend Andrew, diese Anfrage kam hier doppelt an. Heute hatte ich bereits geantwortet.
H.G.